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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 47-2025

Gemeindeversammlung
20. November 2025

Die Herbstgemeindeversammlung findet am Donnerstag, 20. November 2025 um 19.30 Uhr in der Turnhalle Hornussen statt, die Ortsbürgerversammlung wird im Anschluss durchgeführt. Alle Stimmberechtigten wurden mit einer Einladung bedient. Die detaillierten Unterlagen sind auf der Website der Gemeinde zu finden. Der Gemeinderat freut sich auf viele aktive Einwohnerinnen und Einwohner.

Ressortverteilung Gemeinderat Amtsperiode 2026/29

Der neu gewählte Gemeinderat hat an seiner konstituierenden Sitzung die Ressorts für die kommende Amtsperiode wie folgt verteilt: • Gemeindeammann Robert Schmid: Gemeindeorganisation, Auswärtige Beziehungen, Raumplanung, Finanzen und Steuern, Recht und Polizei, Feuerwehr, Gesundheit, Jugend und Alter. • Vizeammann Michael Frauchiger: Bauwesen, Tiefbau, Liegenschaften, Friedhof, Feuerwehr, Gewerbe. • Gemeinderat Guy David: Bildung, Schule, Soziales inkl. Asylwesen, Vormundschaft. • Gemeinderat Alexander Zürcher: Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Energie, Militär und Zivilschutz, Digitalisierung der Werke. • Gemeinderätin Corine Jeker: Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd, Umweltschutz, Entsorgung, Kultur. Die ausführliche Liste ist auf der Website der Gemeinde aufrufbar.

Neuer Traktor für die Werkdienste Böztal

Das Team der Werkdienste Böztal durfte einen neuen Traktor der Marke Fendt, Modell 211 Vario, in seine Fahrzeugflotte aufnehmen. Im Rahmen eines sorgfältigen Evaluationsprozesses wurde ein neues, für die Bedürfnisse von Böztal bestens geeignetes Fahrzeug ausgewählt. Der Schlüssel wurde im Beisein von Gemeindeammann Robert Schmid und von Patrik Jehle übergeben. Der Jehle GmbH in Wittnau wird für die gute Beratung und Zusammenarbeit bestens gedankt.

Zurückschneiden von überhängenden Bäumen und Sträuchern

Alle Anwohner an Strassen und öffentlichen Wegen werden aufgefordert, gemäss § 110 BauG vom 01. April 1994 und § 45 Abs. 1 ABauV, überhängende Äste auf die lichte Höhe von mindestens 4.50 m über Strassen und 2.50 m über Gehwegen zurückzuschneiden. Aus Gründen der Verkehrssicherheit muss bei Pflanzungen, Grünhecken etc., an Einmündungen und Strassenabzweigungen, die freie Durchsicht in der Höhe zwischen 0.60 m bis 3.00 m gewährt bleiben. Einzelne, die Sicht nicht hem-mende Bäume, Stangen und Masten sind innerhalb der Sichtzonen mit einem Abstand von mindestens 2.00 m ab Fahrbahnrand zugelassen. Für Hecken und Sträucher gelten folgende vom Strassenmark gemessene Abstände: • bis zu 60 cm Höhe: gegenüber Kantonsstrassen 1.00 m, gegenüber Gemeindestrassen 60 cm • von mehr als 60 cm bis zu 1.80 m Höhe und für einzelne Bäume: gegenüber Kantonsstrassen 2.00 m, gegenüber Gemeindestrassen 60 cm. Liegt ein Geh- und Radweg neben der Fahrbahn, ermässigen sich die vorgeschriebenen Abstände für einzelne Bäume um 1.00 m und der Abstand für Hecken und Sträucher wird aufgehoben. Die Pflanzungen sind stets mindestens auf das Strassen- resp. Gehwegmark zurückzuschneiden. Wo nötig, sind die Pflanzungen zu versetzen. (Strassenmark = nicht Wasserstein). Die Grundstückbesitzer werden gebeten, für die Einhaltung der aufgeführten Vorgaben besorgt zu sein.

Baugesuch

Bauherrschaft: Erich Leuenberger und Bryony Welti, Rebweg 227, 5077 Elfingen; Projektverfasser: Erich Leuenberger und Bryony Welti, Rebweg 227, 5077 Elfingen; Grundeigentümer: Erich Leuenberger und Bryony Welti, Rebweg 227, 5077 Elfingen; Bauobjekt: Einbau Schwedenofen; Ortslage: Parzelle Elfingen Nr. 4551, Rebweg 227. Öffentliche Auflage vom 21. November 2025 bis 22. Dezember 2025 im Büro der Bauverwaltung, Schulstrasse 79, 5075 Hornussen; Terminvereinbarung notwendig. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat Böztal einzureichen. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf einen Einwand, der diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Hornussen, 20. November 2025. Gemeinderat