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Bei der diesjährigen Herbstversamlung der AVUSA in Stein drehte sich alles ums Thema Datenschutz, Akteneinsicht und Aufbewahrungspflicht. Foto: zVg

Datenschutz heisst Persönlichkeitsschutz: Herbstversammlung der AVUSA bei der Stiftung MBF in Stein

(eing.) Kürzlich fand in den Räumlichkeiten Stifung MBF in Stein die Herbstversammlung des Dachverbands AVUSA (Aargauischer Verband für Unternehmen mit sozialem Auftrag) statt. Im Mittelpunkt standen Themen wie Datenschutz, Akteneinsicht und Aufbewahrungspflicht in den sozialen Unternehmen im Kanton Aargau, denn Datenschutz heisst Persönlichkeiten schützen. Menschen mit besonderen Betreuungsbedürfnissen haben den höchsten Persönlichkeitsschutz.

Die Stiftung MBF bietet Menschen mit Beeinträchtigungen vielfältige und den Bedarfen angepasste Schul-, Eingliederungs-, Arbeits-, Beschäftigungs-, Ausbildungs- und Wohnplätze sowie eine angemessene Begleitung in lebenspraktischen Bereichen an. Im Auftrag der Invalidenversicherung (IV) führt sie Integrations- und berufliche Massnahmen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt durch. In der Stiftung MBF im Fricktal leben und arbeiten rund 250 Menschen mit einer Beeinträchtigung und knapp 100 Schüler*innen besuchen die Heilpädagogische Schule. Die Stiftung MBF in Stein ist Mitglied des Dachverbands AVUSA (Aargauischer Verband für Unternehmen mit sozialem Auftrag). AVUSA vertritt die Interessen von 59 Sozialunternehmen im Kanton Aargau, in denen rund 6500 Menschen mit unterschiedlichsten Beeinträchtigungen eine Arbeit, eine Ausbildung, eine Tagesstruktur sowie ein Zuhause finden und die Möglichkeit erhalten, eine Integrationsmassnahme oder eine berufliche Massnahme zu absolvieren.

Nebst der Interessenvertretung der Mitglieder führt AVUSA regelmässig Weiterbildungs- und Fachveranstaltungen durch. Am 28. Oktober trafen sich über 100 Teilnehmende zu den Themen Datenschutz, Akteneinsicht und Aufbewahrungspflicht in drei Modulen fit gemacht.
Ende September 2020 schloss das Parlament nach mehrjähriger Diskussion die Revision des Bundesrechts für Datenschutz (Datenschutzgesetz DSG) ab. Im Jahr 2022 wird das DSG in Kraft treten und unmittelbar gelten. Das revidierte DSG behält das Konzept des bisherigen Gesetzes bei, führt jedoch zu etlichen Neuerungen. Einerseits fanden Angleichungen an die EUDatenschutzgrundverordnung (DSGVO) statt, andererseits weicht das DSG auch von der DSGVO ab.
Im Kanton Aargau gilt das Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG mit Stand vom 1.8.2018 beziehungsweise die Verordnung dazu VIDAG).

Welches sind aus Sicht von Institutionen für Menschen mit Unterstützungsbedarf die wichtigsten Grundlagen, die wichtigsten Neuerungen und wie verhält es sich mit der Akteneinsicht und der Aufbewahrungspflicht? Welches Gesetz/welche Verordnung gilt für welches Unternehmen? Diese und andere Fragen wurden behandelt.
Mit dem Referenten Dr. Hans-Ulrich Zürcher, Rechtsanwalt, Bern, war es gelungen, einen sehr erfahrenen Spezialisten und Fachmann auf dem Gebiet des Datenschutzes zu gewinnen.
Für die Stiftung MBF wie auch für alle anderen sozialen Unternehmen ist der Datenschutz im Alltag fest verankert. Die Neuerungen des DSG wie auch die Tatsache, dass ein Grossteil der sozialen Unternehmen dem kantonalen Datenschutz unterstellt sind, machen die komplexe Aufgabe nicht einfacher. Mit dem Anlass in Stein konnten viele Fragen geklärt werden, mit dem Ziel, dass Menschen mit Beeinträchtigung weiterhin den vollen Persönlichkeitsschutz geniessen.

Bild: Bei der diesjährigen Herbstversamlung der AVUSA in Stein drehte sich alles ums Thema Datenschutz, Akteneinsicht und Aufbewahrungspflicht. Foto: zVg