Ein Produkt der  
Die grösste Wochenzeitung im Fricktal
fricktal info
Verlag: 
Mobus AG, 4332 Stein
  Inserate: 
Texte:
inserat@fricktal.info
redaktion@fricktal.info
Fricktalwetter
Leichter Regen
13.2 °C Luftfeuchtigkeit: 79%

Montag
6.5 °C | 15 °C

Dienstag
5.4 °C | 17.6 °C

Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 15-2025

Gemeindeversammlungsbeschluss vom 04. April 2025

Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes der Beschluss der Einwohnergemeindeversammlung vom 04. April 2025 veröffentlicht. Dieser Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum. Zur Einreichung eines Referendums kann bei der Gemeindekanzlei unentgeltlich eine Unterschriftenliste bezogen werden. Das Referendum kann von einem Zehntel der Stimmberechtigten ergriffen werden. Ablauf der Referendumsfrist ist der 09. Mai 2025. I. Einwohnergemeinde: Anzahl Stimmberechtigte 623 / Anwesende 139 / gefasster Beschluss: Rückweisung Gesamtrevision Nutzungsplanung Hellikon. Der Gemeinderat

Rückzug Baugesuch

Nachfolgendes Baugesuch wurde durch die Bauherrschaft zurückgezogen:

Baugesuch Nr.: 24-14

Bauherrschaft: Stefan Hasler, Maienrain 13, 4316 Hellikon; Grundeigentümer: Architekpur GmbH, Maienrain 13, 4316 Hellikon; Projektverfasser: Architekpur GmbH, Maienrain 13, 4316 Hellikon; Bauvorhaben: Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung; Lage: Parzelle 203 + 205, Tempel; Zonenart: Wohnzone A / Zustimmung kantonaler Behörden erforderlich; Die Bauverwaltung

Baugesuchspublikation

Nachfolgendes Baugesuch liegt in der Zeit vom 10. April 2025 bis 09. Mai 2025 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.

Baugesuch Nr.: 25-03

Bauherrschaft: Stefan Hasler, Maienrain 13, 4316 Hellikon; Grundeigentümer: Architekpur GmbH, Maienrain 13, 4316 Hellikon; Projektverfasser: Architekpur GmbH, Maienrain 13, 4316 Hellikon; Bauvorhaben: Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung; Lage: Parzelle 203 + 205, Tempel; Zonenart: Wohnzone A / Zustimmung kantonaler Behörden erforderlich; Die Bauverwaltung

Gemeindekanzlei bleibt aufgrund der Klausurtagung geschlossen

Die Gemeindekanzlei bleibt aufgrund der Klausurtagung am Montag, 14.04.2025, geschlossen. Ab Dienstag, 15.04.2025, sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da. Besten Dank für Ihr Verständnis. Der Gemeinderat und die Gemeindekanzlei

Gemeindeverwaltung bleibt am Karfreitag und Ostermontag ­geschlossen

Die Gemeindeverwaltung und die Unterhaltsbetriebe bleiben vom Karfreitag, 18.04.2025, bis und mit Ostermontag, 21.04.2025, ganztägig geschlossen. Ab Dienstag, 22.04.2025, sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da. Bei einem Todesfall nehmen Sie bitte direkt mit einem Bestattungsunternehmen wie z. B. Biaggi, Gipf-Oberfrick (062 865 70 70) oder Ahorn, Rheinfelden (061 851 43 43) Kontakt auf. Eine Liste weiterer Bestattungsunternehmen finden Sie unter www.ag.ch/bestattungen. Der Gemeinderat und die Gemeindeverwaltung

Perimuk-Abenteuer

Familien aufgepasst! Der Jurapark Aargau bietet nicht nur auf den drei Perimukwegen faszinierende Naturerlebnisse, sondern lädt auch zu abwechslungsreichen, familienfreundlichen Veranstaltungen ein. Jurapark-Kidsguides nehmen Kinder und ihre Familien mit auf spannende Exkursionen in die grüne Schatzkammer. «Perimuk-Abenteuer» sind speziell auf Familien mit Kindern zwischen 5 und 12 Jahren zugeschnitten und verbinden Wissen, Spass und Naturerlebnis rund um ein typisches Jurapark-Thema. Unter https://www.jurapark-aargau.ch/perimuk können diese Abenteuer angesehen werden. Bei einigen Veranstaltungen ist eine Anmeldung erforderlich. Jurapark Aargau

Kunststoffsammlung

Donnerstag, 17. April. Bitte verwenden Sie den gelben Sammelsack vom GAF. Verkaufsstelle in Ihrer Gemeinde ist die Gemeindeverwaltung. Bitte den Kunststoffsammelsack bis 7 Uhr bereitstellen und nur die dafür vorgesehenen Kunststoffabfälle in den Sammelsack werfen. GAF

Ersatz Kehrichtsammlung für ­Karfreitag, 18.4.

Die Ersatzsammlung findet am Samstag, 19. April 2025 statt. GAF