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Über 120 Besucher nahmen am informationsnachmittag zum Thema «KESB und ihre Bedeutung für ältere Menschen» teil. Foto: zVg

Was bedeutet die KESB für ältere Menschen? – Gut besuchter Informationsnachmittag von SfS Rheinfelden

(si) Das Thema der diesjährigen, Informationsveranstaltung des SfS war «KESB und ihre Bedeutung für ältere Menschen». Das dieses Thema auf grosses Interesse stossen könnte, vermutete der Vorstand des Vereins SeniorInnen für SeniorInnen (SfS) schon. Dass aber über 120 Besucher an dieser Veranstaltung mit Zertifikationspflicht teilnahmen, übertraf alle Erwartungen.

Der Saal, welcher die kath. Pfarrei zur Verfügung gestellt hatte, war voll, und zuletzt mussten einige Besucher leider abgewiesen werden.
Über 120 Besucher nahmen am informationsnachmittag zum Thema «KESB und ihre Bedeutung für ältere Menschen» teil. Foto: zVg Die Erwartungen an den kompetenten Referenten Guido Marbet wurden mehr als erfüllt. Als früherer Präsident der KOKES, Konferenz Kinder und Erwachsenenschutz, konnte er die Revisionsarbeiten zum neuen Recht mit Einführung der KESB begleiten und so über die Arbeitsweise der KESB umfassend orientieren. Rasch wurde die Befürchtung einer «übermächtigen» KESB im Kontakt mit geschwächten oder betagten Personen beseitigt. Die KESB als zuständige Schutzbehörde wird nie von sich aus, sondern nur auf eine «Gefährdungsmeldung» aus dem Kreis von Angehörigen oder Bekannten aktiv. Dem Erwachsenenschutzrecht zugrunde liegt vor allem die Förderung der Selbstbestimmung und die Familiensolidarität, d.h. dass vorrangig die Betreuung im Familienverbund zum Zuge kommen soll. Der Selbstbestimmung dient für «administrative Fragen» der Vorsorgeauftrag und für «medizinische Fragen» die Patientenverfügung, mit welchen individuell geregelt werden kann, was für den Fall der eigenen Unzurechnungsfähigkeit gelten soll.

Wichtig und für viele Anwesenden neu war die Erklärung von Guido Marbet, dass in jedem Fall automatisch die Ehegatten/eingetragenen Partner gesetzlich vertretungsberechtigt sind. Behördliche Massnahmen kommen nur zum Zug, wenn die private Unterstützung und eigene Vorsorge nicht ausreichen und eine Meldung erfolgt (Familie, Nachbarn, Arzt usw.). Die notwendige Abklärung erfolgt dann durch die Schutzbehörde, welche auch die nötigen Massnahmen veranlasst.

Eingehend wurde an einem Beispiel erklärt, was im Falle einer Unzurechnungsfähigkeit passiert. Auch dabei zeigte sich klar, dass eine behördliche Massnahme erst als letzte Möglichkeit zum Einsatz kommt, wenn die Unterstützung nicht anderweitig, insbesondere auch mit Generalvollmacht gewährleistet ist. Wenn ein Vorsorgeauftrag besteht wird dieser von der KESB geprüft und in Kraft gesetzt.
Durch diesen interessanten Nachmittag führte Peter Müller, Vorstandsmitglied SfS. Die Veranstaltung war öffentlich und nicht beschränkt für Mitglieder des SfS. So benutze er die Gelegenheit, die Anwesenden über die Aufgaben und Ziele des Vereins zu informieren. Wie der Name schon erklärt, möchte der Verein SeniorInnen für SeniorInnen die gegenseitige Hilfe vermitteln. Im Kampf gegen die Vereinsamung im Alter bekommt der «Besucherdienst» immer einen grösseren Stellenwert in den Aufgaben des SfS.
Das Büro des SfS, die «Drehscheibe», ist jeden Montag von 9 bis 11 Uhr und jeden Donnertag von 13.30 bis 15.30 Uhr im Roten Haus, Habich Dietschy Strasse 1, geöffnet.
Aktuelle Informationen und Aufgaben des SfS unter www.sfs-rheinfelden.ch

Bilder: Über 120 Besucher nahmen am informationsnachmittag zum Thema «KESB und ihre Bedeutung für ältere Menschen» teil. Fotos: zVg