Christoph Zehnder, eidg. dipl. Vermögensverwalter
Hauptstrasse 43, 5070 Frick
www.ruetschi-ag.ch
Höhere Eigenkapitalvorschriften für systemrelevante Banken?
Vor knapp zwei Wochen hat der Bundesrat (BR) verschiedene «Massnahmen zur Erhöhung der Bankenstabilität» vorgestellt. Das beginnt bei höheren Eigenkapitalvorschriften, geht über verschärfte Verantwortlichkeitsregeln bis hin zu höheren Finma-Kompetenzen. Die Massnahmen sind noch lange nicht gesetzt, jetzt erst beginnen die Vernehmlassung und der legislative Prozess im Parlament.
UBS ist dagegen
Wenig überraschend ist die UBS gegen weitere und strengere Vorschriften. Das Lobbying der UBS gegen höhere Eigenkapitalvorschriften ist legitim. Verschiedene Exponenten von UBS oder Bankiervereinigung legten sich bereits in den Medien ins Zeug. Manche Argumente mögen zwar im Einzelnen stimmen, dabei darf aber die Ausgangslage nicht vergessen werden.
Eine schärfere Regulierung ist hier ausnahmsweise auch aus liberaler Sicht richtig
Aus liberaler Sicht könnte man ja sagen, der Staat soll sich nicht oder möglichst wenig in die Belange der privaten Akteure einmischen. Wenn sich eine Firma zu risikofreudig verhalte und im schlechten Falle konkurs gehe, so sei das zu akzeptieren. Neue Akteure würden an die Stelle der untergegangenen Firma treten. Diese Sicht teile ich grundsätzlich, aber im Falle der UBS ist das Szenario des «Untergehen-Lassens» komplett realitätsfremd.
In der Finanzkrise musste die SNB einschreiten und die UBS stützen. Im Nachgang wurde das Parlament aktiv und erliess eine Too-Big-To-Fail (TBTF)-Gesetzgebung. Das Ziel: Auch Grossbanken sollen abgewickelt werden können, ohne dass der Bund stützend einschreiten muss. Vor zwei Jahren im Fall der CS erachtete der BR diese TBTF-Gesetze aber offenbar als unpraktikabel (vermutlich aufgrund von Druck aus dem Ausland). Ein Grossbankenkonkurs war jedoch weiterhin undenkbar und der BR organisierte via Notrecht eine Übernahme der CS durch die UBS.
Wir haben also zwei Fälle, bei denen das Risiko eines Zusammenbruchs einer Grossbank als zu gross erachtet wurde. Sollte die UBS dereinst in Schieflage geraten, wäre erstens die Bank noch grösser als die damaligen UBS und CS und zweitens stünde auch keine andere Grossbank mehr als Übernehmer bereit. Es bliebe noch die Verstaatlichung. So oder so ist es im Moment undenkbar, dass der Bund sich nicht zum Einschreiten und Stützen gezwungen sähe.
Prävention und Versicherungsprämie
Eine solche Staatsgarantie – wenn auch nicht explizit gesetzlich verankert, jedoch leider wohl «gegeben» – muss auch aus liberaler Sicht etwas kosten. Je besser die Prävention und je geringer damit die Wahrscheinlichkeit eines Konkurses, desto günstiger die Versicherungsprämie. Je schlechter die Prävention, desto teurer die Versicherungsprämie.
Ich würde deshalb eher noch weiter gehen als der BR: höhere Eigenkapitalvorgaben PLUS eine Versicherungsprämie für das nach wie vor nicht ausgeschlossene Risiko, dass der Bund der UBS in einer Schieflage zu Hilfe eilen müsste. Selbstverständlich gibt es nebst höherem Eigenkapital weitere Ansätze zur Reduktion des Konkursrisikos oder auch eine realistischere Ausgestaltung der TBTF-Gesetze.
Der Teufel liegt im Detail
Wer nun kritisiert, ich hätte keinerlei Details oder Grössenordnungen genannt, der hat komplett recht. Aber zuerst sollten die Leitplanken (implizite Staatsgarantie ist gegeben und muss etwas kosten) klar festgehalten werden. Danach lässt sich immer noch trefflich streiten über mögliche Massnahmen für eine optimale Lösung inkl. wichtige Details wie Eigenkapitalvorschriften, Bussenkompetenzen, Verantwortlichkeiten, Versicherungsprämie etc.
Haben Sie Fragen? Dann schicken Sie mir ein Mail an