Das folgende Baugesuch liegt vom 4. April bis 5. Mai 2025 auf der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf: • Gesuchsteller: Baukonsortium Burrihübel, c/o Aziri Architekten GmbH, Lehmen-weg 37, 4143 Dornach; Projektverfasser: Aziri Architekten GmbH, Dornach; Bauvorhaben: Neubau von drei Einfamilienhäusern und einem Carport; Ortslage: Parzelle Nr. 875, Burrihübel; Zone: Wohnzone 2. Allfällige Einwendungen sind innert der Auflagefrist schriftlich, begründet und mit einem Antrag dem Gemeinderat, 5079 Zeihen, einzureichen.
Abwasserverband Bözberg West; Beschlüsse der Vorstandssitzung vom 26.03.2025
Gestützt auf § 16 der Satzungen des Abwasserverbandes Bözberg West (AVB) werden die Beschlüsse des Verbandes im offiziellen Publikationsmittel der Verbandsgemeinden publiziert. Demnach veröffentlicht der Vorstand des Abwasserverbandes den referendumsrelevanten Beschluss seiner Sitzung vom 26.03.2025: • Rechnung Abwasserverband 2024; Genehmigung. Der vorstehende Beschluss wird rechtskräftig, wenn nicht innert 60 Tagen seit der Veröffentlichung durch die Sitzgemeinde, d.h. bis 02.06.2025, von 5 % der Stimmberechtigten der Verbandsgemeinden oder durch den Gemeinderat einer Verbandsgemeinde, gemäss § 16 der Sat-zungen das Referendum ergriffen wird. Unterschriftenbogen können beim Aktuariat des Abwasserverbandes, c/o Gemeindeverwaltung Böztal, 5075 Hornussen, bezogen werden. Kommt ein Referendum zustande, wird der Vorstandsentscheid einer Urnenabstimmung unterstellt.
Betreten von Wiesen und Äckern / Leinenpflicht für Hunde ab 1. April
Das Betreten von Wiesen und Äckern ist grundsätzlich nicht gestattet, beziehungsweise nur soweit erlaubt, als damit weder eine Beeinträchtigung noch eine Schädigung des Grundeigen-tums verbunden ist. Aus diesem Grund ist auf das Betreten von Wiesen und Äckern (z.B. Querfeldeintouren, freies Laufenlassen von Hunden oder Reiten über offenes Gelände) insbesondere während der Vegetationszeit zu verzichten.
In der Zeit zwischen dem 1. April und dem 31. Juli sind im Wald und am Waldrand alle Hunde zwingend an der Leine zu führen. Dieses Obligatorium gilt gestützt auf § 21 Abs. 1 der Verordnung zum Jagdgesetz des Kantons Aargau. Bei folgenden Situationen sollen Hunde ebenfalls an der Leine geführt werden: • Wenn Hunde das Herankommen auf Kommando nicht zuverlässig beherrschen. • Wenn Passanten, Kinder, Jogger, Biker und Menschen, die sich vor Hunden fürchten, entgegenkommen. • Wenn sich die Tiere selber gefährden (z. B. Strassenverkehr). • Im Wald und in Waldnähe, besonders während der Setzzeit der Rehe. • Wenn andere Hunde angeleint entgegenkommen. • Hunde in Wohnquartieren, im Bereich von Schul-, Sport- und Friedhofanlagen, öffentlichen Grünflächen. Besten Dank für die Berücksichtigung der Leinenpflicht für Hunde.
Kommunale Gesamterneuerungswahlen
Im Hinblick auf die Gesamterneuerungswahlen im Herbst 2025 haben die Mitglieder des Gemeinderates folgende Absichten geäussert: • Gemeindeammann Christian Probst beendet nach drei Legislaturen seine Amtszeit und verzichtet auf eine erneute Kandidatur. Er steht der Gemeinde seit 2016 als «Primus inter Pares» vor. • Jeannine Menet, seit 2022 Gemeinderätin mit den Ressorts Finanzen und Bildung, stellt sich für eine zweite Amtsperiode nicht mehr zur Verfügung. • Wieder antreten werden Vizeammann Nathalie Deiss (seit Januar 2020 im Gemeinderat) sowie die Gemeinderäte Roman Pfister (seit Januar 2024 im Amt) und Marco Bürgi (seit Ok-tober 2024 im Amt). In der Gemeinde Zeihen finden die Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2026/2029 am 28.09.2025 (1. Wahlgang) bzw. 30.11.2025 (ev. 2. Wahlgang) statt. Gewählt werden der Gemeinderat, der Gemeindeammann, der Vizeammann, die Finanzkommission, die Steuerkommission sowie die Stimmenzähler.
Personelles
Doris Neuhaus hat ihre Anstellung als Schulleiterin auf den 31. Juli gekündigt. Sie ist seit August 2023 an der Schule Zeihen tätig; seit diesem Schuljahr in einer Co-Leitung mit Jelena Tokarski. +++ Edith Schaffner tritt auf Ende Juli als Ortsschulleiterin der Musikschule Frick zu-rück. Sie übt diese Funktion seit August 2012 aus. +++ Markus Basler hat die Aufgabe als Neobiota-Ansprechperson an Martina Hesse übergeben. Frau Hesse ist ebenfalls Mitglied der Ener-gie- und Umweltkommission. Der Gemeinderat dankt den scheidenden Mitarbeitenden herzlich für die gute Zusammenarbeit und ihren Einsatz für unsere Gemeinde.
Hundetaxen 2025
Die Gemeinde wird die Rechnungen für die Hundetaxe 2025 Anfang Mai versenden. Die Hundetaxe beträgt unverändert 120 Franken pro Hund (Gemeindeanteil Fr. 100.–, Kantonsanteil Fr. 20.–). Alle Hunde (auch die aus eigener Zucht) sind ab dem dritten Lebensmonat taxpflichtig. Falls jemand seinen Hund nicht mehr hält, bitten wir um eine kurze Mitteilung bis zum 20. April (Tel. 062 867 40 40 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.). Personen, die neu einen Hund besitzen, müssen sich zwecks Registrierung in der eidg. Hundedatenbank AMICUS auf der Gemeindeverwaltung melden und den Heimtierausweis vorweisen.
Schnäpperli Challenge
Dem Schnäpperli Club Zeihen wurde die Bewilligung erteilt für die Durchführung der 7. Schnäpperli Challenge am 7. Juni. Die Veranstaltung umfasst eine Rundfahrt mit Start und Ziel auf dem Festgelände bei der Firma Häseli Holzbaulösungen AG und ein Beschleunigungsrennen auf der Hornusserstrasse (K 482). Die Kantonsstrasse wird am Veranstaltungstag mit Bewilligung der Kantonspolizei gesperrt sein. Umleitungen werden signalisiert.
Bibliothek Frühlingsferien
Vom 7. April bis 21. April bleibt die Bibliothek aufgrund der Schulferien geschlossen. Wir wünschen allen schöne Ferien und frohe Ostern.