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Ratgeber Finanzen 28 – 2024

Christoph Zehnder, eidg. dipl. Vermögensverwalter
Hauptstrasse 43, 5070 Frick
www.ruetschi-ag.ch

Wie penetrant kann man Kundenanliegen ignorieren?
Ich habe vor einer Woche das Kündigungsschreiben zu meiner Kreditkarte bekommen. Ich hätte meine Kreditkarte während einem Jahr nicht gebraucht, die Karte sei deshalb nun gekündigt. Was hat dies mit fehlendem Fokus auf den Kunden zu tun?
Dazu muss ich etwas ausholen. Vor einem Jahr habe ich eine Kreditkarte bestellt. Bei der Verbindung mit der bankeigenen Authentifzierungsapp funktionierte leider der zugesandte Registrierungscode nicht. So weit kein Weltuntergang, das kann ja passieren. Per Mail schilderte ich dem «Customerservice» das Problem und forderte einen neuen Code an. Die Antwort: Ich soll mich unter ihrer Telefon-Hotline melden und dort mein Anliegen schildern.
Ich hatte keinerlei Interesse, meine Zeit auf dem von der Bank vorgebenenen Kanal bei einer überlasteten Hotline mit Dudel-Wartemusik und möglicherweise KI gesteuertem Chatbot («Bitte beantworten Sie mir folgende Fragen, damit ich entscheiden kann, ob ich Sie zu einem Kundenbetreuer verbinden kann.») zu verplempern, zumal mein Kundenanliegen der Bank ja bereits bekannt war. Ich antwortete deshalb, dass, wenn die Bank nicht in der Lage sei, mein klar formuliertes Anliegen zu lösen, so sei die noch ungenutzte Karte halt per sofort zu löschen. Die erneute Antwort des «Customerservice»: «Damit wir die Kündigung ausführen können, benötigen wir einen schriftlichen, unterschriebenen Kündigungsauftrag von Ihnen.»
Herrlich. Zuerst will die Bank dem Kunden den Kontaktkanal Telefon aufzwingen, dann bei der Kündigung der noch gar nie funktionierenden Karte eine Formvorschrift der schriftlichen Kündigung. In beiden Fällen geht es nicht ansatzweise um das Kundenanliegen. Im Gegenteil, die Anliegen der Bank sind scheinbar viel wichtiger. Der Kunde scheint mit seinen Problemen eher zu stören. Ich sage «scheinbar», denn in Fällen ohne Monopol kann man ja zum Glück auf Konkurrenten ausweichen.
Ich gelte in meinem Umfeld als in der Regel ausgesprochen geduldiger Typ, der aber nach Überschreiten der Geduldstoleranz kantig oder gar grantig werden kann ;-). Ich mailte der Bank, dass ich a) die Karte per sofort gekündigt habe, b) die Karte zerschnitten habe und c) falls jemand diese gekündigte Karte missbrauchen sollte, könne sich die Bank als Herausgeber nicht darauf berufen, nichts vom Missbrauch wissen zu können. So weit mein Kontakt mit dem «Customerservice» der Bank. Lustig, weder von «Kunde» geschweige denn von «Dienst» konnte ich da etwas finden.
Vor etwa drei Monaten erhielt ich ein Schreiben von der Bank, ich hätte die Karte noch nie gebraucht. Warum denn auch, ob ich mit etwas nicht zufrieden sei? Und jetzt eben vor einer Woche erhielt ich oben erwähntes Schreiben, dass die Karte jetzt gekündigt sei.
Liebe Bank, das hättest du auch wesentlich einfacher haben können. Vor lauter Optimierungen in den Arbeitsprozessen hat die gute Bank die Kunden vergessen. In der perfekten Welt (die es nicht gibt) sind perfektionierte Arbeitsprozesse sinnvoll und effizient. Da aber auch Fehler vorkommen können (wie der nicht funktionierende Registrierungscode) müssen auch Problemlöser mit Kompetenzen vorhanden sein. Egal, auf welchem Kanal Kundenanliegen reinkommen, diese müssen ernst genommen und nach Möglichkeit erledigt werden. Dies scheint bei der betreffenden Bank nicht nur bei mir nicht der Fall zu sein. Bei trustpilot.com hat sie Stand heute bei immerhin 515 Rezensionen eine durchschnittliche Bewertung von 1.5 aus 5 Punkten. Da scheint es noch Luft nach oben zu geben.

Haben Sie Fragen? Dann schicken Sie mir ein Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder rufen an unter Tel. 062 871 93 57.

Ratgeber Psychologie 27 – 2024

Ladina Waldmeier
M. Sc. Psychologin FSP
Oekum. Paarberatung Bezirke Brugg Laufenburg Rheinfelden
www.oekberatung.ch • Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Nudging – Stupsen
Wir Menschen treffen pro Tag etwa 20 000 Entscheidungen. Wenn wir die Schlafenszeit abziehen, treffen wir im Schnitt alle drei Sekunden eine Entscheidung. Dies ist eine beachtliche Leistung. Gerne glauben wir von uns selbst, dass wir unsere Entscheidungen basierend auf rationalen Überlegungen treffen. Insbesondere in unseren Breitengraden werden rationalen Entscheidungen eine höhere Qualität zugesprochen. Sie gelten als die besseren Entscheidungen. Aber ist es wirklich realistisch, dass wir alle drei Sekunden eine bewusste, rational abgewogene Entscheidung treffen? – wohl kaum. Würden wir dies tatsächlich können oder tun, wären wir derart überlastet, dass wir den Alltag nicht bewältigen könnten. Wir verfügen also über eine Vielzahl unwillkürlicher und unbewusster Prozesse für die Entscheidungsfindung. Diese werden durch Informationsquellen aus Emotionen, Körperempfindungen oder unserem impliziten Gedächtnis, welches unser erlerntes Wissen wie Fertigkeiten, Gewohnheiten oder Verhaltensweisen speichert, genährt. Basierend auf diesem Wissen werden zahlreiche Entscheidungen getroffen, ohne dass wir uns derer überhaupt bewusst sind. Wir treffen somit auch eine Vielzahl «unvernünftiger» Entscheidungen. Darunter verstehen wir jene Entscheidungen, welche nicht für uns selbst oder die Gesellschaft gut sind. Ein Abend mit Chips vor dem Fernseher könnte dafür ein Beispiel sein. Auch wenn es rational betrachtet, «vernünftigere» Entscheidungen gibt, ist dieses Verhalten sehr verbreitet. Eine mögliche Erklärung dafür ist der Anker-Effekt: Wenn wir uns auf dem Heimweg nach der Arbeit vorgenommen haben, noch einen Spaziergang zu machen, und wir unterwegs vielleicht den einen oder anderen TV-Bildschirm flackern sehen, wird diese Wahrnehmung als mögliche Abendbeschäftigung, als «Anker», gespeichert. Zu Hause angekommen setzen wir uns erst mal vor den Fernseher. Ein anderer Effekt ist der Bestätigungsfehler: Wenn wir eine vorgefertigte Meinung haben («es schauen alle Menschen abends TV») orientiert sich unser Gehirn daran und wir nehmen mehrheitlich Informationen wahr, welche diese Meinung auch bestätigen.
«Nudging» oder zu Deutsch «sanftes Stupsen» ist ein Konzept der Wirtschaft- und Rechtswissenschaftler Richard Thaler und Cass Sunstein, welche diesen Entscheidungsprozess beeinflussen wollen. Hierbei geht es darum, ein Verhalten bzw. eine Entscheidung zieldienlich zum Wohle der betroffenen Person zu verändern, ohne dabei auf Regeln oder Verbote zurückgreifen zu müssen. Eindrücklich dabei ist insbesondere, dass dieses sanfte Stupsen eine Veränderung oftmals effektiver beeinflussen kann als strikte Richtlinien.
Werfen Sie doch mit diesem Wissen, mal einen Blick auf Ihre Beziehungen oder Partnerschaft. Wo stupsen Sie einen geliebten Menschen sanft hin zu einer etwas anderen Entscheidung? Gibt es vielleicht vor dem Essen einen Salat, weil der Partner/die Partnerin doch gesund essen soll und dies eher macht, wenn der Salat schon auf dem Tisch steht? Wo könnte allenfalls ein kleiner Schubs hilfreicher sein als Vorschriften? Und wo hilft es Ihnen selbst? Ist die Sporttasche schon am Vorabend gepackt, damit Sie diese am Morgen einfach mitnehmen und zum Sport gehen? Gibt es vielleicht auch Stupser, welche Sie bewusst weglassen und die geliebte Person wieder die «Unvernunft» ihrer Entscheidungen ausleben lassen wollen?
Es ist ein Thema, das zum Gespräch einladen soll, bei dem es kein Richtig oder Falsch gibt. Aber vielleicht lohnt es sich, in der Paarbeziehung nochmals genauer hinzuschauen, zu klären und sich vielleicht auch zu bedanken für die gegenseitigen, wohlgemeinten Stupser.

Fragen richten Sie gerne an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Weiterführende Informationen finden Sie unter www.oekberatung.ch

Falsche Vorstellungen richtigstellen (Leserbrief)

Von Prof. Dr. Michael Derrer, Soziologe und Ukraine-Experte; Atia Miraz, klinische Psychologin und Künstlerin; Verein Mehr Farbe, Rheinfelden

Ratgeber Gesundheit 26 – 2024

Dr. Monika Mayer, Apothekerin
Vinzenz Apotheke, Rössliweg 13, 5074 Eiken
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. • www.vinzenz-apotheke.ch

Bettwanzen
Die Reisezeit naht und damit die Möglichkeit, ungebetene Gäste mit im Reisegepäck mitzubringen: Bettwanzen.

Wissenswertes über diese unangenehmen Mitbringsel
• Die Bettwanze (Cimex lectularius) kommt bei Menschen und Tieren (Haustiere, Nager, Geflügel, Singvögel und Fledermäuse) vor.
• Sie ist weltweit auf dem Vormarsch (Gründe sind der Onlinehandel mit Gebrauchtwaren wie Kleidung und Möbelstücke und die rege Reisetätigkeit; die Wanzen kommen oft im Gepäck mit).
• Man findet sie nicht nur in Schlafzimmern, sondern auch in Polstermöbeln von öffentlichen Verkehrsmitteln oder Kinosälen!
• Ihre Lebenserwartung liegt bei 6 bis 18 Monaten und sie ist recht robust, damit ist sie schwer bekämpfbar!
• Das adulte Tier ist 5-6 mm lang (mit Blut vollgesogen bis zu 9 mm), flach rötlichbraun und erinnert an einen Apfelkern.
• Die Eier (bis zu 500 legt ein Weibchen im Laufe ihres Lebens) sind ca. 1,2 mm lang, weisslich und werden mit einem klebrigen wasserlöslichen Sekret in Verstecken abgelegt.
• Bei einer Temperatur von 22°C schlüpfen die Larven nach rund 12 Tagen.
• Sie sehen aus wie die erwachsenen Tiere, sind aber nur 2 mm gross und durchsichtig.
• Über 5 Häutungen, mit jeweils einer Blutmahlzeit, entwickeln sie sich bei Zimmertemperatur innert 6-8 Wochen.
• Nach Möglichkeit nehmen erwachsene Bettwanzen einmal wöchentlich eine Blutmahlzeit zu sich, sie können aber bis zu einem halben Jahr ohne Nahrung überleben!
• Sie sind schwer zu entdecken, da sie lichtscheu sind und sich tagsüber in Ritzen, Nischen, Ecken, unter losen Tapeten, anderen Möbelstücken, Büchern, auch Elektronikgeräten verstecken.
• Finden Sie keine Nahrung können sie weite Strecken überwinden und über Ritzen und Leitungen (Stromkabel, Wasserrohre usw.) in andere Räume oder Wohnungen einwandern.

Erkennungsmerkmale
• Kotspuren (sieht aus wie Fliegendreck): Die kleinen, ca. 1mm grossen Punkte lassen sich mit einem feuchten Finger verstreichen.
• Häutungsreste: Sie sind fast durchsichtig, oval bis länglich, sehr leicht und je nach Alter der Wanze verschieden gross.
• Blutflecken auf der Bettwäsche: Durch ein Zerdrücken der Wanze im Schlaf und durch das Austreten eines Bluttropfen aus der Stichstelle.
• Widerlicher süsslicher Geruch: die Bettwanzen setzten ihn aus Stinkdrüsen frei. Bei starkem Befall ist es ein leicht zu erkennendes Merkmal. Es lässt sich auch durch ein Klopfen auf die Matratze auslösen. Und es kann durch speziell trainierte Spürhunde mit einer hohen Trefferquote erkannt werden.
• Wanzenstiche finden sich vor allem an Körperteilen, die im Schlaf nicht bedeckt sind: Arme, Beine, Schultern. Aber auch Füsse, Nacken, und das Gesicht können betroffen sein. Sie ähneln Flohbissen.
• Die Rötungen sind ungefähr so gross wie 5 Rappen-Stücke.
• Die Reaktion der Betroffenen ist abhängig vom Grad ihrer Sensibilisierung.
• Es sind oft Wanzenstrassen (4-6 Stiche in Kurvenform) zu erkennen.
• Die Behandlung ist symptomatisch mit lokalen juckreizstillenden Cremen und eventuell oral verabreichten Antihistaminika.

Vorbeugung
• Bei Übernachtungen präventiv nach Bettwanzen suchen: Kotspuren finden sich wo die Bettlatten im Bettgestell stecken, an den Wülsten der Matratze, in Ritzen am Bettgestell, bei Steckdosen oder hinter Bildern in der Nähe des Bettes.
• Das Reisegepäck nicht aufs Bett stellen, erhöht z.B. auch in die Badewanne stellen und stets verschlossen lassen!
• Kleidung vor der Abreise ausschütteln.
• Eine angebotene Kontrolle des Gepäcks bei der Einreise am Flughafen von Spürhunden wahrnehmen.

Wieder zuhause
Das Gepäck in der Dusch- oder Badewanne oder auf dem Balkon öffnen, nach Spuren von Bettwanzen suchen.
• Erworbene Gebrauchtwaren wie Möbel (nicht nur Betten, auch Sofas, Tische etc. sowie Gegenstände auf Kotspuren untersuchen, gründlich reinigen bevor sie in die Behausung genommen werden, Second Hand Textilien ausschütteln und heiss waschen.
• Bei Verdacht auf einen Befall Bettwanzen-Tapes oder -Fallen platzieren und fachliche Hilfe holen Es gibt spezialisierte Fachfirmen, die verwanzte Räume behandeln können!

Lassen Sie sich von uns beraten: vinzenz apotheke – eine quelle der gesundheit

Ratgeber Finanzen 25 – 2024

Lukas Rüetschi eidg. dipl. Vermögensverwalter
Hauptstrasse 43, 5070 Frick
www.ruetschi-ag.ch

Schützen Rheinfelden Immobilien zahlt wieder Dividende
Nach mehreren Jahren ohne Ausschüttung zahlt die Rheinfelder Immobilien-Firma erstmals wieder eine kleine Ausschüttung. Diverse grössere Sanierungen und massive Probleme mit einem Generalbauunternehmen hatten das Management veranlasst, Ausschüttungen auszusetzen. Der Rechtsstreit ist noch nicht abgeschlossen. Ein sehr grosser Teil der Investitionen sind nun erledigt und die Liegenschaften sind gut belegt. Als kleine regionale Immobilienbeimischung scheint mir die Aktie wieder interessant zu sein. Achtung: Der ausserbörsliche Handel ist eher dünn. Hier muss man unbedingt mit Limiten arbeiten.

Einige Spitäler in Finanznot
Das Spital Wetzikon hätte per 12. Juni eine Obligation über CHF 170 Mio zurückzahlen müssen, kann und tut es aber nicht. Diverse andere Spitäler sind oder waren in akuter Finanznot. Im Gesundheitswesen läuft extrem viel falsch. Trotz explodierenden Gesundheitskosten und rekordhohen Krankenkassenprämien können anscheinend viele Spitäler keinen kostendeckenden Betrieb aufrechterhalten oder grössere Investitionen stemmen. Ich habe auch kein Patentrezept. Unendliche Regulation und massive Subventionen sind (und waren es auch noch nie) kein Erfolgsrezept. Wir werden nicht um ganz harte Diskussionen herumkommen. Alle Reformen mit der Angst vor Gesundheitsrationalisierung und Zweiklassenmedizin abzuschmettern, bringt uns nicht weiter. Auch eine Einheitskasse ist aus meiner Sicht nur Symptombekämpfung. Wir müssen endlich ehrlich sein, auch die vermeintlich reiche Schweiz kann sich nicht alles leisten!

Das Messe-Geschäft erholt sich langsam
Das schon lange todgesagte Messegeschäft scheint sich vom Coronaeinbruch langsam zu erholen. Die ganz goldigen Jahre sind sicher vorbei und das Konsumverhalten hat sich in den letzten 10 bis 15 Jahren massiv verändert. Trotzdem scheinen diverse Messen und Konferenzen wieder auf ein breiteres Publikum zählen zu dürfen. Dies widerspiegelt sich im aktuellen Aktienkurs der Messe Schweiz aktuell nur beschränkt. Der Kurs ist auf dem Niveau der Aktienkapitalerhöhung vor rund einem Jahr.

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oder rufen unter 062 871 66 96 an.

Ratgeber Naturmedizin – 24 - 2024

Sonja Wunderlin, Naturheilpraktikerin
Praxis am Laufenplatz 148, 5080 Laufenburg, Tel. 062 874 00 16

Unkraut – Heilkraut – Wildgemüse: Giersch und Gänsedistel
Im Moment wuchert es in der Natur. Welche Pflanzen in dem massigen Grün als Unkraut, als Heilkraut oder gar als Wildgemüse gelten, hat immer mit der eigenen Sichtweise zu tun.

Foto: zVgWarum nicht ein Experiment machen und das Unkraut mal genauer betrachten, die Perspektive wechseln? Die Ungeliebten, die Kräftigen, Wüchsigen, die wild Wachsenden. Warum sind sie da? Was sagen sie über den Boden, was über den Gärtner, in dessen Garten sie wachsen? Warum mögen wir sie nicht? Und könnte man sich allenfalls sogar mit ihnen anfreunden?
Viele sogenannte Unkräuter sind ökologisch sehr wichtig, sind Nahrung, Unterschlupfsort und Brutstätte für vielerlei Kleinstlebewesen. Gewisse «Ackerbeikräuter» unterstützen mittels Pilzen und Bakterien unterirdisch sogar die Frucht, die wir anbauen. Viele (Un-)Kräuter haben ausserdem heilsame Wirkungen und sind oft auch essbar. Die Wurzeln der Glockenblumen oder der Nachtkerze schmecken gebraten nussig, Wegerich- und Löwen­­zahnknospen lassen sich zu Kapern verarbeiten oder die Brennnessel in der Suppe oder frittiert zu Chips wirkt aufbauend. Die Distel und den Giersch möchte ich hier genauer beleuchten.
Der Giersch Aegopodium podagraria, umgangssprachlich Baumtropfen oder Geissfuss genannt, wächst in den eher feuchten und nährstoffreichen Krautsäumen und verbreitet sich unterirdisch durch Rhizome. Vergisst der Gärtner ein winziges Rhizom, so wächst die Pflanze weiter.
In der Wildkräuterküche ist Giersch bekannt als Kerbel-artig schmeckende Beigabe zu Salaten und Gemüse. Gegessen werden die jungen Blätter, die Blütenknospen und die blühenden Dolden. Aus den jungen Samen kann Kräutersalz hergestellt werden. Sein wissenschaftlicher Name (s. oben) weist hin auf die Anwendung bei Po­dagra, Gicht des Grosszehen-Grundgelenks. Wenn dieses Gelenk schmerzhaft geschwollen ist und sich ausserdem im Blut ein erhöhter Harnsäure-Wert zeigt, ist die frische Giersch­wurzel als Tee zubereitet Mittel der Wahl. Ebenso angewandt wird er als Heilmittel bei Gelenksentzündungen und rheumatischen Erkrankungen.
Zwei Gänsedisteln, die raue Gänsedistel Sonchus asper und die Kohl-Gänsedistel Sonchus oleraceus, habe ich ganz neu entdeckt. Eigentlich aus der Not. Ich habe Wildpflanzen gesucht für einen Kochanlass im Rehmann-Museum in Laufenburg. Die Disteln bevorzugen lehmige Böden, wachsen gerne auf Äckern oder in Wiesen. Sie werden bei guten Bedingungen bis 1,2 m hoch, bilden grosse fleischige Blätter und enthalten einen weissen Milchsaft. Die beiden Sonchus-Arten sind sehr häufig – schnell ist ein Korb voll gesammelt. Die stacheligen, süsslich-bitteren Distelblätter wurden zu einer (nicht mehr stechenden) Delikatesse blanchiert und die Blütenknospen frittiert. Die Gänsedistel wirkt positiv auf Verdauung und Leber und anti-entzündlich auf den gesamten Körper. So wird aus Unkraut ein Wildgemüse. Und das Schönste: Man braucht gar nichts anzupflanzen.
Für mich gibt es ein einziges Kraut, das nach wie vor ein lästiges Unkraut bleibt: Der kriechende Hahnenfuss. Wer eine Idee hat, wie man den aus dem Garten vertreibt oder ihn gar zu irgendeinem Zweck verwenden kann, darf sich gerne melden.

Fragen und Anregungen richten Sie gerne an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Weiterführende Informationen finden Sie unter www.sonjawunderlin.ch

 

Ratgeber Recht 23 – 2024

MLaw Pascal Messerli
Advokatur & Rechtsberatung TRIAS AG
Salinenstrasse 25, 4133 Pratteln, Tel. 061 823 03 03
Bahnhofstrasse 92, 5000 Aarau, Tel. 062 393 03 03
www.advokatur-trias.ch

Nachbarrecht, was müssen Sie berücksichtigen?
Vielleicht erinnern Sie sich an die Comedysendung «höllische Nachbarn», in der in den 90er-Jahren zahlreiche Nachbarsstreitigkeiten vor Gericht landeten. Nachbarsstreitigkeiten mit verhärteten Fronten und involvierten Anwälten und Gerichten sind auch heutzutage keine Seltenheit. In diesem Beitrag wird in den Grundzügen erläutert, wie Sie Ihr Grundstück nutzen dürfen, was allenfalls berücksichtigt werden muss und welche Standards Sie auch von Ihren Nachbarn erwarten dürfen.
Sämtliche Vorschriften, welche dem Grundeigentümer bei der Ausübung und Nutzung seines Eigentums auferlegt werden, fallen unter den Begriff Nachbarrecht. Gemäss Art. 684 des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs (ZGB) ist jedermann bei der Ausübung seines Eigentums verpflichtet, sich aller übermässigen Einwirkung auf das Eigentum der Nachbarn zu enthalten. Verboten sind insbesondere schädliche und nicht gerechtfertigte Einwirkungen durch üblen Geruch, Luftverschmutzung, Lärm, Schall, Strahlung, Erschütterung oder durch den Entzug von Tageslicht. Jedoch muss ein gewisses Mass an Einwirkung hingenommen werden. Dabei sind insbesondere die örtlichen Regelungen – also die kantonalen und kommunalen Gesetze, aber auch die jeweilige Hausordnung oder das Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft – zu berücksichtigen. Häufig kommt es auch auf den konkreten Einzelfall an, ob Feiern mit Freunden, das Grillieren mit Holz oder die Beleuchtung der Terrasse eine zu starke und damit eine verbotene Einwirkung auf das Nachbargrundstück haben.
Auch bei Pflanzen, Hecken oder Zäunen kommt es zwischen Nachbarn häufig zu Meinungsverschiedenheiten. Überragende Äste darf man bis zur Grundstückgrenze zurückschneiden, wenn diese nicht innert angemessener Frist durch den Nachbarn selbst beseitigt werden und das eigene Grundeigentum beschädigt wird. Es besteht zudem das grundsätzliche Recht, die jeweilige Grundstückgrenze mit Zäunen oder Hecken zu markieren. Allerdings müssen dabei kantonale Vorschriften berücksichtigt werden, welche häufig Mindestabstände von Pflanzen zum nachbarlichen Grundstück vorsehen.
Wenn Sie selbst von übermässigen Störungen belästigt werden und mit Ihrem Nachbarn keine Einigung finden, dann können Sie Ihre Rechte auch gerichtlich einklagen. Mit der Beseitigungsklage kann man sich gegen Überschreitungen des Eigentumsrechts zur Wehr setzen. Mittels Unterlassungsklage kann der Schutz vor zukünftigen Einwirkungen verlangt werden. Zudem kann eine Schadensersatzklage eingereicht werden, wenn auf Ihrem Grundstück Schäden entstanden sind. Dabei muss jedoch auch die Verjährungsfrist berücksichtigt werden. Schadensersatzforderungen in nachbarrechtlichen Angelegenheiten verjähren innert drei Jahren seit Kenntnis eines entsprechenden Schadens, jedoch spätestens innert zehn Jahren seit einer schädigenden Handlung.
Damit Sie nachbarrechtlich keine Probleme haben, sollten folgende Punkte beachtet werden: – Halten Sie sich beim Verursachen von Lärm oder Rauch an ein gewisses Mass. – Informieren Sie sich rechtzeitig über die Regeln, welche bei Ihnen vor Ort im Kanton und in der jeweiligen Gemeinde gelten. – Mittels Unterlassungs-, Beseitigungs- und Schadensersatzklage können Sie sich bei übermässigen Störungen zur Wehr setzen.

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Ratgeber Finanzen 22 – 2024

Christoph Zehnder, eidg. dipl. Vermögensverwalter
Hauptstrasse 43, 5070 Frick
www.ruetschi-ag.ch

Nimmt der Staat einen immer grösseren Teil in unserem Leben ein?
Es ist Ihnen vielleicht auch schon so gegangen: Es gibt gefühlt mehr Gesetze. Mehr Verordnungen. Mehr Regulierung. Mehr Bürokratie. Mehr Mehrwertsteuer. Mehr Staatsangestellte. Mehr Zuwanderung. Mehr Sozialausgaben. Mehr… Aber stimmt das auch?
Die Staatsausgaben wuchsen massiv überproportional
Christoph Schaltegger, Ökonomieprofessor an der Uni Luzern, geht in einem Artikel vom 16. Januar 2024 in der FuW auf den finanziellen Teil zum oben geschilderten «Mehr-Staat» ein.
«Rechnet man die Inflation heraus, sind die Schweizer Staatsausgaben seit 1995 fast 3 Prozent gewachsen, und das jedes Jahr. Damit haben sich die Staatsausgaben seit Mitte der Neunzigerjahre mehr als verdoppelt.»
Die Bevölkerungszahl hat sich in dieser Zeit zwar ebenfalls deutlich erhöht. Das BIP-Wachstum war in diesem Zeitraum dennoch deutlich geringer (nur etwa 60 Prozent). Der Eindruck täuscht also nicht: In den Finanzen zeigt sich, der Staat ist massiv überproportional gewachsen.
Welche Bereiche sind wie stark gewachsen?
Wiederum aus dem Artikel von Christoph Schaltegger: «Die Bundesausgaben für die öffentliche Ordnung und die Landesverteidigung, ein Pfeiler unseres friedlichen Zusammenlebens, stiegen seit 1990 etwa 1 Prozent jährlich. Für Verkehrsinvestitionen gab es 3 Prozent pro Jahr. Einsamer Spitzenreiter ist jedoch die soziale Wohlfahrt: Jedes Jahr geben wir etwa 5 Prozent mehr dafür aus. Seit 1990 haben sich die Bundesausgaben für soziale Wohlfahrt nach Abzug der Inflation mehr als verfünffacht.»
Auch die Schweiz lebt über ihre finanziellen Verhältnisse
Die finanzielle Lage der Schweiz ist zwar weniger schlecht als im Ausland. Die USA schreiben bspw. derzeit ein Defizit in der Grössenordnung von 6 Prozent des Bruttoinlandprodukts BIP, und das in einer Phase ohne Krieg (zumindest nicht vor Ort in den USA), Pandemie oder Rezession, sondern bei praktisch Vollbeschäftigung. Das überparteiliche Haushaltbüro des Kongresses (Congressional Budget Office CBO) geht selbst ohne Prognose einer Rezession davon aus, dass die US Netto-Staatsschulden sich in den nächsten 30 Jahren von aktuell 95 Prozent vom GDP auf über 170 Prozent erhöhen werden.
Aber: «Auch die Schweiz lebt über ihre Verhältnisse. Zwanzig Jahre unbeschwerte wirtschaftliche Verhältnisse haben uns genügsam und träge gemacht. Wir vergleichen uns gerne mit unseren europäischen Nachbarländern, die vor massiven wirtschaftlichen und politischen Problemen stehen, und sagen dann beruhigt: Uns geht’s noch gut. Doch dieser Vergleich ist fantasielos. Stattdessen ist es Zeit für eine unvoreingenommene, ehrliche und scheuklappenfreie Prüfung aller staatlichen Ausgaben, Posten für Posten.»
Fokussierung zwingend nötig
Die Frage sollte also künftig nicht mehr vor allem lauten, was ist wünschenswert und «nice to have», was kann der Staat sonst noch alles für mich tun, sondern was ist prioritär und wichtig, wo können wir das überbordende Ausgabenwachstum bremsen und wie unterstützen wir dadurch entstehende Härtefälle. Weniger Giesskanne – mehr zielgerichtete Präzision.

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