lic. iur. Serap Hänggi, LL.M.
Rechtsberaterin
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Arztzeugnis
Sie wissen, dass Sie bei Krankheit Ihren Arbeitgeber so schnell wie möglich informieren müssen, damit Sie keine Nachteile haben oder Konsequenzen erleiden, wenn Sie zur Arbeit nicht erscheinen können. Aber wie ist es nun in den Ferien? Ist allenfalls bei einer Erkrankung zu unterscheiden, ob man die Ferien daheim verbringt oder im Ausland ist?
Wird man in den Ferien krank, tritt die sogenannte Ferienunfähigkeit ein. Das gilt für Ihre Ferien daheim und auch wenn Sie bereits im Ausland sind. Arbeitnehmende müssen ihre Krankheitstage während der Ferien aber ebenfalls durch ein ärztliches Zeugnis belegen. Ein Arztzeugnis müssen Sie in der Regel erst ab dem dritten Abwesenheitstag vorlegen. Dies kann vertraglich aber auch anders festgelegt werden. Eine telefonische Mitteilung ersetzt Ihre Pflicht zur Vorlage des Arztzeugnisses nicht. So kann ein Arztzeugnis sogar bereits ab dem ersten Krankheitstag verlangt werden.
Bei Krankheit auf einer Auslandsreise sollten Sie bei einer Arztkonsultation im Ausland auf jeden Fall ein Arztzeugnis einholen, wenn Ihre Krankheit oder Verletzung länger anhält. So haben im Ausland ausgestellte Arztzeugnisse grundsätzlich dieselbe Beweiskraft wie ein in der Schweiz ausgestelltes Arztzeugnis, wenn Sie im Original mit einer beglaubigten Übersetzung eingereicht werden. Zu beachten ist, dass sich das Arztzeugnis ausdrücklich auf die Ferienunfähigkeit beziehen muss. Nicht empfehlenswert ist, das Arztzeugnis erst nach der Rückkehr vom Ausland vom Hausarzt oder von der Hausärztin in der Schweiz ausstellen zu lassen, sofern Sie nicht in der Folge im Zusammenhang mit Ihrer Ferienunfähigkeit weiter ärztlich betreut werden müssen, wie bspw. bei Knochenbrüchen etc. Wissen sollten Sie zudem, dass Arztzeugnisse dazu dienen, eine Arbeits- oder Ferienunfähigkeit zu belegen. Die betreffenden Tage werden dann nicht als Ferien angerechnet. Voraussetzung dafür ist, dass die gesundheitliche Beeinträchtigung dem Zweck der Ferien, der Erholung, entgegensteht. Anders als Ferientage können Feiertage nicht nachbezogen werden. Feiertage dienen dazu, einen bestimmten Anlass festlich zu begehen, die Erholung steht hier nicht im Vordergrund.
Von Bedeutung sind Arztbescheinigungen aber auch im Zusammenhang mit Kündigungsschutz. Es ist deshalb wichtig, dass ein Arztzeugnis korrekt und klar ausgestellt wird. Von einem Gefälligkeitszeugnis spricht man, wenn eine Arbeitsunfähigkeit bestätigt wird, obwohl die betreffende Person durchaus arbeitsfähig ist. Ein Gefälligkeitszeugnis kann in solch einem Fall gar strafrechtliche Konsequenzen haben – sowohl für den ausstellenden Arzt als auch für die sich krankmeldende Person, die ein solches Gefälligkeitszeugnis beim Arbeitgeber einreicht. Arztzeugnisse müssen zudem transparent sein. Es muss klar festgehalten werden, ab wann und in welcher Höhe die Arbeitsunfähigkeit besteht sowie ein Enddatum oder das Datum der nächsten Konsultation.
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