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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 13-2025

Gesamterneuerungswahlen
18. Mai 2025; Anmeldeschluss

Am Sonntag, 18. Mai 2025 findet der erste Wahlgang der Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2026/2029 statt: • Gemeinderat (5 Mitglieder) sowie Gemeindeammann und Vizeammann • Finanzkommission (3 Mitglieder) • Steuerkommission (3 Mitglieder, 1 Ersatzmitglied) • Stimmenzähler (4 Mitglieder, 2 Ersatzmitglieder). Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bis am 44. Tag vor dem Hauptwahltag, das heisst bis Freitag, 04. April 2025, spätestens 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei Böztal, Schulstrasse 79, 5075 Hornussen einzureichen. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Rückzug der Anmeldung nicht mehr möglich. Nur die bis zu diesem Datum korrekt angemeldeten Kandidaturen können für das Informationsblatt (Wahlvorschlag) berücksichtigt werden, welches zusammen mit dem Wahlzettel den Stimmberechtigten zugestellt wird. Das erforderliche Formular kann auf der Website der Gemeinde Böztal oder bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Weitere Informationen sind ebenso auf der Gemeinde-Website zu finden.

Einbürgerungsgesuch

Folgende Person hat bei der Gemeindeverwaltung Böztal ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt: • Berkowsky Michael, 1977, männlich, Deutschland, Bahnhofstrasse 88, 5075 Hornussen. Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation, d.h. bis zum 25. April 2025, dem Gemeinderat eine schriftliche Eingabe zum Gesuch einreichen. Diese Eingaben können positive wie negative Aspekte enthalten. Der Gemeinderat wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung einfliessen lassen.

Öffentliches Tretrecht

Es wird darauf hingewiesen, dass das Betreten von Wiesen und Äckern während der Vegetationszeit, d.h. zwischen dem 01. April und 31. Oktober, verboten ist. Wir bitten die Bevölkerung, diese Bestim-mung zu beachten und auf Querfedeintouren zu verzichten. Herzlichen Dank!

Leinenpflicht für Hunde

Siehe unter Alle Gemeinden.

Baugesuche

• Bauherrschaft: Solèr Pius und Yvonne, Rüchweg 264, 5078 Effingen; Projektverfasser: Erb+Müller+Peter AG, Im Bühl 15, 5076 Bözen; Grundeigentümer: Solèr Pius, Rüchweg 264, 5078 Effingen; Bauobjekt: Sitzplatz-Beschattung, Sicht-Trennwand; Ortslage: Parzelle Effingen Nr. 5670, Rüchweg 264. • Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Böztal, 5075 Hornussen; Projektverfasser: Einwohnergemeinde Böztal, 5075 Hornussen; Grundeigentümer: Einwohnergemeinde Böztal, 5075 Hornussen; Bauobjekt: Erweiterung Spielplatz, Aufstellen Streetballanlage; Ortslage: Parzelle Hornussen Nr. 253, Schulstrasse 242. • Bauherrschaft: Liechti Denis, Mitteldorfstrasse 7a, 5212 Hausen; Projektverfasser: Wieland TB, St. Jakobsstrasse 38, 4147 Aesch; Grundeigentümer: Liechti Denis, Mitteldorfstrasse 7a, 5212 Hausen; Bauobjekt: Ersatz Oelheizung durch Pellets-Heizung mit Fassadenkamin; Ortslage: Parzelle Bözen Nr. 2036, Hauptstrasse 11; Kant. Bewilligungen: BVUAFB. • Bauherrschaft: Nero Immobilien AG, Mülibachstrasse 42, 8107 Buchs; Projektverfasser: Nero Immobilien AG, Mülibachstrasse 42, 8107 Buchs; Grundeigentümer: Simon Neuenschwander, Herteinsteinstrasse 15, 5408 Entfelden, Serge Rogan, Albisstrasse 52, 8038 Zürich; Bauobjekt: Fassadensanierung; Ortslage: Parzelle Hornussen Nr. 137, Hauptstrasse 124. Öffentliche Auflage vom 28. März 2025 bis 28. April 2025 im Büro der Bauverwaltung, Schulstrasse 79, 5075 Hornussen – Terminvereinbarung notwendig. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat Böztal einzureichen. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevoll-mächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf einen Einwand, der diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Hornussen, 27. März 2025; Gemeinderat

Orgelkonzert mit Jonas Herzog

Sonntag, 30. März, 17 Uhr in der Pfarrkirche Hornussen. Der Aargauer Organist Jonas Herzog spielt ein Solokonzert auf der wunderschönen Orgel des Aargauer Orgelbauers Armin Hauser aus dem Jahr 1986. Es gelangen konzertante und choralgebundene Werke barocker Komponisten zur Aufführung. In dem stündigen Konzert wird die hervorragende Orgel in allen Facetten zu hören sein. Jonas Herzog hat an der Musikhochschule Zürich studiert, Hauptfach Orgel (Lehr-, Konzert- und Solistendiplom) und Hauptfach Chorleitung (Kantoratsdiplom), Ausbildung zum Orgelsachverständigen (VOD). Freiberuflicher Kirchenmusiker und Organist am Friedehof Winterthur. Konzerttätigkeit als Solist und Kammermusiker im In- und Ausland. Tätigkeit als Orgelbauberater, Musikpädagoge und Chorleiter. Freier Eintritt - Kollekte. Zufahrt Parkplätze bei der Mehrzweckhalle sind signalisiert.