Der Gemeinderat Böztal lädt die Bevölkerung zum nächsten Stammtisch am 27. Oktober 2025 um 19 Uhr ins Gasthaus zum Bären in Bözen ein. Der Gemeinderat informiert über den Antrag an der nächsten Gemeindeversammlung betreffend Tagesstrukturen. Projektleiter Roland Sonder wird über die Erfahrungen mit der neu erstellten PV-Anlage bei den Schulanlagen Bözen informieren. Auch nimmt der Gemeinderat Anliegen der Bevölkerung entgegen. Der Gemeinderat freut sich auf viele interessierte und aktive Einwohnerinnen und Einwohner.
Baubewilligungen
Der Gemeinderat hat anlässlich seiner Sitzung vom 23. September 2025 folgende Baubewilligungen erteilt: • Wehrli Luzia, Hornussen; Aufdach PV-Anlage • Deiss Jürgen, Bözen; PV-Anlage auf bestehenden Gartenhag.
Baugesuche
• Bauherrschaft: Fuchs Eugen und Katharina, Bergstrasse 139, 5075 Hornussen; Projektverfasser: Fuchs Eugen und Katharina, Bergstrasse 139, 5075 Hornussen; Grundeigentümer: Fuchs Eugen, Bergstrasse 139, 5075 Hornussen; Bauobjekt: Heizungsersatz durch Luft-/Wasser-Wärmepumpe (Aussenaufstellung); Ortslage: Parzelle Hornussen Nr. 381, Bergstrasse 139; Kant. Bewilligungen: BVUAFB. • Bauherrschaft: Gürtler Daniel und Barbara, Rüchweg 403, 5078 Effingen; Projektverfasser: Gürtler Daniel, Rüchweg 403, 5078 Effingen; Grundeigentümer: Gürtler Daniel und Barbara, Rüchweg 403, 5078 Effingen; Bauobjekt: Sitzplatzüberdachung, Einbau Dachflächenfenster, Einbau Klima-Splitgerät; Ortslage: Parzelle Effingen Nr. 5874, Rüchweg 403. Öffentliche Auflage vom 03. Oktober 2025 bis 03. November 2025 im Büro der Bauverwaltung, Schulstrasse 79, 5075 Hornussen; Terminvereinbarung notwendig. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat Böztal einzureichen. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf einen Einwand, der diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Hornussen, 02. Oktober 2025. Gemeinderat