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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 16-2025

Baugesuche

Baugesuchsnummer: 2025/09

Bauherrschaft: STWEG Zürcherstrasse 20, Zürcherstrasse 20, 4332 Stein; vertreten durch Mario Bartsch, Obere Rütistrasse 5f, 4332 Stein; Grundeigentümer: STWEG Zürcherstrasse 20, Zürcherstrasse 20, 4332 Stein; Projektverfasser: Ankli Haustechnik AG , Zürcherstrasse 29, 4332 Stein; Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch Luft-Wasser-Wärmepumpe, innenaufgestellt; Ortslage: Zürcherstrasse 20, Parzelle-Nr. 44, GB Stein AG

Baugesuchsnummer: 2025/10

Bauherrschaft: Peter Schulz, Unterfeldstrasse 7, 4332 Stein; Grundeigentümer: Peter Schulz, Unterfeldstrasse 7, 4332 Stein; Ilona Schulz, Unterfeldstrasse 7, 4332 Stein; Projektverfasser: Wintergarten Land GmbH, In der Teichmatt 2a, DE-79689 Maulburg; Bauvorhaben: Wintergarten unbeheizt auf bestehendem Terrassenboden; Ortslage: Unterfeldstrasse 7, Parzelle-Nr. 1293, GB Stein AG

Baugesuchsnummer: 2025/13

Bauherrschaft: Kant. Aargau, Dep. Finanzen und Ressourcen, Immobilien Aargau, Tellistrasse 67, 5001 Aarau; Grundeigentümer: Kant. Aargau, Dep. Finanzen und Ressourcen, Immobilien Aargau, Tellistrasse 67, 5001 Aarau; Projektverfasser: E2A Piet Eckert und Wim Eckert, Architekten ETH BSA BDA SIA AG, Buckhauserstrasse 34, 8048 Zürich; Bauvorhaben: Neubau Kantonsschule Stein mit Bushaltestelle; Ortslage: Münchwilerstrasse, Parzelle-Nr. 494, GB Stein AG; Kantonale Zustimmung: erforderlich; • Die öffentliche Auflage findet vom 17.04.2025 bis 16.05.2025 statt. Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Stein öffentlich zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat Stein schriftlich einzureichen. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einwendung hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Bau und Planung

Hundekontrolle / Hundetaxe 2025

Schon wieder ist ein Jahr vergangen und die Erhebung der Hundetaxe sowie die Nachführung des Hunderegisters stehen an. Die Hundetaxe beträgt CHF 120.00 und wird im Mai in Rechnung gestellt. Jeder in der Gemeinde gehaltene Hund, der das Alter von drei Monaten erreicht hat, muss im Register eingetragen werden. Ersthundehalter müssen sich zuerst bei der Gemeinde registrieren lassen, erst dann kann der Tierarzt dem Hund den Chip einsetzen und ihn in der zentralen Datensammelstelle Amicus erfassen. Neue Hundehalter bitten wir daher, zwecks Registrierung Ihres Hundes, bis spätestens Freitag, 2. Mai 2025, bei uns vorbeizukommen und den Heimtierausweis (Impfausweis) mitzubringen. Hat es seit April 2024 eine Veränderung gegeben? Haben Sie Ihren Hund weggeben oder ist Ihr Tier verstorben? Wir bitten Sie, allfällige Änderungen innert der gleichen Frist der Gemeindekanzlei zu melden (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., Telefon 062 866 40 00). Gemeindekanzlei

Schützengesellschaft ­Stein-Münchwilen

34. Grenzschutzschiessen der SG Stein-Münchwilen

(Hp) Am Ostersamstag treffen wir uns für die grosse Reinigung und bereitstellen für das Grenzschutzschiessen. Wir erwarten wieder ca. 500 Schützen aus der ganzen Schweiz. Am Ostermontag und am Samstag darauf wird den ganzen Tag geschossen und am Sonntag bis 12Uhr. Dies ist der einzige Sonntag dieses Jahres an dem auf 300m geschossen wird, und nein, Ostermontag ist bei uns kein Feiertag. Am Donnerstag können wir nach Wegenstetten und am Freitag nach Obermumpf. Alle genauen Zeiten, Ranglisten und Berichte sind auf unserer Homepage: www.sg-stein-muenchwilen.ch

Obligatorisches und Feldschiessen

Unsere OP Daten sind wie folgt: Mittwochs 21. Mai, 18. Juni und 27. August jeweils 18 bis 19.30 Uhr, Bitte weisse Aufforderung vom Bund, Schiessbüchlein und Dienstbüchlein mitbringen. Eigenes Gewehr und ID-Karte nicht vergessen, es gibt Kontrollen. Feldschiessen in Obermumpf 16./24./25.Mai. Das Pistolenfeldschiessen wird bei uns durchgeführt, 14./17./25.Mai.