Für zukünftige Veranstaltungen im Aussenbereich nach 22.00 Uhr ist mit sofortiger Wirkung ein Konzept in Bezug auf Standort und Lärmschutz bei der Gemeinde einzureichen. Das Konzept wird durch die Gemeindekanzlei geprüft und in der Veranstaltungsbewilligung explizit aufgeführt. Des Weiteren besteht gemäss Art. 21 V-NISSG die Pflicht bei Veranstaltungen im Aussenbereich den Schallpegel zu messen. Der Nachweis der Schallpegelmessung ist nach der Veranstaltung jeweils der Gemeinde vorzulegen. Der Gemeinderat
Meldewesen Hundehaltung
Gemäss dem Hundegesetz des Kantons Aargau (§7 Abs. 1) sind alle Hundehaltenden verpflichtet, das Halten eines mehr als drei Monate alten Hundes bei der Gemeinde zu melden. Ebenso müssen Änderungen wie ein Halterwechsel, der Tod des Hundes oder eine Namens- oder Adressänderung der Halterin oder des Halters gemeldet werden. Zusätzlich sind die Hundehaltenden gemäss §2 Abs. 2 lit. a verpflichtet, den zuständigen Behörden alle für den Vollzug dieses Gesetzes erforderlichen Auskünfte zu erteilen und unentgeltlich an der Feststellung des Sachverhalts mitzuwirken. Um die Hundekontrolle korrekt zu führen, sind mit der Meldung eine Kopie des Hundeausweises (§7 Abs. 2) bei der Gemeinde einzureichen. Die Gemeinde hat dabei unentgeltlichen Zugang zu den Registrierungsdaten (§7 Abs. 3). Um eine ordnungsgemässe Hunderegistrierung sicherzustellen, bitten wir Sie, uns solche Änderungen zeitnah mitzuteilen. Bei Verstössen gegen die Meldepflicht können Massnahmen ergriffen werden. Vielen Dank für Ihre Unterstützung! Für Meldungen oder Fragen wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung. Die Einwohnerdienste
Rechnung Hundegebühren
Die Gemeinde erhebt jährlich die Hundegebühren aufgrund der gemeldeten Hunde in der Plattform Amicus und der Meldungen an die Gemeindeverwaltung. Sämtliche Hundebesitzer sind gebeten Änderungen seit dem letzten Mai, die noch nicht gemeldet wurden, der Gemeindeverwaltung, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. bis spätestens zum 15. April 2025 zu melden, sodass die Rechnungen korrekt erstellt werden können. Im Weiteren bitten wir die Hundebesitzer, Änderungen laufend an die Gemeindeverwaltung zu melden, sodass die Hundedatenbank korrekt geführt werden kann. Der Gemeinderat
Abschluss Jahresrechnung 2024
Die Rechnung 2024 schloss mit einem operativen Ergebnis von CHF 987‘968.59 ab. Der Ertragsüberschuss wurde auf dem Konto für die Vorfinanzierung einer Turnhalle gutgeschrieben. Das Ergebnis ist rund CHF 644‘000.00 besser als budgetiert. Zu diesem positiven Resultat haben hauptsächlich folgende Positionen beigetragen: EO-Beiträge Gemeindeschreiberin, weniger Restkosten der Pflegefinanzierung, Minderausgaben im Bereich Sozialhilfe, zu viel budgetierte Abschreibungen Hauptstrasse, weniger Aufwand für den Unterhalt von Strassen und Drainageleitungen im Bereich Flur sowie Wald und Mehreinnahmen bei den Steuern. Die Einwohnergemeinde (ohne Spezialfinanzierungen) hat per 31.12.2024 ein Nettovermögen pro Einwohner von CHF 3’486.00. Das Wasserwerk verzeichnete einen Aufwandüberschuss von CHF 62‘359.50. Der positive Abschluss der Abwasserbeseitigung betrug CHF 51‘192.44. Die Abfallbewirtschaftung schloss mit einem Ertragsüberschuss von CHF 5‘002.02 ab. Der Ertragsüberschuss der Holzschnitzel-Fernwärmebetrieb betrug CHF 1‘282.98.
Die Ortsbürgergemeinde schloss mit einem operativen Ergebnis von CHF 15‘727.81 ab. Das Ergebnis ist rund CHF 3‘000.00 schlechter als budgetiert. Zu diesem Resultat haben hauptsächlich die höheren Kosten beim Unterhalt der Grube Märzenhalde beigetragen.
Flohmarkt mit Reparier-Café, 10.05.2025
Am Samstag, 10. Mai 2025, findet in Wittnau wieder ein Flohmarkt mit Reparier-Café statt. Reservieren Sie sich dieses Datum! An diesem Tag können Sie nicht mehr Gebrauchtes verkaufen und Defektes reparieren lassen. Reservieren Sie sich ab sofort Ihren Marktstand via Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. Die Teilnahme ist kostenlos! Sind Sie Tüftlerin oder Tüftler? Wir freuen uns über Ihre Unterstützung im Reparier-Café! Melden Sie sich bei Interesse bitte bei Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. Wir freuen uns auf regen Besuch! Ihre Energie- und Umweltkommission
Baugesuche - öffentliche Auflage
Folgende Baugesuche liegen öffentlich auf der Gemeindeverwaltung Wittnau vom 04.04.2025 bis 05.05.2025 auf: • Bauherrschaft: Carlo Schmid, Wittnau / Grundeigentümer: Bauherrschaft / Projektverfasser: Bauherrschaft / Bauvorhaben: Zeltabdeckung auf bestehendes Jauchsilo / Standort: Parzelle 70, Erlenhof; Einwendungen sind während der Auflagefrist schriftlich mit Antrag und Begründung an den Gemeinderat zu richten. Der Gemeinderat
Pétanque spielen in Wittnau
Die Stiftung für das Alter organisiert zwischen April und Oktober, jeweils am Donnerstag vor Vollmond, einen Pétanque-Abend. Bei der Kugelstossanlage beim Schulhaus. Spielkugeln sind vorhanden Snack und Drink bringen alle selber mit. Nächster Termin 10. April, um 19 Uhr.