Abwasserverband Bözberg West: Genehmigung Rechnung 2022
Gestützt auf § 16 der Satzungen des Abwasserverbandes Bözberg West (AVB) werden die Beschlüsse des Verbandes im offiziellen Publikationsmittel der Verbandsgemeinden publiziert. Demnach publiziert der Vorstand des Abwasserverbandes die referendumsrelevanten Beschlüsse seiner Sitzung vom 27. März 2023: 1. Rechnung Abwasserverband 2022; Genehmigung; Beschlüsse des Vorstandes vom 27. März 2023 werden rechtskräftig, wenn nicht innert 60 Tagen seit der Veröffentlichung, d.h. bis 09. August 2023, von 5 % der Stimmberechtigten der Verbandsgemeinden oder durch den Gemeinderat einer Verbandsgemeinde, gemäss § 16 der Satzungen des Abwasserverbandes, das Referendum ergriffen wird. Unterschriftenbogen können beim Aktuariat des Abwasserverbandes bezogen werden. Kommt ein Referendum zustande, wird der Vorstandsentscheid einer Urnenabstimmung unterstellt. Vorstand Abwasserverband Bözberg West
Strassensperrung Hoffest Elfingen, Schlossstrasse
Am Sonntag, 18. Juni 2023 feiert Käsers Schloss in Elfingen ein Hoffest. Dafür wurde seitens der Gemeinde Böztal eine Sperrung der Schlossstrasse von 10.00 bis 18.00 Uhr bewilligt. Die Anwohner werden direkt durch die Organisatoren informiert. Wir danken der Bevölkerung für das Verständnis. Die Gemeindekanzlei
Gesucht: Hochstammbäume
In Zusammenarbeit mit den sozialen Stiftungen Faro und MBF stellt der Jurapark Aargau mit lokalen Mostereien Süssmost aus Fallobst von ungenutzten Hochstammbäumen her. Hierzu sucht der Jurapark Aargau für die kommende Saison 2023 Landwirtschaftsbetriebe und Privatpersonen aus den neuen Jurapark-Gemeinden, die Hochstammbäume besitzen oder bewirtschaften und um Unterstützung bei der Verwertung froh sind. Besitzen Sie Hochstämmer, deren Früchte Sie dieses Jahr nicht ernten werden? Melden Sie sich bis am 30. Juni 2023 beim Jurapark Aargau / Patrick Spinelli:
Baugesuche
Hornussen, 06. Juni 2023; Publikation und öffentliche Auflage; Gemäss § 60 Baug und § 35 AbauV; • Bauherrschaft: Reto Büchli, Hauptstrasse 10, 5076 Bözen; Projektverfasser: R. Häsler AG, Schulstrasse 19, 5070 Frick; Grundeigentümer: Reto und Katharina Maria Büchli, Hauptstrasse 10, 5076 Bözen; Bauobjekt: Ersatz Heizung durch Luft / Wasser-Wärmepumpe; Ortslage: Parzelle Bözen Nr. 2535, Hauptstrasse 10; • Bauherrschaft: Rémy Monney, Wettacherhof 247, 5075 Hornussen; Projektverfasser: Brigitta Jeker und Rémy Monney, Wettacherhof 247, 5075 Hornussen; Grundeigentümer: Rémy Monney, Wettacherhof 247, 5075 Hornussen; Bauobjekt: Errichtung von zwei Wintergarten für Hühner; Ortslage: Parzelle Hornussen Nr. 873, Wettacherhof 247; Kant. Bewilligungen: BVUAFB; • Bauherrschaft: Esther und Gerold Röthlin, Fuchsloch 7, 5077 Elfingen; Projektverfasser: Esther und Gerold Röthlin, Fuchsloch 7, 5077 Elfingen; Grundeigentümer: Esther und Gerold Röthlin, Fuchsloch 7, 5077 Elfingen; Bauobjekt: Anbau Schopf und Unterstand; Ortslage: Parzellen Elfingen Nr. 4456, Fuchslochs 60; • Bauherrschaft: Weingut Heuberger, Mühleweg 3, 5076 Bözen; Projektverfasser: KSL Ingenieure AG, Dammstrasse 3, 5070 Frick; Grundeigentümer: Peter und Marco Heuberger, Drillmatt 3, 5076 Bözen; Bauobjekt: Geländeanpassungen Rebberg; Ortslage: Parzellen Elfingen Nr. 4300, 4309, 4310, 4311, 4315, 4316, 4327 und 4329, Hinter de Chile; Kant. Bewilligungen: BVUAFB; Zusatz: Diese Publikation stützt sich auf das Bundesgesetz über Landwirtschaft vom 29. April 1998, Art. 97; Öffentliche Auflage vom 09. Juni 2023 bis 10. Juli 2023: im Büro der Bauverwaltung, Schulstrasse 79, 5075 Hornussen; Terminvereinbarung notwendig; Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat Böztal einzureichen. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf einen Einwand, der diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Hornussen, 08. Juni 2023 – Gemeinderat