| Verlag: Mobus AG, 4332 Stein |
Inserate: Texte: |
inserat@fricktal.info redaktion@fricktal.info |
Von Regula Emmenegger, Zeihen
Von Antonia Grimm und Rolf Brogli, Gipf-Oberfrick
Von Daniel Rüetschi, Böztal / Ortsteil Hornussen
Von Harry Lütolf, Grossrat, Einwohnerrat, Die Mitte, Wohlen/AG
Dr. Monika Mayer, Apothekerin
Vinzenz Apotheke, Rössliweg 13, 5074 Eiken
Diabetes Folge 2
Bei dieser Volkskrankheit unterscheidet man drei wichtige Diabetes-Typen (Unterkategorien sind ebenfalls vorhanden). Diese Haupttypen unterscheiden sich in Ursache, Verlauf und Behandlung:
1. Diabetes Typ 1
Er beginnt meist im Kindes- oder Jugendalter. Seine Ursache ist eine Autoimmunerkrankung, bei der das eigene Immunsystem die insulinproduzierenden Zellen der Bauchspeicheldrüse zerstört, mit der Folge, dass der Körper kein eigenes Insulin mehr herstellen kann. Als Behandlung muss lebenslang Insulin gegeben werden (tägliche Injektionen oder über eine Insulinpumpe). Vor der Entdeckung des Insulins 1921 verliefen Typ-1-Diabetes-Erkrankungen unweigerlich tödlich.
2. Diabetes Typ 2
Das ist die häufigste Form, die 90%-95% der Fälle ausmacht. Früher trat er meistens bei Erwachsenen auf (Altersdiabetes), heute betrifft er erschreckenderweise viele junge Menschen. Der Beginn ist schleichend, daher ist eine Kontrolle der Werte (besonders des Langzeitzuckerwerts = HbA1c-Werts) als vorbeugende Massnahme wichtig. Ein frühes Erkennen hilft! Wir verweisen hier auf die gängigsten Begleiterscheinungen wie vermehrten Durst, schlecht heilende Wunden, die wir in Diabetes Folge 1 beschrieben haben. Hier liegt die Ursache in der «verminderten Wirkung des Insulins», der sogenannten Insulinresistenz und/oder einer verminderten Insulinproduktion. Es ist ein komplexes Geschehen, das mit den «bekannten» Risikofaktoren wie Übergewicht, Bewegungsmangel und einer genetischen Komponente zusammenhängt. Seine Behandlung ist daher komplexer. Primär sollte der Lebensstil, besonders die Bewegung und die Ernährung, verändert werden. Eine gute Nachricht, denn damit lässt sich vieles rückgängig machen, und bei konsequenter Umsetzung kann die Erkrankung sogar «geheilt» werden. Hier ist es wichtig anzumerken, dass die Voraussetzung für Diabetes bestehen bleibt! Die Behandlung besteht aus einer Kombination mehrerer Medikamente, die täglich eingenommen werden müssen, je nach Situation auch mit der Gabe von Insulin.
3. Gestationsdiabetes
Er tritt definitionsgemäss nur in der Schwangerschaft auf und wird bei 5-15 % aller werdenden Mütter beobachtet. Die erhöhten Blutzuckerwerte können, unbehandelt, sowohl für das Kind als auch für die Mutter zu Komplikationen führen, wie übermässiges Geburtsgewicht, Geburtstraumen, und nach der Geburt beim Kind zu tiefen Blutzuckerwerten. Die Hormone der Plazenta bilden eine natürliche Insulinresistenz, die die Bauchspeicheldrüse ausgleicht. Der Körper der Mutter versucht damit, in der nötigen Zeit, die Bildung des Kindes zu unterstützen (Insulin wirkt aufbauend, im Fachjargon «anabol»). Er wird in der 24. bis 28. Schwangerschaftswoche mit einem oralen Glukosetoleranztest untersucht. Bei Risikopatientinnen wird er unter Umständen bereits im ersten Drittel der Schwangerschaft durchgeführt. Er gilt auch als bedeutender Risikofaktor für eine spätere Stoffwechselerkrankung bei Mutter und Kind. Nach der Geburt (6-12 Wochen postpartum) wird bei der Behandelten erneut ein oraler Glukosetoleranztest empfohlen, um sicherzustellen, dass die Insulinresistenz vorübergehend war (was sie normalerweise ist). Auch hier wird die Behandlung primär mit einer Umstellung des Lebensstils begonnen, mit Ernährungstherapie und körperlicher Aktivität. Zentral ist eine regelmässige Blutzuckerkontrolle. Eine Behandlung erfolgt meist durch Insulingaben; orale Medikamente werden nur in Ausnahmefällen eingesetzt. Die Schwangerschaft (Mutter und Kind) wird engmaschig überwacht.
Weitere seltene Formen sind:
MODY-Diabetes (genetisch bedingt)
MODY ausgeschrieben bedeutet Maturity-Onset Diabetes of the Young. Charakterisiert wird diese Erkrankung durch einen Beginn vor dem 25. Lebensjahr bei eigentlich schlanken, normalgewichtigen Erwachsenen. Seine Ursache liegt in der Veränderung eines einzelnen Gens und führt zu einer gestörten Insulinproduktion mit den bekannten Folgeerscheinungen. Wenn ein Elternteil betroffen ist, beträgt die Wahrscheinlichkeit, dass das Kind ebenfalls erkrankt, 50%. Je nach Betroffenheitsgrad genügt eine Überwachung oder eine orale Therapie. Eine Genuntersuchung bringt Klarheit, besonders für die ganze Familie.
Sekundärer Diabetes, durch Medikamente ausgelöst
Besonders Kortison-Gaben bringen den Blutzuckerspiegel durcheinander. Daher sollte bei einer längerfristigen Kortisonbehandlung der Blutzuckerspiegel im Auge behalten werden. Diabetespatienten sollen verstärkt darauf achten! Auch andere Medikamente (u.a. Immunsuppressiva) können die Werte, insbesondere bei Vorbelastung, verändern. Ihr Arzt wird Sie daher informieren und die Werte kontrollieren.
Ein spannendes Thema, wir werden weiter darüber informieren. Bleiben Sie gesund!
Ihr Team der Vinzenz Apotheke
Lassen Sie sich von uns beraten: vinzenz apotheke – eine quelle der gesundheit
Von Dipl. Ärztin Anne-Kristin Kuhnt, Dr. med. Isabel Waligura, Dr. med. Valerio Gozzoli, Fachärzte für Allg. Innere Medizin / FMH, Möhlin
Von Tanja Primault, ehemalige Grossrätin SVP, Gipf-Oberfrick
Lukas Rüetschi eidg. dipl. Vermögensverwalter
Hauptstrasse 43, 5070 Frick
www.ruetschi-ag.ch
Der immer grösser werdende Wahn der Planwirtschaft
Alles muss reglementiert, gesteuert und kontrolliert werden. Und klappt es dann nicht, muss man es noch genauer steuern und reglementieren. Ob das verhältnismässig ist und ob das wirklich einen Mehrwert bringt, das spielt nur beschränkt eine Rolle. Aber Gesetze und Reglemente müssen eingehalten werden, und das braucht Kontrolle und Überwachung. Dies gibt wieder viel Administration und Bürokratie. Schon lange weiss man, dass Bürokratie für die Wirtschaft und den Wohlstand ein starkes Hemmnis ist. Bürokratie versucht man mit zusätzlicher Bürokratie zu bekämpfen. Man kann nicht den Markt spielen und sich Angebot und Nachfrage einpendeln lassen, wenn man ja schon vorher alles besser weiss respektive der Markt nicht das macht, was man sich erhofft. Es braucht Leitplanken und Regeln, aber diese sollten nicht erdrückend und abwürgend sein. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels sollten wir in erster Linie Fachkräfte für Produktion, Innovation und Dienstleistungen einsetzen und nur einen beschränkten Teil für Administration und Kontrolle. Daran ist aber nicht nur die Verwaltung schuld. Sehr viele Politiker (nicht nur links) müssen auf jedes Problem sofort reagieren. Warten, bis der Markt das korrigiert, geht gar nicht, dann wäre man ja überflüssig.
Teile der Aktienmärkte haben sich von der Realität abgekoppelt
Ich glaube, dass sich Teile des Aktienmarktes von den früher geltenden Bewertungskriterien und Überlegungen sehr stark abgekoppelt haben. Schreiben wir eine neue Zeitreihe, oder ist dieses Mal alles anders? Ja, natürlich sind wir in einer Phase eines grossen Technologieschubes mit massiven Veränderungen. Mich würde es aber extrem überraschen, wenn dieses Mal alles anders sein sollte, und ich bin überzeugt, dass es sehr viele Enttäuschungen geben wird. Hochmut kommt vor dem Fall, und umso dünner die Luft wird, desto grösser könnte dann der Einbruch und die Überraschung mal sein. Das ist aber keine Aussage gegen alle Aktien. Ich glaube weiterhin längerfristig an diese Anlagekategorie. Im Moment wird aber ein rechter Teil, vor allem im amerikanischen Techbereich, komplett überzahlt, was sich mal stärker rächen kann.
Haben Sie Fragen? Dann schicken Sie mir ein Mail an
oder rufen unter 062 871 66 96 an.
Jacqueline Zesiger
Executive MBA HSG
CAS Palliative Care, Universität Luzern
EMR-zertifiziert
www.sanavite.ch /
Die Patientenverfügung
Warum eine Patientenverfügung?
Aus diversen Gründen schieben viele das Ausfüllen dieses Dokumentes vor sich hin. Eine Patientenverfügung ist aber sehr sinnvoll, da im Notfall die Familienangehörigen oder nahestehende Personen genau wissen, was im Falle einer Urteilsunfähigkeit zu tun ist.
Generell kann sich die Gesundheit rasch ändern, und plötzlich ist man schwer krank oder es ereilt einen ein Unfall. In der Folge ist man nicht mehr ansprechbar.
Die wichtigsten Fragen, die sich in dieser Situation stellen, sind:
• Möchte ich künstlich beatmet oder künstlich ernährt werden?
• Wie lange und in welchen Fällen soll das geschehen?
• Wann ist mein Leben für mich persönlich nicht mehr lebenswert? Zum Beispiel wenn eine schwere Beeinträchtigung ein selbstständiges Leben nicht mehr ermöglicht. Die körperlichen und geistigen Fähigkeiten nicht mehr da sind und damit gerechnet werden muss, dass man dauerhaft urteilsunfähig bleibt, oder für alle alltäglichen körperlichen Aktivitäten Hilfe benötigt.
Die Patientenverfügung hilft den nahestehenden Personen und auch der beteiligten Ärzteschaft, die Wünsche der vor ihnen liegenden Person entsprechend zu erfüllen. Sie gibt Auskunft, was die Person unter Lebensqualität versteht und wie sie behandelt werden möchte. Die Patientenverfügung regelt unter anderem auch weitere Punkte:
– wer Zugang hat zu den Patientendaten;
– wer im Spital das Zimmer betreten darf (Besuchseinschränkung, denn nicht jeder mag in dieser heiklen Situation Besuche von z.B. weniger nahestehenden Bekannten);
– ob Organe entnommen werden dürfen oder nicht;
– ob der Körper zu Forschungszwecken genutzt werden darf oder nicht.
Das sind alles sensitive und sehr persönliche Themen. Empfehlenswert ist, diese Aspekte im Kreise der Familie und Freunde zu besprechen. So kennen die Personen, welche im Ernstfall kontaktiert werden, die persönlichen Überzeugungen und Wünsche.
Anweisungen im hohen Alter
Gerade im hohen Alter ist die gesundheitliche Vorausplanung wichtig. Es empfiehlt sich, genaue Anweisungen zu geben, wie in einem Notfallszenario reagiert werden soll. Beispiele sind:
• Soll man bei einer Grippe oder Lungenentzündung ins Spital gebracht werden oder mit den üblichen Medikamenten zu Hause oder im Pflegeheim behandelt werden?
• Soll man im Falle einer Ohnmacht zu Hause bleiben und den Hausarzt anrufen oder direkt mit der Ambulanz ins Spital eingeliefert werden?
Im hohen Alter und wenn jemand sehr vulnerabel ist, führt die Spitalbehandlung, die vordergründig Leben rettet, vielleicht zu einer Lebensverlängerung. Die Realität im hohen Alter ist ernüchternd: Wenn es um die Hoffnung geht, in den genannten Fällen wieder gesund zu werden und nach Hause zurück zu kehren, wird diese oft enttäuscht. Meist ist das Lebensende erreicht, und man überlebt die Krankheit, aber mit Beeinträchtigung, welche Einschränkungen mit sich bringt (bettlägerig, nicht mehr fähig, zu kommunizieren). Diese und weitergehende Themen können in einer Patientenverfügung geklärt werden. Das behandelnde Medizinal-Personal und die Bezugspersonen, welche in der Patientenverfügung definiert sind, können so gute Entscheide treffen, die im Sinne des Patienten sind.
Organspende
Die Organspende wird seit jeher kontrovers diskutiert. Mit der «Widerspruchsregelung», welche ca. Mitte 2027 eingeführt wird, ist jede Person ab Geburt OrganspenderIn. Dies bedeutet, dass jeder Person automatisch Organe entnommen werden, wenn keine schriftliche Willensäusserung des Betroffenen gefunden wird, ausser die Familie verfügt anders. Dazu wird ein Register eingeführt, in welchem man sich eintragen kann, wenn man der Organentnahme nicht zustimmen möchte.
Formulierung und Aufbewahrung
Verschiedene Institutionen, u.a. die Pro Senectute, bieten Vorlagen für eine Patientenverfügung an. EXIT, Dignitas, Pegasos, um hier nur einige zu nennen, sind Sterbehilfe-Organisationen, welche ebenfalls gute Beratung anbieten. Auf der Internetseite der FMH (Berufsverband Ärzteschaft) sind Kurzversion und ausführliche Version von Patientenverfügungen kostenlos erhältlich. Wichtig ist, dass eine nahestehende Bezugsperson Kenntnis der Patientenverfügung hat und das Original im Ernstfall auffindbar ist. Zu guter Letzt darf man froh sein, wenn man selber nie in die Lage kommt, für nahestehende Menschen eine Patientenverfügung nutzen zu müssen und selber in guter Gesundheit altert..
Jacqueline Zesiger ist Betriebswirtschafterin (Executive MBA HSG und CAS Palliative Care sowie EMR-zertifiziert) und seit vielen Jahren selbstständige Beraterin. Es ist ihr ein Anliegen, diese Tätigkeit im Rahmen von Unterstützung und Zusammenwirken auszuüben.
Für weitergehende Fragen und Unterstützung erreichen Sie Jacqueline Zesiger wie folgt: