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Ratgeber Gesundheit 48 – 2025

Dr. Monika Mayer, Apothekerin
Vinzenz Apotheke, Rössliweg 13, 5074 Eiken
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. • www.vinzenz-apotheke.ch

Wasserlösliche Vitamine: Vitamin B1 Thiamin
Die Geschichte der Entdeckung dieses Vitamines ist beispielhaft für die wissenschaftliche Entwicklung unserer «Neuzeit». Eine bekannte Krankheit (ein Übel, das die Menschen plagte) wurde zwar beobachtet, aber eine Hilfe dagegen, wie eine Linderung oder gar eine Heilung, war lange nicht erkennbar. Durch Beobachtung und Schlussfolgerungen, die überprüft wurden, konnte der Zusammenhang zwischen Krankheit und Heilung gefunden werden:
In diesem Fall ging es um die rätselhafte Krankheit namens Beriberi, die in Asien häufig auftrat und zu Lähmungen und Nervenschäden führte. Der auf Java lebende niederländische Arzt Christiaan Eijkman beobachtete, dass Hühner, die mit poliertem weissen Reis gefüttert wurden, ähnliche Symptome bekamen. Als ihr Futter auf Vollkornreis umgestellt wurde, verschwanden die Beschwerden. Eijkman schloss daraus, dass im Silberhäutchen des Reiskorns ein lebenswichtiger Stoff steckt, der beim Polieren verloren geht. (Bei diesem Prozess werden Schale, Silberhäutchen und Keimling entfernt – und damit gehen fast alle Nährstoffe, darunter auch Vitamin B1, verloren. Der Vorteil ist, die längere Haltbarkeit, der kürzere Kochprozess und die hellere und weichere Konsistenz des Reises, zudem können die dabei gewonnenen Produkte gewinnbringend weiterarbeitet werden.)
1911 isolierte der Biochemiker Casimir Funk erstmals diesen geheimnisvollen, wichtigen Stoff aus Reiskleie und prägte den Begriff «Vitamin». In den 1920er- und 1930er-Jahren gelang es schliesslich, Vitamin B1 vollständig zu isolieren und künstlich herzustellen. Damit konnte Beriberi praktisch ausgerottet werden.
Für seine grundlegenden Beobachtungen erhielt Eijkman 1929 den Nobelpreis. Die Entdeckung von Thiamin markierte den Beginn der modernen Vitaminforschung und zeigt bis heute, wie entscheidend Ernährung für unsere Gesundheit ist.
Besonderheiten bei der Versorgung und Verteilung:
Der Thiaminbedarf ist nicht konstant, sondern muss in Relation zum Energieumsatz gesehen werden. (Wir brauchen 0,5 mg/Tag/1000 kcal oder 4,2 MJ für eine ausreichende Versorgung unserer roten Blutkörperchen.)
In der Leber haben wir nur eine geringe Speicherkapazität für Vitamin B 1. Und es hat nur eine kurze biologische Halbwertszeit von 10 bis 20 Tagen.
Antithiamine: Thiaminase I und II, die in verschiedenen Mikroorganismen vorkommen, auch in Fisch (Karpfen), können das vorhandene Thiamin inaktivieren. Bestimmte Nahrungsmittel enthalten Stoffe (Sulfite, hitzestabile Polyphenole), die das Thiamin zerstören können. Ein übermässiger Genuss kann daher zu einem Mangel beitragen (Tee, Kaffee, Betelnüsse Blau- und Johannisbeeren, bei Gemüsen sind es Chicorée, rote Beete, Rosenkohl, die in diesem Zusammenhang zu nennen sind. Das heisst dass ein exzessiver Genuss dieser einzelnen Lebensmittel die Versorgung mit Thiamin einschränken.)
Die Bioverfügbarkeit liegt allgemein unter 10 Prozent und hat keine Sättigung, selbst bei hohen Dosen.
Somit ist eine regelmässige tägliche Zufuhr notwendig, um Mangelerscheinungen zu vermeiden. Die Mengen, die uns von körpereigenen Bakterien zur Verfügung gestellt werden, sind so gering, dass ihre Bedeutung bei der Versorgung unklar ist.
Ein spannendes Vitamin, weitere Informationen folgen.

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Ratgeber Finanzen 47 – 2025

Lukas Rüetschi eidg. dipl. Vermögensverwalter
Hauptstrasse 43, 5070 Frick
www.ruetschi-ag.ch

Neue Steuerwerte verunsichern – der Kanton als Preistreiber?

Schon länger war klar, dass die Steuerwerte für Liegenschaften im Aargau angepasst werden. Ein Verwaltungsgerichtsentscheid hat eine Anpassung verlangt. Die Schreiben mit den neuen Werten sind nun vor gut drei Wochen bei den meisten Eigenheimbesitzern eingetroffen. Die neuen Steuerwerte orientieren sich nun an den aktuellen Verkehrswerten und für selbstbewohnte Liegenschaften gibt es einen grösseren Abschlag, was zum neuen Steuerwert führt. Dieser ist sehr oft viel höher als die alten Steuerwerte, welche teilweise schon sehr lange gelten und weit weg vom Marktgeschehen waren. Vor allem in den letzten 6, 7 Jahren hatten wir im Schnitt eine stärkere Aufwärtsbewegung in den Immobilienpreisen. Ich gehe hier nicht darauf ein, ob ich diese Anpassung gut oder weniger gut finde. Aus den mir gezeigten Verfügungen (eine grössere Anzahl, aber hoffentlich nicht repräsentativ) mache ich folgende Folgerungen: Rund 80 % sind ok, rund 10 % sind hoch bis sehr hoch und bei knapp 10 % stimmt etwas nicht. «Stimmt nicht» beinhaltet aber nicht nur klar zu hohe Bewertungen sondern auch sonstige Fehler wie zum Beispiel, dass man gar nicht mehr Besitzer der Liegenschaft ist oder eine Einschätzung für eine Liegenschaft bekommen hat, welche einem nie gehört hat (das wurde mir mitgeteilt, ich konnte es aber nicht selber überpüfen). Achtung: Die Einsprachefrist beträgt nur 30 Tage, läuft nun recht schnell aus. Immobilienschätzungen beinhalten auch immer eine gewisse subjektive Note, da man den Verkehrswert nur bei einem Verkauf mit konkreter Nachfrage und Angeboten sieht. Wenn ich aber sehe, dass eine Liegenschaft länger zu rund 1,2 Mio Franken auf dem Markt war, dann tiefer gehandelt wurde und nun über 1,6 Mio Franken wert sein soll, dann komme ich aus dem Staunen nicht heraus. Der Staat als Preistreiber? Fehler können immer passieren. Mir scheint diese Anpassung aber nicht mit dem nötigen Gespür für die Tragweite gemacht worden zu sein und Sorgfalt und Vorsichtsprinzip scheinen Fremdwörter zu sein. Für mich war klar, dass dies ein heisses Eisen ist, welches ich erst rausgelassen hätte, wenn es mehrfach überprüft worden wäre.

Edelmetalle aktuell im Seitwärtstrend
Nach der vor einem Monat gemeldeten Fahnenstangenbewegung nach oben (vor allem im Goldpreis) gab es eine kleine aber heftige Korrektur und wir sind nun seit mehreren Wochen in einer grösseren Seitwärtsbewegung. Für Neueinstiege ist mir der Preis zu hoch. Als kleine Beimischung mit Versicherungscharakter kann man aber auch dabei bleiben.

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Ratgeber Recht 46 – 2025

lic. iur. Roman M. Hänggi, Rechtsanwalt
Advokatur & Rechtsberatung TRIAS AG
Salinenstrasse 25, 4133 Pratteln, Tel. 061 823 03 03
Bahnhofstrasse 92, 5000 Aarau, Tel. 062 393 03 03
www.advokatur-trias.ch

Pflichtteilsvermächtnis
Ein Pflichtteilsvermächtnis ist eine Anordnung in einem Testament oder Erbvertrag, bei der einem pflichtteilsgeschützten Erben (Ehegatte oder Nachkommen) der Wert seines Pflichtteils als Vermächtnis zugewendet wird. Im Unterschied zu einem regulären Erben erhält der betroffene Erbe als Vermächtnisnehmer keine Erbenstellung und bildet damit nicht Teil der Erbengemeinschaft. Für alle Handlungen in Bezug auf das Nachlassvermögen gilt innerhalb der Erbengemeinschaft das Einstimmigkeitsprinzip. Dies kann eine Erbengemeinschaft vor Herausforderungen stellen, insbesondere wenn sich die Erben betreffend gewisse Handlungen nicht einigen können oder aus anderen Gründen die Zustimmung oder Mitwirkung verweigert wird. Mit der Anordnung eines Pflichtteilsvermächtnisses soll einem pflichtteilsgeschützten Erben der Pflichtteil als Vermächtnis zukommen, ohne dass er rechtlich die Erbenstellung erlangt. Als Vermächtnisnehmer ist er im Nachlass des Erblassers einzig obligatorisch berechtigt. Mithin fehlt es ihm für eine Herabsetzungsklage an der Aktivlegitimation, wenn er den Pflichtteil dem Werte nach erhalten hat. Mit dieser Anordnung kann der Erblasser also einen unliebsamen pflichtteilsberechtigten Erben von der Erbengemeinschaft ausschliessen und Streit vermeiden. Das Pflichtteilsvermächtnis ist im Zivilgesetzbuch zwar nicht explizit erwähnt, die überwiegende Lehre erachtet dessen Anordnung jedoch als zulässig und auch das Bundesgericht hat die Zulässigkeit zumindest implizit bejaht.
Wichtige Punkte:
• Zweck: Ein Pflichtteilsvermächtnis dient dazu, die pflichtteilsgeschützte Person aus der Erbengemeinschaft auszuschliessen, bspw. um eine spätere Teilung des Nachlasses zu vereinfachen oder Streit zu vermeiden.
• Pflichtteilsgeschützte Erben: Pflichtteilsberechtigt sind gemäss dem schweizerischen Erbrecht Ehegatten/eingetragene Partner und Nachkommen.
• Rechtliche Stellung: Der Betroffene wird durch die Einsetzung als Vermächtnisnehmer vom Erben zum Vermächtnisnehmer. Dies bedeutet, dass er nicht Teil der Erbengemeinschaft wird und stattdessen einen Anspruch auf den Geldwert seines Pflichtteils hat.
• Durchsetzung: Als Vermächtnisnehmer hat der Betroffene kein Recht, eine Herabsetzungsklage zu erheben. Er kann stattdessen die sogenannte «Vermächtnisklage» einsetzen, um seinen Pflichtteil durchzusetzen.
• Einschränkungen: Die Einsetzung eines Pflichtteilsvermächtnisses ist an das Gesetz gebunden. Der Pflichtteil selbst kann nur unter besonderen Umständen entzogen werden, bspw. bei Eignung zur Enterbung.
Sofern Sie Fragen rund um das Erbrecht – und insbesondere auch zum Pflichtteilsvermächtnis – haben, helfen Ihnen die Anwältinnen und Anwälte der Advokatur & Rechtsberatung TRIAS AG gerne weiter.

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Ratgeber Naturmedizin – 43 - 2025

Sonja Wunderlin, Naturheilpraktikerin
Praxis am Laufenplatz 148, 5080 Laufenburg, Tel. 062 874 00 16

Fuss fassen – Fussreflexzonen-Massage
Foto: zVgFüsse sind ganz weit unten. Weit weg. Tief unten in der Hierarchie. Werden kaum berührt und eher selten gepflegt. Erledigen sie doch den ganzen Tag lang Schwerstarbeit für uns, tragen uns, befördern uns zur Arbeit, auf Berge, lassen uns rennen, laufen, hüpfen, stehen, Treppen steigen und immer mehr oder weniger im Gleichgewicht bleiben.
Sie werden tageweise in Arbeitsschuhe, Absatzträmperli oder einseitig abgelatschte Schlappen gesteckt. Eine Schicht tiefer wickeln die Socken das Ganze nochmals ein: Nylonstrümpfe, KunstfaserSocken oder medizinische Stützstrümpfe. Und es entsteht ein ganz eigener Socken-Sumpf.
An den Füssen entstehen Arthrose, Fersensporn, Hornhaut, Hallux, Hühneraugen, Schwielen, Blasen, Wassereinlagerungen, Nagel- oder Hautpilz oder sie beginnen sich zu melden, indem sie Schmerzimpulse nach oben senden. Ab diesem Zeitpunkt merken wir dann, dass da unten Füsse dranhängen. Höchste Zeit, genauer hinzuschauen.
Wie kann man Füsse pflegen? Eine regelmässige Grundpflege sieht bespielsweise so aus: Nach dem Duschen die Füsse auch zwischen den Zehen kräftig trocken reiben und danach eincremen. So werden allfällige Problemstellen bald erkannt und können behandelt werden. Zwischendurch mal barfuss gehen und die ganze Sache auslüften kann auch im Winter nicht schaden. Angenehm sind Fussbäder mit etwas Lavendelöl: Einen Tropfen ätherisches Lavendelöl in 1cl Rahm verrühren und in ein Fussbad geben. Der Rahm verbindet die ätherischen Öle mit dem Wasser, damit die Wirkstoffe gut aufgenommen werden können. Ungefähr 10 Minuten baden. Danach gut abtrocknen. Das entspannt und pflegt. Wer selber nicht ran kommt an die Füsse, kann zur Fusspflege gehen.
Wer einen Partner hat, der gerne Füsse massiert, ist gesegnet. Eine abendliche Fussmassage mit Puder oder Massageöl ist für beide Seiten etwas sehr Angenehmes. Bieten Sie ihrem Partner oder ihrer Partnerin doch mal eine Fussmassage an.
Dann gibt es auch die professionelle Fuss-Reflexzonen-Massage. Diese wirkt durch die Berührungen am Fuss tiefenentspannend, die Durchblutung wird angeregt und die Organ-Reflexzonen am Fuss können je nach Beschwerden individuell angesprochen werden.
Der umtriebige Geist fährt runter, der Mensch kann loslassen. Beschwerden wie Schlafstörungen, Nervosität und psychische Probleme, Migräne, Verkrampfungen, Verdauungsbeschwerden oder Durchblutungsstörungen können über die Füsse reflektorisch gelindert werden. Ist aus Sicht der Traditionellen Europäischen Heilkunde Kälte mit beteiligt, wie beispielsweise bei Blasenentzündung oder chronischen Infekten, wird zusätzlich ein wärmendes Fussbad verordnet.
Nehmen Sie sich ein Herz für ihre Füsse: Und fassen Sie Fuss. Sie werden darauf stehen.

Fragen und Anregungen richten Sie gerne an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Weiterführende Informationen finden Sie unter www.sonjawunderlin.ch

 

Ratgeber Gesundheit 42 – 2025

Dr. Monika Mayer, Apothekerin
Vinzenz Apotheke, Rössliweg 13, 5074 Eiken
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Vitamin C: Anwendungen
In der Literatur werden die Zufuhrs-empfehlungen sehr kontrovers diskutiert. Es scheint klar zu sein, dass zur Erhaltung maximaler Blut- und Gewebekonzentrationen 100 bis 200 mg täglich erforderlich sind. Die offiziellen Empfehlungen für gesunde Erwachsene sind so ausgerichtet, dass sie sicher eine Mangelerscheinung vermeiden. Im Fall von Vitamin C wurde das auf eine tägliche Einnahme von 75 mg festgelegt. Eine Hypervitaminose C ist nicht bekannt. Selbst bei so hohen Dosen wie bei einer täglichen Einnahme von 10 g wurden keine Nebenwirkungen beobachtet.
Mengeneinschränkungen:
– Bei Diabetikern kann die Zuckerbestimmung im Urin durch die Einnahme von Vitamin C als Supplement falsche Werte anzeigen, die Werte im Blut werden nicht beeinflusst und können ganz normal erhoben werden.
– Bei lang eingenommenen hohen Vitamin-C-Dosen muss zusätzlich Zink und Kupfer supplementiert werden (hohe Einnahmemengen von Vitamin C hemmen deren Aufnahme).
– Bei Patienten mit Nierensteinen (Oxalat Steine) sind hohe Dosen (>1 g/Tag) nicht zu empfehlen. Die Gefahr, damit die Niere zu überfordern oder gar zu schädigen, ist zu gross.
– Bei Patienten mit Eisen-Verwertungsproblemen sind ebenfalls hohe Dosen zu meiden.
Einschub: Unsere Urahnen verzehrten 600 mg Vitamin C am Tag. Studien zufolge kommen wir heute durchschnittlich auf 80 mg täglich.
Erhöhter Bedarf:
– Während einer Erkältung, Erkältungskrankheit: Vitamin-C-Gaben reduzieren die Erkältungsdauer um ca. 8% bei Erwachsenen und bei Kindern um 13,5%. Die Wirkung ist dann am ausgeprägtesten, wenn zuvor eine schlechte Vitamin-C-Versorgung bestand)
– Nach einer Verletzung oder Operation
– Kardiovaskuläre Erkrankungen: Metaanalysen (eine Zusammenfassung vieler Studien) zeigen einen Schutzeffekt bei einer täglichen Einnahme von 500 mg täglich auf das Risiko koronarer Erkrankungen (u.a. über eine Senkung der oxidierten LDL-Partikel im Blut). Bluthochdruckpatienten profitieren von einer Langzeit-Gabe von täglich 500 mg und zeigen eine Verminderung der Blutdruck-Werte um ca. 9%.
– Diabetiker (sie haben oft erniedrigte Vitamin-C-Spiegel durch den hohen oxidativen Stress bei gestörtem Glucose Metabolismus)
– In der Schwangerschaft und Stillzeit
– Bei Früh- und Neugeborenen
– Bei chronischem Nikotin-Abusus (Raucher) un/oder bei chronischem Alkohol-Abusus (Trinker)
– Bei Senioren (speziell Heim-Patienten zeigen gemäss Studien einen Mangel)
– Leistungssportler
– Bei der Einnahme folgender Medikamente: Antibiotika; Kortison; Protonen-Pumpen-Hemmer (= Magenschoner) wie Pantoprazol etc.; Antidepressiva; Östrogene, speziell bei einer Verhütung mit einer Einnahme der «Pille»; Aspirin, auch als Aspirin cardio
Andere Anwendungsgebiete:
– Katarakt oder Trübung der Augenlinse: Es wurden bei Patienten mit Katarakt signifikant niedrigere Werte von Vitamin C in der Augenlinse gefunden. Mit einer täglichen Einnahme von 300 bis 600 mg lässt sich das Risiko um einen Faktor von 4 verringern.
– Krebserkrankungen: Viele Studien zeigen bei der Einnahme von Vitamin C einen gewissen Schutzfaktor besonders bei Magenkrebs, eventuell direkt oder über die Wachstumshemmung von tumorinduzierenden Viren. Eine Reduktion von Nebenwirkungen bei einer «Chemo-Therapie» ist sehr hilfreich.
– Impf-Begleittherapie: Es zeigt sich bei einer Impfung ein Anstieg von Histamin im Blut. Vitamin-C-Gaben senken das Histamin (auch hilfreich bei Allergien) und damit auch mögliche Impf-Nebenwirkungen!
– Knochendichte: Einige Studien belegen einen positiven Zusammenhang zwischen der Zufuhr von Vitamin C und der Knochendichte.
All diese Angaben aus der Literatur führen uns zu der Empfehlung: Nehmen Sie genügend Vitamin C zu sich. Genügend heisst sicher in erster Linie über eine gesunde, abwechslungsreiche Ernährung mit viel Gemüse und Obst. Wenn Sie lieber zu angereicherten Säften greifen, achten Sie auf die Zusätze wie Zucker oder Konservierungsstoffe. Eine tägliche Substitution von 500 mg (es gibt Produkte, die das Vitamin C in einer Retard Form, heisst eine langsame Freigabe über einen bestimmten Zeitraum, anbieten) ist ihrer Gesundheit sicher zuträglich besonders in den Jahreszeiten, in denen die Auswahl an natürlichen Quellen eingeschränkter ist.
Bleiben Sie gesund
Ihr Team der Vinzenz Apothekee

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Ratgeber Finanzen 41 – 2025

Lukas Rüetschi eidg. dipl. Vermögensverwalter
Hauptstrasse 43, 5070 Frick
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USA von Höchst zu Höchst
Der amerikanische S&P 500-Index ist ein breitabgestützter, repräsentativer Index und taugt viel mehr als der Dow Johns Industrial. Trotzdem reiht sich ein Höchst an das nächste. Die politische Weltlage ist so unsicher wie seit Jahrzehnten nicht mehr, die westlichen Staaten sind über beide Ohren verschuldet, die demographische Überalterung kommt voll auf uns zu und die Aktienmärkte boomen. Auf den ersten Blick irrational. Aus meiner Sicht auch auf den zweiten Blick, wenn da nicht immer noch die Geldschwemme wäre, die Angst vor Staatspleiten oder Währungsschnitten. Sachwerte scheinen Trumpf zu sein. Die Argumentation, dass man bei einem Sachwert viel weniger Probleme bei einer starken Inflation oder Kollaps hat, ist oft richtig. Den Preis, den man für die gekaufte Sache zahlt, ist aber nicht einfach vernachlässigbar. Das scheint den Markt im Moment aber nicht zu interessieren und es gibt übertriebene, teilweise irrationale Aufwärtsbewegungen. Einmal mehr: Gier und Panik sind nahe beieinander und Massenpsychologie spielt im Anlagegeschäft immer wieder eine sehr wichtige Rolle.

Gold wie eine Fahnenstange
Auch Gold ist ein Sachwert. Historisch ist es als Wertsicherungsmittel, welches nicht beliebig vergrössert wer­-den kann, beliebt. Im Gegensatz zur Geldmenge, welche die Zentralbanken fast beliebig erweitern und den Geldwert damit auch verwässern können, ist das bei Gold nur sehr beschränkt möglich.
Der Goldpreis ist in den letzten Monaten wie eine Fahnenstange angestiegen. Auch über 10 Jahre hat sich der Preis für das Edelmetall ungefähr verdreifacht – seit den grossen Verkäufen der Schweizerischen Nationalbank sogar fast verzehnfacht. Auch hier ist viel Euphorie resp. starke Vorbehalte gegenüber dem Finanzsystem und den Staaten bereits enthalten. Gold wird industriell fast nicht mehr gebraucht und nun werden auch unprofitable Minen wieder reaktiviert. Das Angebot steigt also ganz langsam wieder an und schlussendlich zahlen kann man mit Gold in unserer digitalisierten Welt auch fast gar nichts mehr...
Den Politiker sollte der Goldpreis aber ein Mahnfinger sein. Er ist wie ein Fiebermesser und die Temperatur kocht. Ausgabe- und Schuldendisziplin wäre angesagt. Aber das ist völlig unpopulär und tut weh. Versprechen und Ausgeben ist halt einfacher.

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Ratgeber Recht 40 – 2025

lic. iur. Roman M. Hänggi, Rechtsanwalt
Advokatur & Rechtsberatung TRIAS AG
Salinenstrasse 25, 4133 Pratteln, Tel. 061 823 03 03
Bahnhofstrasse 92, 5000 Aarau, Tel. 062 393 03 03
www.advokatur-trias.ch

Alles, was Sie sagen, kann und wird vor Gericht gegen Sie verwendet werden!
Jeder von uns hat diesen Ausdruck sicher schon einmal in einem Hollywoodstreifen gehört. Der Ausdruck «Alles, was Sie sagen, kann und wird vor Gericht gegen Sie verwendet werden», ist dabei eine direkte Übersetzung der Miranda-Warnung aus den USA, die das Recht eines Beschuldigten betont, zu schweigen und einen Anwalt hinzuzuziehen. Als Strafverteidiger höre ich diesen Satz nahezu täglich. Aber ist dieser Satz nur eine Floskel, eine nichtssagende Redewendung aus Filmen oder steckt mehr dahinter? In der Schweiz ist das Schweigerecht für Beschuldigte, um eine Selbstbelastung zu verhindern, in der Strafprozessordnung (StPO) verankert. Und ich kann Ihnen gleich vorweg raten: Sagen Sie niemals etwas zur Sache aus, wenn Sie Beschuldigter sind, und nehmen Sie das Recht auf Aussageverweigerung in Anspruch – zumindest so lange, wie Sie nicht mit einem Anwalt oder einer Anwältin gesprochen haben!
Was bedeutet der Ausdruck aber im Detail?
• Recht zu schweigen
Beschuldigte haben das Recht zu schweigen, um sich nicht selbst zu belasten. Auf dieses Recht sind sie zu Beginn der Einvernahme hinzuweisen.
• Mögliche Verwendung vor Gericht
Alles, was Beschuldigte gegenüber der Polizei oder Staatsanwaltschaft sagen, kann auch vor Gericht verwendet werden, um sie zu belasten.
• Recht auf einen Anwalt
Beschuldigte haben das Recht, jederzeit einen Rechtsanwalt zu konsultieren und bei Vernehmungen hinzuzuziehen. Wenn sie sich die Kosten nicht leisten können, kann ein Verteidiger gestellt werden.
• Aussageverweigerung
Beschuldigte sind in keinem Fall verpflichtet, vor der Polizei, vor der Staatsanwaltschaft oder vor Gericht auszusagen.
• Nicht zur Sache äussern
Beschuldigte sollten keine Angaben zur Sache machen, denn jede Aussage kann gegen sie verwendet werden.
• Anwaltliche Beratung
Beschuldigte sollten so früh wie möglich einen Strafverteidiger aufsuchen, der sie umfassend berät und unterstützt.
• Hart bleiben!
Beschuldigte sollten sich nicht von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft dazu drängen lassen, eine Aussage zu machen.
Sofern Sie einer Straftat beschuldigt werden und Aussagen zur Sache machen sollen, dürfen Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir helfen Ihnen und schützen Sie!

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Ratgeber Finanzen 38 – 2025

Christoph Zehnder, eidg. dipl. Vermögensverwalter
Hauptstrasse 43, 5070 Frick
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«In drei Jahren kommt die grosse Krise.»
Unter diesem Titel brachte die NZZ vor einer Woche einen herausragenden Artikel zur aktuellen Börseneinschätzung von Ray Dalio, dem Gründer von Bridgewater Associates. Dalio warnt darin vor einer bevorstehenden Staatsschuldenkrise in den USA, die er in etwa drei Jahren erwartet. Dalio sieht die Wurzel des Problems nicht in einzelnen Politikern wie Donald Trump, sondern in der Position der USA in der Spätphase eines grossen Schuldenzyklus.
Dalio vertraut auf seine persönliche Geschichtstheorie, ein zyklisches Modell, das beschreibt, wie Länder reich werden, sich übermässig verschulden und daraufhin abstürzen, bevor der Kreislauf von Neuem beginnt. Diese Schuldenzyklen erstrecken sich über mehrere Jahrzehnte, und Dalio zufolge steht die Welt derzeit an einem Wendepunkt, vergleichbar mit den 1930er und 1970er Jahren, mit der Drohung eines nächsten Absturzes. Er spricht vom drohenden «Herzinfarkt» überschuldeter Staaten.
Die wichtigsten Argumente von Ray Dalio:
• Der Grosse Schuldenzyklus: Die USA befinden sich in der Spätphase eines grossen Schuldenzyklus, der sich über Dekaden erstreckt. Dalio betont, dass diese Dynamik seit langer Zeit im Gange ist, sich aber seit der Finanzkrise 2008 und insbesondere seit der Pandemie 2020 beschleunigt hat.
• Unproduktive Kreditvergabe und «Verkalkung» des Systems: Dalio vergleicht das Kreditwesen mit dem Blutkreislauf: Schulden sind gesund, wenn sie zur Schaffung zusätzlichen Einkommens genutzt werden. Werden Kredite jedoch unproduktiv eingesetzt, reichen die Erlöse nicht zur Rückzahlung. Dies führt zu steigenden Schulden und deren Ablagerung, ähnlich einer «Verkalkung» der Blutgefässe. Das Angebot an neuen Schulden übersteigt auf Dauer die Nachfrage, wodurch der Preis für Staatsanleihen sinkt.
• Alarmierendes Verhältnis von Staatseinnahmen zu Schuldendienst: Als Annäherung an den «Verstopfungsgrad» betrachtet Dalio das Verhältnis der Staatseinnahmen zu den Kosten des Schuldendienstes. Für die USA ist dieses Verhältnis alarmierend: Das Land nimmt rund 5 Billionen Dollar pro Jahr ein, wovon 1 Billion direkt für den Schuldendienst ausgegeben wird. Das aktuelle von den Trump-Republikanern durchgedrückte Haushaltgesetz verschärft das Problem mit noch höheren Defiziten weiter.
• Vergleichbare Probleme in anderen westlichen Staaten: Nicht nur die USA, sondern auch Länder wie Grossbritannien, Frankreich und Japan stehen vor ähnlichen oder sogar grösseren Schuldenproblemen. Die Renditen 30-jähriger Staatsanleihen sind fast überall angestiegen, ausser in der Schweiz.
• Vermögensunterschiede und Schwächung der Demokratie: Während einer Boom-Phase nimmt die Vermögensungleichheit zu, die Preise für Aktien und Häuser entkoppeln sich vom Durchschnittseinkommen. Diese Ungleichheit fördert Populismus von links und rechts, schwächt die Demokratie, befeuert den Schuldenaufbau und beschleunigt den Eintritt der Krise. Als Beispiel für aktuellen Populismus nennt Dalio den Staatskapitalismus unter Donald Trump (Stichworte Intelbeteiligung, NVIDIA ChinaUmsatzsteuer).
• Blockade des politischen Systems und Wunsch nach Autokratie: Eine zunehmende politische Spaltung führt dazu, dass ein Grossteil der Bevölkerung eine Regierung wünscht, die autokratisch durchgreift, um das System zu kontrollieren und funktionsfähig zu machen. Dalio zieht Parallelen zu den 1930er Jahren, wo Unterschiede in Wertvorstellungen (und Vermögen) zunahmen, während Kompromissbereitschaft und Vertrauen ins System schwanden.
• Verlagerung der Verantwortung an die Notenbanken: Steuererhöhungen sind unpopulär, den Gürtel enger schnallen noch viel mehr. Der Weg des geringsten Widerstandes für die Politiker scheint deshalb wahrscheinlich: undankbare Entscheidungen und damit die Schuld an die Notenbanken abschieben. Die US-Notenbank FED könnte Trumps Drängen nachgeben, die Leitzinsen senken und eine Entwertung des Dollars zulassen. Alternativ könnte sie hart bleiben und Washington zum Sparen zwingen, was dann die Staatsschuldenkrise auslösen würde.
• Mögliche Ausgänge der Krise: Dalio sieht zwei Hauptwege, wie sich eine Staatsschuldenkrise manifestieren kann: entweder durch einen Staatsbankrott oder durch hohe Inflation.

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Ratgeber Psychologie 37 – 2025

Cora Burgdorfer
dipl. Psychologin
Oekum. Paarberatung Bezirke Brugg Laufenburg Rheinfelden
www.oekberatung.ch

ADHS und Partnerschaft
ADHS (Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung) ist eine neurobiologische Entwicklungsstörung, die sich nicht nur im Kindesalter zeigt, sondern oft ein Leben lang bestehen bleibt. Für Betroffene und ihre Partnerinnen und Partner bedeutet diese Diagnose häufig eine besondere Herausforderung, die sich auch auf der Beziehungsebene zeigt. Mit Verständnis, guter Kommunikation und gegenseitiger Unterstützung können Partnerschaften dennoch gelingen. Menschen mit einer ADHS-Diagnose sind oft begeisterungsfreudig, neugierig, spontan und kreativ, und so wird es auch zu zweit bestimmt nicht langweilig. Viele Betroffene haben ein hohes Energielevel und sind leidenschaftlich engagiert. Diese Eigenschaften können eine Beziehung bereichern und lebendig erhalten, aber auch belasten.
Menschen mit ADHS kämpfen häufig mit Zerstreutheit, Impulsivität und Hyperaktivität. Diese Symptome können im Alltag und in der Beziehung zu Missverständnissen, Frustrationen und Konflikten führen. Viele Betroffene haben in ihrer Kindheit oft Kritik erhalten, weil ihre Symptome für ihre Umwelt eine Belastung waren. Ihr Selbstwertgefühl hat darunter meist gelitten und auch die Kritikfähigkeit kann etwas eingeschränkt sein. Wenn z.B. der Partner einen Termin vergisst, unpünktlich ist und dann auch impulsiv auf Nachfragen reagiert, kann dies das Gegenüber verunsichern oder ihm das Gefühl vermitteln, nicht ernst genommen zu werden. Der Partner/die Partnerin fühlt sich alleingelassen oder in seinem Bedürfnis nach Ordnung, Struktur oder Ruhe nicht gesehen. Es besteht die Gefahr, dass sich diese Konflikte im Laufe der Zeit verstärken und sich eine emotionale Distanz entwickelt. Es kann sich auch eine schwierige Dynamik entwickeln, wenn der ADHS-betroffene Partner immer der Schuldige ist. Beide müssen die Verantwortung für ihren Anteil übernehmen, unter Berücksichtigung der jeweiligen Kompetenzen und Schwierigkeiten.
Der Schlüssel für eine gelingende Partnerschaft mit ADHS liegt in gegenseitigem Verständnis. Beide Partner sollten sich über die Symptomatik und die Ursachen möglichst gut informieren. Je besser man die Störung kennt, desto grösser ist auch das Verständnis, dass keine böse Absicht hinter dem schwierigen Verhalten steckt. Ebenso ist es wichtig, dass beide Partner ihre eigenen Bedürfnisse klar kommunizieren, um dann gemeinsame Strategien zu entwickeln. Wenn beide an einer offene und wertschätzenden Kommunikation interessiert sind, können klare Absprachen hilfreich sein, z.B. bei der Organisation des Haushalts oder bei der Planung von gemeinsamen Aktivitäten. Das Einführen von Routinen, To-do-Listen oder Erinnerungen kann den Alltag erleichtern. Wofür der eine Partner vielleicht eine Viertelstunde braucht, kann der neurodivergente Partner Tage benötigen, weil er/sie das Ziel nicht stringent verfolgen kann und schnell abgelenkt ist. Hilfreich kann z.B. die Unterstützung in manchen Bereichen der Organisation oder Erledigung von bürokratischen Arbeiten sein.
Gleichzeitig ist es wichtig, die eigenen Grenzen zu kennen und sich Pausen zu gönnen. Geduld, Humor und gegenseitige Wertschätzung tragen dazu bei, Konflikte konstruktiv zu lösen und Autonomie und Nähe bewusst zu gestalten. ADHS-Betroffene brauchen oft viel Freiraum, um ihren Hobbys nachzugehen. Aber auch gemeinsame Aktivitäten, die beiden Freude bereiten, sind wichtig und stärken die Verbindung.
ADHS stellt eine besondere Herausforderung in der Partnerschaft dar, bietet aber auch Chancen für persönliches Wachstum. Manchmal empfiehlt es sich, Hilfe durch eine Fachperson anzunehmen, wie z.B. in einer Paartherapie oder einer Psychotherapie mit Spezialisierung auf ADHS.

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Ratgeber Finanzen 35 – 2025

Lukas Rüetschi eidg. dipl. Vermögensverwalter
Hauptstrasse 43, 5070 Frick
www.ruetschi-ag.ch 

Goldminen im Aufschwung
Die Bewertung von Goldminenaktien hinkte sehr lange stark dem Goldanstieg hintennach. In den letzten Wochen haben Goldminentitel trotz Seitwärtsbewegung des Goldpreises weiter zugelegt. Diese haben eigentlich noch weiter Luft nach oben und die Bewertungslücke ist aus meiner Sicht noch nicht aufgeholt. Wenn es runter geht, muss man sich aber bewusst sein, dass die Minenaktien möglicherweise noch mehr verlieren als der Goldpreis. Aktuell bin ich für Edelmetalle und Minenaktien neutral. Die Aufwärtsbewegung ist schon stark gelaufen. Weitere Anstiege sind möglich, aber die bezahlten Preise sind keine Schnäppchen mehr. Einzelne Goldminenaktien können sehr sprunghaft sein, weshalb ich hier in der Vergangenheit auf einen günstigen Goldminen-ETF gesetzt habe. Ein sehr liquider Fonds ist der GDX (VanEck Gold Miners ETF). Da gibt es verschiedene Währungstranchen.

Wie wichtig ist eine stabile Dividende
Lieber Titel mit starkem Umsatzwachstum oder Aktien mit stabilen oder leicht steigenden Dividenden? Über längere Zeit ein starkes Wachstum zu halten oder sogar noch zu überbieten ist eine sehr schwierige Sache. Vor allem wenn die Margen sehr gut sind, werden Konkurrenten schnell aktiv und versuchen, auch einen Teil des Kuchens raschmöglich abzuschneiden. Mehr Konkurrenz bedeutet fast immer eine kleinere Marge, was das Wachstum bremst. Im Gegenzug stehen Firmen, welche vielleicht kein grosses Wachstum mehr haben, aber regelmässig einen grösseren Teil des Gewinnes an die Aktionäre ausschütten. Da könnte man sagen, sie haben keine oder zu wenige Investitionsideen, weshalb sie die Gewinne ausschütten. Das tönt recht langweilig, aber kann für die Aktionäre interessant sein. Gleichzeitig darf man nicht vergessen, dass Dividenden Einkommen darstellen und versteuert werden muss. Ein Kapitalgewinn durch Kurssteigerungen ist in der Schweiz aktuell steuerfrei. Die Vergangenheit zeigt, dass die Modeströmung immer wieder wechselt. In Boomphasen werden wachstumsstarke Aktien oft bevorzugt. Wenn es schwieriger wird, setzt man eher auf Dividendensicherheit. Aktuell gibt es vor allem Übertreibungen in einigen hochkapitalisierten Techtiteln. Im Gegenzug sind eher «langweilige», beständige Firmen in der Tendenz vernünftig bewertet. Es braucht in der Wirtschaft beide Arten von Firmen. Längerfristig schläft man mit den Dividendentiteln wahrscheinlich aber besser, verpasst aber mal einen Tesla, eine Amazon oder Nvidia.

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Ratgeber Recht 34 – 2025

lic. iur. Serap Hänggi, LL.M.
Rechtsberaterin
Tel. 061 511 09 95, Tel. 076 325 09 95

Die Einsetzung eines Willensvollstreckers bzw. einer Willensvollstreckerin
Beim Tod eines Familienmitglieds haben Angehörige nicht nur mit der Trauer zu kämpfen, sondern auch mit dem Aufwand der Erbteilung. Auf die Hinterbliebenen kommt eine ganze Reihe von anspruchsvollen Aufgaben zu. Wenn die dringendsten Dinge wie zum Beispiel die Kündigung der laufenden Verträge der verstorbenen Person erledigt sind und die Trauerfeier durchgeführt ist, geht es darum, den Nachlass zu ordnen und aufzuteilen. Folglich stellt sich die Frage, ob es sinnvoll ist, Familienangehörige und Freunde mit dieser Aufgabe zu betrauen, oder es doch ratsam ist, eher eine aussenstehende Person oder Institution zu ernennen.
Grundsätzlich ist jede Person oder Institution befugt, das Amt eines Willensvollstreckers auszuüben. Eine entsprechende Ausbildung oder andere Voraussetzungen gibt es in der Schweiz nicht. Anzumerken bleibt, dass eine eingesetzte Person aber auch nicht verpflichtet ist, das Amt des Willensvollstreckers anzunehmen, weshalb es ratsam ist, vorab die vorgesehene Person auch darüber zu informieren und zu fragen, ob sie diese Aufgabe wahrnehmen kann und möchte.
Üblicherweise wird bei verheirateten Personen meist der überlebende Ehepartner bzw. die Ehepartnerin als Willensvollstrecker/in eingesetzt. Für den Fall des gleichzeitigen Versterbens oder nacheinander Versterbens ist es üblich, eine weitere Person oder Institution in den Ehe- und Erbschaftsverträgen bzw. im Testament vorzusehen. Dies ist aber nicht in allen Fällen so, zumal die Bestellung des Ehegatten zum Willensvollstrecker im Schweizer Erbrecht sowohl Vor- als auch Nachteile mit sich bringt und für einige Eheleute auch gar nicht in Frage kommt. Nicht verheiratete Personen sehen oft den Konkubinatspartner bzw. die Konkubinatspartnerin oder sonst nahestehende Personen aus ihrem Umfeld als Willensvollstrecker vor. Wichtig erscheint in jedem Fall, die individuellen Umstände und die Beziehung zwischen den Erben sorgfältig abzuwägen, um zu entscheiden, welche Option im konkreten Fall sinnvoll ist. Denn eine Einzelperson als Willensvollstrecker einzusetzen, kann problematisch sein, etwa dann, wenn nicht gemeinsame Kinder vorhanden sind. Es ist zu vergegenwärtigen, dass Erben praktisch auch immer Eigeninteressen haben, und die Nähe zu einzelnen Familienangehörigen kann zum Problem werden, wenn sie eine neutrale Optik verunmöglicht. In der Regel fehlt diesen Personen, sofern sie nicht selbst vom Fach sind, auch das fachliche Wissen, das vor allem bei komplexen Sachverhalten notwendig ist. Es macht daher Sinn, sich bei der Auswahl an gewisse Kriterien zu halten. So sollte der bzw. die Beauftragte idealerweise unparteiisch sein und die Vermögens- und Familiensituation des Erblassers kennen. Schliesslich ist es besonders bei komplizierten finanziellen Verhältnissen nützlich, einen Notar oder Anwalt als Willensvollstrecker einzusetzen.
Nicht zu vernachlässigen ist aber auch, dass ein Willensvollstrecker weitreichende Befugnisse hat und die Erben ihn oder sie nicht ohne Weiteres absetzen können, wenn er oder sie die Aufgaben nicht richtig oder nur schleppend erfüllt. Einen Willensvollstrecker sollte man deshalb sehr sorgfältig auswählen.
In bestimmten familiären Konstellationen wird die Einmischung einer aussenstehenden Person in interne Angelegenheiten als unerwünscht betrachtet, weshalb häufig ein Willensvollstrecker aus dem Kreis der Erben bestellt wird. Aber auch in solch einem Fall ist nicht zu vernachlässigen, dass dies eine anspruchsvolle Aufgabe ist. Die teilweise noch verbreitete Auffassung, dass es sich bei der Aufgabe des Willensvollstreckers um eine schnell erledigte Tätigkeit handelt, soll hiermit widerlegt werden. Ein Willensvollstrecker entlastet die Erben von administrativen Aufgaben, fordert ausstehende Zahlungen ein, begleicht offene Rechnungen und setzt Vermächtnisse um. Er ergreift alle erforderlichen Massnahmen, um sicherzustellen, dass der Wert der Erbschaft bis zu deren Aufteilung erhalten bleibt. Die Aufgabe des Willensvollstreckers besteht also in erster Linie darin, die Erbschaft zu verwalten und die Erbschaftsschulden zu begleichen. Im Anschluss hat der Willensvollstrecker die Teilung der Erbschaft nach den im Testament festgehaltenen Wünschen des Verstorbenen vorzubereiten. Bei Streit zwischen den Erben nimmt der Willensvollstrecker die Rolle des Mediators ein. Er versucht eine Lösung für die Aufteilung des Erbes zu finden, die für alle Erben tragbar ist. Nicht zu vergessen ist, dass der Willensvollstrecker gemäss Gesetz auch Anspruch auf eine angemessene Entschädigung hat. Als angemessen gilt laut Bundesgericht dabei ein Honorar, das sich nach dem effektiven Aufwand und einem berufsüblichen Stundenansatz richtet.
Sollten Sie Fragen zur Willensvollstreckung haben, empfehlen wir Ihnen, sich anwaltlich beraten zu lassen. Gerne helfen wir Ihnen weiter. Sie können uns jederzeit kontaktieren..

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Ratgeber Finanzen 33 – 2025

Christoph Zehnder, eidg. dipl. Vermögensverwalter
Hauptstrasse 43, 5070 Frick
www.ruetschi-ag.ch

Trumps Zolleskapaden
Seit April wissen wir, dass Trump die Zollkeule schwingt. Es ist ihm ein Dorn im Auge, wenn die USA ein grosses Warenhandelsdefizit mit einem anderen Land hat. Warum?
Die Globalisierung hat dazu geführt, dass viele Industriejobs von Hochlohnländern wie den USA in Tieflohnländer transferiert wurden. Waren aus diesen günstigeren Produktionsländern werden in Milliardenhöhe in die USA exportiert, die USA selber verkauft in diesen Ländern weniger Waren. Das Resultat ist ein Defizit der USA im Warenhandel mit den meisten Ländern.
Diese Jobverluste haben einige Gegenden in den USA stark getroffen. Trump sagt nun, dass er diese Jobs zurückholen will. Dies will er erreichen, indem er die Importe durch Zölle teurer macht.

Machtpolitik
Das vordergründig genannte wirtschaftliche Ziel ist zwar nicht nur in meinen Augen mit den angedrohten Zöllen nicht zu erreichen (nebst anderen Problemen, die aus diesen Zöllen folgen). Solche Überlegungen spielen derzeit aber keine Rolle. Die Realität ist: Die USA werden selbstverständlich über ihre Zollpolitik selber entscheiden.
Die Diskussionen und Entscheide Trumps zeigen, dass er mit den angedrohten Zöllen schlicht und einfach Machtpolitik machen und Zugeständnisse von den anderen Ländern erpressen will. Am offensichtlichsten war das wohl bei Brasilien: Hier haben die USA den Überschuss und Brasilien das Defizit. Dennoch hat Trump für Brasilien Zölle von 50 Prozent angekündigt und dies mit dem Vorgehen der brasilianischen Justiz gegen den ehemaligen Präsidenten Jair Bolsonaro begründet.
Etwas versteckter, weil im weitesten Sinne immerhin «verwandt» mit den Handelsdefiziten, war es bei der EU. Die EU hat sich verpflichtet, 600 Milliarden USD in die USA zu investieren und 750 Milliarden USD an Energieprodukten, einschliesslich Flüssiggas, aus den USA zu kaufen. Was hat die EU als Gegenleistung erhalten? Nichts, im Gegenteil: die Zölle haben sich von etwa 1,5 Prozent im Schnitt vor den Trump’schen Drohungen (Quelle Denkfabrik Bruegel) neu auf 15 Prozent verschlechtert. Zudem ist das US-Flüssiggas wesentlich teurer als Flüssiggas aus vielen anderen Ländern, geschweige denn Pipelinegas, das um Faktoren günstiger ist (nebst russischem Erdgas, auf das die EU aus anderen Gründen verzichten will, gibt es auch andere Anbieter wie Norwegen, Algerien, Aserbeidschan...). Wenn sich Frau von der Leyen damit brüstet, einen guten Deal erreicht zu haben, macht sie sich damit schlicht lächerlich.

Schweiz 39 Prozent
Zum Zeitpunkt, in welchem ich diesen Finanzratgeber schreibe, beträgt die Bezollung der Schweizer Warenexporte in die USA 39 Prozent. Die Schweiz hat gute Argumente, dass der Überschuss im Warenhandel mit den USA nicht auf unfairen Handelspraktiken beruht: In der Schweiz gibt es keine Industriesubventionen, die den Wettbewerb zu Gunsten der Schweizer Firmen verzerren würde, Industriezölle wurden Anfang 2024 aus 0 Prozent gesenkt und über 99 Prozent aller Waren sind zollfrei (mit der bekanntesten Ausnahme von Landwirtschaftsprodukten).
Der Schweiz bleibt nicht viel anderes übrig, als den Fokus von Trump auf das Warenhandelsdefizit zu akzeptieren und hier Gegensteuer zu geben. Die grössten Überschüsse erzielt die Schweiz in den Bereichen Pharma und Gold. Der günstigste Weg wäre theoretisch, die Goldraffineriekapazitäten von der Schweiz in die USA zu verlagern. Das würde den CH-Überschuss massiv reduzieren. Es würden zwar hohe Handelswerte mit dem teuren Gold, aber nur geringe Wertschöpfung in die USA verlagert. In der Praxis einer freien Marktwirtschaft ist das aber nicht so einfach. Das sind ja schliesslich private Firmen, die einen solchen Entscheid treffen müssen.

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