Bauherrschaft: Kaufmann Nicolas, Dorfstrasse 51b, 5244 Birrhard; Projektverfasser: Christian Eck Architektur, Seestrasse 73B, 8820 Wädenswil; Bauprojekt: Neubau Einfamilienhaus mit Doppelgarage; Ortslage: Parzellen 937 und 938, Oberrain, W2; Kantonale Belange: Gewässer (Stampigraben). Das Baugesuch liegt in der Zeit vom 26.09.2025 bis 27.10.2025 in der Gemeindekanzlei in Wölflinswil öffentlich auf. Gegen das Bauvorhaben kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendungsschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.
Abstimmungen und Wahlen vom 28. September
Am Sonntag, 25. September finden eidgenössische Abstimmungen sowie die kommunalen Gesamterneuerungswahlen (Gemeinderat, Gemeindeammann, Vizeammann, Steuerkommission (2) und Ersatzmitglied Steuerkommission) statt. Das Wahlbüro im Gemeindehaus am Dorfplatz ist von 8.30 bis 09 Uhr geöffnet.
Gestützt auf § 7 und § 14 der Satzungen des Gemeindeverbandes Wasserversorgung Oberhof-Wölflinswil wird das Budget 2026 in der Zeit vom 02. Oktober bis 03. November 2025 in der Gemeindekanzlei in Wölflinswil öffentlich aufgelegt. Das Budget 2026 schliesst mit einem Ertragsüberschuss von CHF 48 000 ab. Der Ertragsüberschuss wird dem Eigenkapital in der Position Bilanzüberschuss zugewiesen. Gegen die Beschlussfassung des Vorstandes über das Budget sowie Investitionskredite ge-mäss § 14 Abs. 4 der Satzungen kann während der öffentlichen Auflage von 1/5 der Stimmberechtigten einer Gemeinde oder einem Gesamtgemeinderat eine Urnenabstimmung verlangt werden. Das Begehren für eine Urnenabstimmung ist dem Vorstand einzureichen, der über das Zustandekommen entscheidet. Unterschriftenbogen können in der Gemeindekanzlei unentgeltlich bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeindekanzlei zwecks Vorprüfung des Wortlautes des Begehrens eingereicht werden. Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist wird das Budget 2026 rechtskräftig. Der Vorstand