(eing.) «Klarheit über die KESB und was dies für ältere Menschen bedeutet.» Zu diesem spannende Thema lädt Senioren für Senioren Möhlin am Mittwoch, 28. September, 14 Uhr, alle Interessierten herzlichst zu einem öffentlichen Referat in der Mehrzweckhalle Möhlin ein.
Wohl selten hat die Neuorganisation einer staatlichen Aufgabe für so viel Aufruhr gesorgt wie die Einrichtung der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB). Und wenn der «Beobachter» die KESB als «meistgehasste Behörde» betitelte, dann lässt dies die enormen Emotionen erahnen, die in den Kontroversen mitspielen. Erstaunlich dabei ist allerdings, dass nur ein kleiner Prozentsatz der Bevölkerung überhaupt mit der KESB in Kontakt kommt, ganz im Gegensatz zur Steuerbehörde oder der Motorfahrzeugkontrolle. Wie aber wirkt sich das neue Erwachsenenschutzrecht mit der KESB als zuständiger Behörde im Alltag insbesondere der älteren Menschen konkret aus?
Der Schutz hilfsbedürftiger Kinder oder Erwachsener gehört zu den grundlegenden Aufgaben des Staates. In der Vergangenheit lag diese Aufgabe vorwiegend in der Verantwortung der lokalen Behörden, in denen nicht unbedingt Fachpersonen tätig waren. Welche Veränderung bedeutete daher die Übertragung dieser Aufgabe auf professionelle Behörden?
Neben der individuellen Betroffenheit mit entsprechender medialer Begleitung und öffentlicher Wahrnehmung in Einzelfällen ist vor allem wichtig, über die Zielsetzung und das System des neuen Rechts Bescheid zu wissen: Wann greift der Staat in die Privatsphäre seiner Bürgerinnen und Bürger ein und wie ist die Mitsprache der Betroffenen geregelt?
Was bedeutet dies für ältere Menschen?
Der Verlust der Urteilsfähigkeit kann jeden von uns treffen, sei es durch einen Unfall oder durch eine Krankheit. In diesem Zusammenhang stellen sich eine ganze Reihe von Fragen wie zum Beispiel: • Wer stellt fest, dass man nicht mehr urteilen kann und was passiert nach diesem Entscheid? • Welche Rolle spielt die KESB, wie wird sie aktiv und wie geht sie vor? • Was kann mit einem Vorsorgeauftrag beeinflusst werden und was nicht? • Wie kann man sicherstellen, dass der eigene Wille respektiert wird? • Welche Empfehlungen ergeben sich für ältere Menschen, um ungewollte Erfahrungen und Überraschungen vermeiden zu können?
Es ist Senioren für Senioren Möhlin gelungen, für die Beantwortung der vorerwähnten oder anderer Fragen als Referenten Guido Marbet, ehemaliger Präsident der Justizleitung und Oberrichter Kanton Aargau, ehemaliger Präsident der KOKES (Konferenz Kinder und Erwachsenenschutz) zu gewinnen. Er konnte die Revisionsarbeiten zum neuen Recht und die Einführung der KESB direkt begleiten und kann deshalb umfassend über die Arbeitsweise informieren.