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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 38-2025

Einladung zur Wahlversammlung vom 20. September 2025

Die Helliker Stimmberechtigten haben den Einladungsflyer zur Wahlversammlung erhalten. Trennen Sie bitte den Stimmrechtsausweis vom Einladungsflyer ab und nehmen Sie diesen sowie einen Stift, allenfalls eine Schreibunterlage (z. B. das Natel), zum Ausfüllen der während der Wahlversammlung verteilten Wahlzettel mit. Die Wahlversammlung findet am Samstag, 20. September 2025, um 13.30 Uhr in der Turnhalle statt. Es wird eine Kinderbetreuung angeboten. Um 18.30 Uhr erfolgt die Behörden- und Wahlfeier auf dem Pausenplatz.

Offene Kandidaturen Amtsperiode 2026/2029:

- Gemeinderat (5 Sitze, einer davon Gemeindeammann, einer davon Vizeammann): Nachdem der Gemeindekanzlei die Kandidatur der bisherigen Gemeinderätin Dagmar Hasler als Ge-meindeammann gemeldet wurde, sind ebenfalls die Kandidaturen von Martin Moosmann als Gemeinderat (neu) und Claude Ammann (neu) als Gemeinderat eingegangen. Da Gemeinde-ammann Thomas Rohrer und Vizeammann Josef Hasler nicht erneut antreten, sind neben zwei Gemeinderatssitzen auch die Positionen des Gemeindeammanns und Vizeammanns zu beset-zen. Die bisherigen Gemeinderäte Norbert Suter und Helga Gähweiler treten zwar erneut als Gemeinderat bzw. Gemeinderätin an, stehen aber für die Position des Gemeindeammanns und Vizeammann nicht zur Verfügung. Zusammenfassend lässt sich also festhalten, dass für die Position als Vizeammann noch keine definitive Zusage der kandidierenden Gemeinderäte und Gemeinderätin gemeldet wurde.

- Finanzkommission (3 Sitze): Für das nicht mehr zu einer erneuten Wahl antretende Mitglied der Finanzkommission Fabienne Waldmeier (Vorsitz) konnten noch keine Kandidat/innen ge-funden werden. Da die bisherigen Barbara Gassmann und Sybille Schatzmann zwar zu einer erneuten Wahl antreten, aber nicht für die Position des Vorsitzes zur Verfügung stehen, kandi-diert somit idealerweise eine Person, die auch bereit ist diese Position in der Finanzkommission zu übernehmen.

Hinweis zu Kandidaturen:

Kandidaturen müssen nicht vorgängig gemeldet werden. Neue oder zusätzliche Kandidaturen können bis zur und sogar während der Wahlversammlung direkt eingereicht werden. Eine Frist besteht somit nicht.

Hinweis zu Unvereinbarkeiten:

Die Unvereinbarkeit gilt für Verwandte bis und mit 2. Grade (Eltern, Kind, Grosseltern, Enkelkind, Onkel und Tante, Nichte und Neffe), Ehegatten und Partner von Geschwistern. Das bedeutet, dass sie nicht in gleicher Behörde oder gleichzeitig Mitglieder des Gemeinderates und Finanzkommission sein dürfen.

Die Gemeindekanzlei und das Wahlbüro

Geschwindigkeitskontrolle
in Hellikon

Die Regionalpolizei Unteres Fricktal führte Ende Juli 2025 in Hellikon, Hautstrasse, während 12 Tagen eine Geschwindigkeitskontrolle mit stationärer Messung durch. In diesem Zeitraum wur-den 114 Fahrzeuge gemessen, welche die Höchstgeschwindigkeit nicht eingehalten hatten. Die höchste gemessene Geschwindigkeit betrug 126 km/h, was nach Abzug der Toleranz einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 70 km/h entspricht. Repol Unteres Fricktal

Information zur Revision der
Bau- und Nutzungsordnung (BNO)

Anlässlich der Gemeindeversammlung vom 06. Juni 2025 wurde die neue Bau- und Nutzungs-ordnung von der Gemeindeversammlung abgelehnt. Der Gemeinderat hat darauf beschlossen, die BNO-Revision abzubrechen und in der neuen Legislatur ab 01.01.2026 neu zu planen. Mit dem Schreiben vom 3. September 2025 hat der Kanton Aargau dem Gemeinderat empfohlen, die Gesamtrevision der BNO erneut der Gemeindeversammlung vorzulegen, ansonsten der Kanton eine Ersatzvornahme prüfen müsste. Der Gemeinderat hat entscheiden, auf die Forde-rung des Kantons einzutreten. Damit ist das Revisionsverfahren nach wie vor in Kraft. Es ist vorgesehen im Verlauf des Monats Oktober eine Informationsveranstaltung zur BNO-Revision durchzuführen und die BNO-Revision an der Budget-Gemeindeversammlung zu traktandieren. Der Gemeinderat