(pd) Mit dem neuen Gesetz über die Wohnbauförderung (WBFG) sollen die Vorgaben der Kantonsverfassung (§ 106a) und die Anliegen der nicht formulierten Initiative «Wohnen für alle» umgesetzt werden. Es bezweckt die Förderung von Wohnraum für Bevölkerungskreise in bescheidenen und mittleren finanziellen Verhältnissen. Vorgesehen sind Fördermassnahmen in den Bereichen des selbstgenutzten Wohneigentums, des gemeinnützigen Wohnungsbaus und des altersgerechten Wohnens. Die Finanzierung der erwarteten Kosten von rund 3,8 Millionen Franken pro Jahr erfolgt über den Wohnbauförderfonds. In der viermonatigen Vernehmlassung stiess das Gesetz auf breite Akzeptanz. Als nächstes wird der Landrat die Vorlage beraten, wie der Baselbieter Regierungsrat mitteilt.
Mit dem neuen Gesetz über die Wohnbauförderung (WBFG) will der Regierungsrat gestützt auf § 106a der Kantonsverfassung die rechtlichen Grundlagen für folgende Massnahmen schaffen:
Selbstgenutztes Wohneigentum
− Bausparprämie
− Energieprämie
Gemeinnütziger Wohnungsbau
− Beratung
− Projektentwicklungsdarlehen
− Erwerb und Abgabe von Land im Baurecht
Altersgerechtes Wohnen
− Information und Beratung
− Prämie für altersgerechte Umbauten
Die Massnahmen werden bis 2030 schrittweise finanzwirksam. Der Regierungsrat rechnet mit jährlichen Ausgaben in der Höhe von rund 3,8 Millionen Franken. Die Finanzierung erfolgt über den «Fonds zur Förderung des Wohnungsbaus». Dessen Kapital lag per 1. Dezember 2022 bei knapp 40 Millionen Franken. Den drei Förderbereichen soll jeweils der gleiche Betrag (rund 13,3 Millionen Franken) zur Verfügung stehen. Der Landrat kann bei Bedarf die Mittel zwischen den Förderbereichen umverteilen und zusätzliche Mittel bewilligen. Das Gesetz verpflichtet den Regierungsrat, dem Landrat acht Jahre nach Inkrafttreten dieses Gesetzes einen Evaluationsbericht vorzulegen.
Zweiter Anlauf
Bereits im 2019 unterbreitete der Regierungsrat dem Landrat eine Vorlage zur Totalrevision der Wohnbauförderung. Dieser trat damals auf Antrag der vorberatenden Kommission nicht auf das Teil «unvereinbar» seien.
Der Regierungsrat nahm die Anregung auf, «einen kreativen Gesetzgebungsprozess in die Wege zu leiten – allenfalls mit Hilfe eines runden Tischs». Er lud je eine Delegation aus den beiden Initiativkomitees «Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums und des gemeinnützigen Wohnungsbaus» sowie «Wohnen für alle» ein, gemeinsam ein von beiden Seiten akzeptiertes Massnahmenpaket zu entwerfen. Das nun vorliegende, in mehreren Gesprächsrunden bereinigte Massnahmenpaket entspricht dieser Vorgabe.