Ortsbürger- und Einwohnergemeindeversammlung vom 20. November 2025 in Hornussen
Am 20. November 2025 lädt der Gemeinderat alle Stimmbürgerinnen und Stimmbürger zur Ortsbürger- und Einwohnergemeindeversammlung in die Turnhalle Hornussen ein. Um 19.30 Uhr beginnt die Einwohnergemeindeversammlung, die Ortsbürgerversammlung findet im Anschluss statt. Der Gemeinderat freut sich auf viele aktive Einwohnerinnen und Einwohner.
Traktanden Einwohnergemeinde
1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 26. Juni 2025; 2. Jungbürgeraufnahme Jahrgang 2007; 3. Kreditabrechnung Ringschluss Wasserleitung Kulissentauchwand Hornussen; 4. Kreditabrechnung Sanierung Bushaltestellen Unterdorf Hornussen mit Ersatz Wasserleitung Hauptstrasse Hornussen; 5. Kreditabrechnung Dachsanierung Schulhaus und Turnhalle Bözen; 6. Kreditabrechnung Erstellung Schlotterboden/Fuchsloch Elfingen; 7. Jährliche Defizitgarantie an Verein Tagesstrukturen Böztal; 8. Verpflichtungskredit Ersatz von Fenster und Storen am Schulhaus Effingen; 9. Verpflichtungskredit Erneuerung Schliesssystem und Türen Schulanlage Hornussen; 10. Budget 2026; 11. Verschiedenes und Umfrage
Traktanden Ortsbürgergemeinde
1. Protokoll der Ortsbürgergemeinde vom 26. Juni 2025; 2. Budget 2026; 3. Verschiedenes und Umfrage
Baubewilligung
Anlässlich seiner Sitzung vom 03. November 2025 hat der Gemeinderat folgende Baubewilligung erteilt: • Nathalie Ott, Hornussen; Einbau Pelletofen im Atelierraum mit Aussenkamin
Baugesuche
Hornussen, 11. November 2025; Publikation und öffentliche Auflage; Gemäss § 60 Baug und § 35 AbauV; • Bauherrschaft: Kimo Beteiligungs AG, Schützenmattstrasse 6, 5080 Laufenburg; Projektverfasser: ArWeDe KLG, Acherweg 17, 5080 Laufenburg; Grundeigentümer: Kimo Beteiligungs AG, Schützenmattstrasse 6, 5080 Laufenburg; Bauobjekt: Neubau Gewerbehalle mit Nebenräumen; Ortslage: Parzelle Hornussen Nr. 326, Hauptstrasse; Kant. Bewilligungen: BVUAFB; Öffentliche Auflage vom 14. November 2025 bis 15. Dezember 2025 im Büro der Bauverwaltung, Schulstrasse 79, 5075 Hornussen; Terminvereinbarung notwendig; Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat Böztal einzureichen. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf einen Einwand, der diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Hornussen, 13. November 2025 – Gemeinderat