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«Wirtschafts- vor Schutzinteressen»: Interessengemeinschaft IG Rheinfelden-5G

(ig) Die Interessengemeinschaft IG Rheinfelden 5G befürchetet nach den Beschlüssen von Bund und Kanton eine massive indirekte Grenzwerterhöhung für die Sendeleitstung von 5G-Antennen. Peter Koller von IG Rheinfelden 5G nimmt dazu wie folgt Stellung:

«In der letzten Pressemitteilung erzählten wir vom neuesten Akt des Bundesrates, welcher per 1. Januar 2022 am Parlament vorbei über Nacht neue Bewilligungsgrundlagen aus der Küche des BAFU (Bundesamt für Umwelt) zur 5G Antennentechnik mit einer Verordnungsänderung quasi zum Gesetz erhoben hatte. Resultat: Eine massive indirekte Grenzwerterhöhung welche den Antennen erlauben wird, ihre Sendeleistung auf das 10-fache zu erhöhen. In den Überlegungen des Bundesrates war der Schutz der Wirtschaft höher gewichtet als derjenige von uns Menschen und der Naturwelten.
Der Kanton Aargau setzte nun am 1. April noch einen Zacken drauf, leider kein Aprilscherz: Die Argumente der kritischen Bevölkerung gegen diese Verordnung im Zuge von Baubewilligungsverfahren brachten zu viel Sand ins Getriebe. Ein schnellerer Ablauf musste gefunden werden. Die Kantone waren aber unsicher in der Beurteilung der diesbezüglichen Rechtslage, es gab die Mobilfunk-Turbokantone und die gemässigten; aber ein Konsens in der Bewilligungspraxis sollte her. Und so «uneinigte» man sich schweizweit auf 2 Optionen wie folgt:
Die Option 1 untersagt die «Grenzwerterhöhung» ohne ordentliches Baubewilligungsverfahren, die Option 2 ermöglicht eine «Grenzwerterhöhung» in einem einfachen und schnellen Bagatellverfahren. Der vorsorgliche Gesundheitsschutz wäre immer eingehalten, sagen sie. Dies, obwohl Leistungsspitzen nun das Mehrfache des Grenzwertes überschreiten dürfen – eine offensichtlich fragwürdige Einschätzung der kantonalen Baudirektoren.
Die Option 2 mit dem Bagatellverfahren bedeutet im Klartext nichts anderes, als dass künftig ohne die Einflussnahme von Gemeindebehörden und Volk die indirekte Grenzwerterhöhung beim Amt für Umwelt in Aarau durchgewunken werden kann. Der Kanton Aargau hat für uns leider so entschieden, der Applaus der Mobilfunkbranche dürfte ihm sicher sein. Die Geschichte hinter dieser Geschichte, erzählen wir dem interessierten Leser auf unserer Homepage unter der Rubrik «Aktuell»: www.rheinfelden-5g.ch
Wir fragen uns ernsthaft und besorgt: Wo ist der Aufschrei der Naturschutzorganisationen, wo ist die Politik, unsere Volksvertreter? Stumm, stumm, stumm – Bienchen summ herum solange du noch dazu in der Lage bist.»