lic. iur. Roman M. Hänggi, Rechtsanwalt
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Cybermobbing – Wenn der Hass im Netz strafbar wird
Beleidigungen im Klassen-Chat, gezielte Ausgrenzung auf Social Media oder gefälschte Profile: Cybermobbing ist kein harmloser Streich, sondern eine ernste Bedrohung für Betroffene. Da das Schweizer Strafgesetzbuch (StGB) keinen eigenen Tatbestand «Cybermobbing» kennt, greift die Justiz auf ein ganzes Bündel anderer Gesetzesartikel zurück, um Täter zur Rechenschaft zu ziehen.
Das strafrechtliche Netz
Wer im Internet andere schikaniert, bricht meist mehrere Gesetze gleichzeitig. Typische Straftatbestände bei Cybermobbing sind:
• Ehrverletzung (Art. 173 ff. StGB): Beschimpfungen, das Verbreiten von Lügen oder ehrverletzenden Behauptungen in Kommentaren.
• Drohung und Nötigung (Art. 180 / 181 StGB): Opfer werden online massiv unter Druck gesetzt oder mit Gewalt bedroht.
• Verletzung des Geheim- oder Privatbereichs (Art. 179 ff. StGB): Heimliche Foto- oder Videoaufnahmen werden ungefragt in Chatgruppen geteilt.
Das Internet bietet keine Anonymität: Ermittlungsbehörden können IP-Adressen und Chatprotokolle zurückverfolgen.
Jugendstrafrecht im Fokus
Da Cybermobbing besonders oft unter Jugendlichen vorkommt, greift hier meist das Jugendstrafrecht (JStG). Ab dem 10. Geburtstag sind Kinder in der Schweiz strafmündig. Die Konsequenzen reichen von Verweisen bis hin zu Heimplatzierungen oder Jugendarrest bei schweren, wiederholten Fällen.
Drei goldene Regeln für Betroffene und Eltern
1. Beweise sichern: Machen Sie sofort Screenshots von Nachrichten, Bildern, Profilen und Kommentaren. Löschen Sie die Verläufe nicht voreilig. 2. Grenzen setzen und blockieren: Reagieren Sie nicht auf Provokationen. Blockieren Sie die absendenden Profile konsequent auf allen Kanälen.
3. Hilfe holen: Bei schwerwiegenden Vorfällen sollte gemeinsam mit den Eltern Strafanzeige bei der Polizei erstattet werden.
Sollte Ihr Kind von Cybermobbing betroffen sein und rechtliche Hilfe benötigen, helfen die Anwältinnen und Anwälte der Advokatur & Rechtsberatung TRIAS AG gerne weiter..
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