Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2026/2029; 1. Wahlgang vom 28.09.2025
In den Gemeinderat Herznach-Ueken wurden gewählt: Buik Michael (neu, 476 Stimmen); Frey Doris (bisher, 586 Stimmen); Rubin Hansrudolf (bisher, 621 Stimmen); Zumsteg Gerhard (bisher, 585 Stimmen); absolutes Mehr: 262. Als Vizepräsident wurde gewählt: Gerhard Zumsteg (neu, 452 Stimmen); absolutes Mehr: 301. Als Gemeindepräsidentin wurde gewählt: Frey Doris (neu, 456 Stimmen); absolutes Mehr: 304. Nachdem für den übrigen Sitz niemand das absolute Mehr erreicht hat, findet am 30. November 2025 ein 2. Wahlgang statt. Für die folgenden Kommissionen hat niemand das absolute Mehr erreicht: • 1 Mitglied der Finanzkommission; • 1 Mitglied der Steuerkommission; • 1 Ersatzmitglied der Steuerkommission. Der 2. Wahlgang findet ebenfalls am 30. November 2025 statt. Wahlbeschwerden sind innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses einer Abstimmung eingeschrieben beim Regierungsrat des Kantons Aargau einzureichen.
Zweiter Wahlgang vom 30. November 2025 – Anmeldeverfahren
Ein zweiter Wahlgang ist durchzuführen, falls im ersten Wahlgang nicht alle Wahlen zustande gekommen sind (§ 31 GPR). Im 2. Wahlgang ist nur wählbar, wer innert 10 Tagen nach dem ersten Wahlgang durch mindestens 10 Stimmberechtigte von Herznach-Ueken angemeldet wird (§ 32, Abs. 1 GPR). Die Vorschläge müssen somit bis spätestens Mittwoch, 8. Oktober 2025, 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei eintreffen. Der Anmeldung sind ein Wahlfähigkeitszeugnis und eine schriftliche Wahlannahmeerklärung beizulegen. Ein Rückzug der Anmeldung ist nicht zulässig (§ 32 Abs. 2 und 4 GPR).
Stille Wahlen
Sind im zweiten Wahlgang weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, ist mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde beziehungsweise vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt. Für allenfalls noch zu vergebende Sitze ist eine Wahl an der Urne durchzuführen (§ 33 GPR)
Verfallsanzeige Steuern
Im September haben jene Steuerpflichtigen, die ihre Steuerrechnung für das laufende Jahr noch nicht (vollständig) beglichen haben, eine Verfallanzeige erhalten. Hierbei handelt es sich nicht um eine Mahnung, sondern lediglich um eine kostenlose und freundliche Erinnerung, dass die provisorischen Steuern 2025 bis zum 31.10.2025 zu bezahlen. sind. Für Ausstände ab 1. November wird ein Verzugszins von 5.0 % p.a. in Rechnung gestellt. Sollten Sie Ihre provisorische Rechnung nicht fristgerecht begleichen können, wenden Sie sich bitte an die Finanzverwaltung. (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.). Die Abteilung Finanzen weist darauf hin, dass auch für provisorische Steuerausstände rechtliche Inkassomassnahmen eingeleitet werden, wenn keine Stundung bzw. Raten vereinbart sind. In der Regel werden diese in Form einer Stundung über maximal 3 Monate oder als Teilzahlungen für höchstens sechs Monate gewährt.
Baugesuch
Gesuchsteller: Sandra und Silvio Treyer, Herznach; Grundeigentümer: dito. Gesuchsteller; Projektverfasser: Böller Architektur Büro, Wölflinswil; Bauvorhaben: Projektänderung Umbau Rest. Jäger betreffend Heizungsart, Nordfassade und Grundrisse; Ort: Hauptstrasse 60, Herznach, Parz. Nr. 378; Öffentliche Auflage: 03.10.2025 – 03.11.2025; Die Baugesuchakten können während der Auflagefrist bei der Gemeindeverwaltung Herznach-Ueken eingesehen werden (Schalteröffnungszeiten oder Voranmeldung). Einwendungen sind innert der Auflagefrist an den Gemeinderat Herznach-Ueken, 5027 Herznach, zu richten.