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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 18-2025

Gesamterneuerungswahlen; ­Information

Die laufende Amtsperiode endet am 31. Dezember 2025. Die bisherigen Behördenmitglieder wurden angefragt, ob sie für die Amtsperiode 2026/29 erneut kandidieren oder sich nicht mehr zur Verfügung stellen. Es werden folgende Sitze frei: Gemeinderat: 1 Sitz, Finanzkommission: 3 Sitze, Steuerkommission: 1 Sitz, Stimmenzähler: 1 Sitz; Es wird darauf hingewiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann. Wahlbüro

Gesamterneuerungswahl des ­Gemeinderats (5 Mitglieder) sowie des/der Gemeindepräsidents/in und des/der Vizepräsidents/in vom 28. September 2025 für die Amtsdauer 2026/2029; ­Anmeldeverfahren

Am 28. September 2025 findet die Gesamterneuerungswahl der fünf Mitglieder des Gemeinderats, des/der Gemeindepräsidents/in und des/der Vizepräsidents/in statt. Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei Gipf-Oberfrick bis am Montag, 18. August 2025, 12.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Anmeldeformular kann auf der Gemeindekanzlei bezogen werden. Es wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Stimmen für den/die Gemeindepräsident/in sowie dem/die Vizepräsident/in sind nur dann gültig, wenn diese auf demselben Wahlzettel gleichzeitig auch die Stimme als Gemeinderat erhalten (§ 27a Abs. 2a GPR). Für den Gemeinderat, den/die Gemeindepräsident/in sowie dem/die Vizepräsident/in sind im ersten Wahlgang stille Wahlen nicht möglich. Es findet zwingend ein Urnengang statt (§ 30b GPR). Wahlbüro

Gesamterneuerungswahl der vom Volk gewählten Behörden und Kommissionen für die Amtsperiode 2026/29 vom 28. September 2025

Am 28. September 2025 findet die Gesamterneuerungswahlen der Finanzkommission (5 Mitglieder), der Steuerkommission (3 Mitglieder und 1 Ersatzmitglied) und der Stimmenzähler (4 Mitglieder) statt. Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei Gipf-Oberfrick bis am Montag, 18. August 2025, 12.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Anmeldeformular kann auf der Gemeindekanzlei bezogen werden. Es wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Stille Wahlen sind für diese Behörden und Kommissionen bereits im ersten Wahlgang möglich. Sind weniger oder gleich viele Kandidaten oder Kandidatinnen vorgeschlagen, als zu wählen sind, ist mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt. Für allenfalls noch zu vergebende Sitze ist eine Wahl an der Urne durchzuführen (§ 30a GPR). Wahlbüro

KK Schützen – Volksschiessen
Einladung

Hast Du Lust das sportliche Schiessen zu probieren? Oder hast Du schon mal bei uns Das Volksschiessen besucht? Ab Samstag, 3. Mai, 14 bis 17 Uhr, führen wir wieder das beliebte Volkschiessen durch, im Schützenhaus am Kornbergweg. Weitere Daten sind; 4. Mai 10 – 13 Uhr, 6. Mai 16 – Dämmerung, 10. Mai 14 – 17 Uhr. Erfahrene Schützen erwarten Dich und zeigen Dir wie es geht. Gewehre und alles dazu gehörende ist vorhanden. Also trau dich und komm vorbei. Wir freuen uns auf Dich. Weiter Infos auf www.kks-gipf-oberfrick.ch. Der Vorstand