Da nach Ablauf der Nachmeldefrist vom 26.08.2025 so viele Kandidierende angemeldet waren wie Sitze zu vergeben sind, hat der Gemeinderat am 16.09.2025 gestützt auf § 30a Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) nachstehende Personen in stiller Wahl als gewählt erklärt:
a) Finanzkommission
• Riner Manuela, 1969, von Zeihen, Chorbacher 26, bisher; • Struchen Denise, 1978, von Dottikon und Epsach, Stauftelhübel 8, bisher; • Wineken Christoph, 1959, von Zeihen, Burrihübel 10, bisher
b) Steuerkommission
• Herold Silke, 1973, von Zeihen, Talhübel 4, neu; • Waser Michelle, 1993, von Matran und Prez, Weiheracher 6a, neu; • Wermelinger Reto, 1975, von Bülach, Schloss 15, neu; • Spichtig Sandra, 1987, von Ehrendingen, Ebnet 5, neu (Ersatzmitglied)
c) Wahlbüro (Stimmenzähler)
• Meier Sven, 1994, von Zeihen, Oberzeiherstrasse 32a, neu; • Riner Simone, 1979, von Silenen und Zeihen, Weizacher 2, neu; • Stucki Caroline, 1964, Reinach BL und Röthenbach i. E., Oberdorf 12, neu; Wahlbeschwerden sind gemäss § 68 GPR innert drei Tagen nach der Veröffentlichung dieses Wahlergebnisses im amtlichen Publikationsorgan an den Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau, einzureichen. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen.
Baubewilligung
Der Gemeinderat hat an seiner letzten Sitzung an Beatrice und Ozan Eycan, Weiheracher 4a, die Baubewilligung erteilt für die Installation einer Solaranlage auf ihrem Wohnhaus.
Beschattung Kindergarten
Beim Kindergartenvorplatz gibt es nur wenige Schattenplätze. Im Sommer ist die Hitze oft unerträglich. Zur Verbesserung dieser unzumutbaren Situation wurden verschiedene Optionen geprüft. Da technische Lösungen (Sonnenschirm / Sonnensegel) nicht zu überzeugen vermochten, hat sich der Gemeinderat für schattenspendende Bäume entschieden. Die beiden persischen Eisenholzbäume werden in den nächsten Monaten durch die Firma Heinz Birri GmbH gepflanzt.
Verfallsanzeigen Steuern – fristgerechte Bezahlung lohnt sich
Jeweils im September erhalten die Steuerpflichtigen eine Anzeige für noch offene provisorische Kantons- und Gemeindesteuern des laufenden Jahres. Damit wird angezeigt, welche Beiträge bereits bezahlt beziehungsweise was dem Steuerkonto gutgeschrieben wurde. Der Restbetrag ist per Ende Oktober zur Zahlung fällig. Eine fristgerechte Bezahlung lohnt sich, denn ab 1. November wird aufgrund der kantonalen Gesetzgebung auf dem noch offenen Betrag ein Verzugszins von 5,0 Prozent berechnet. Im November werden offene Steuern kostenpflichtig gemahnt (CHF 35.00 Mahngebühr). Sollte der provisorisch fakturierte Betrag gemäss eigener Berechnung wesentlich zu hoch sein, ist mit dem Regionalen Steueramt Böztal-Zeihen (Tel. 062 865 35 93 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) Kontakt aufzunehmen. Bei wesentlichen und begründeten Abweichungen ist eine Anpassung der Rechnung möglich. Wer die Steuern nicht vollständig bis 31. Oktober bezahlen kann, wird gebeten, sich frühzeitig bei der Abteilung Finanzen (Tel. 062 867 40 41 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) zu melden, damit ein Ratenzahlungsplan vereinbart werden kann. Zu viel bezahlte Steuern werden mit der Veranlagung und definitiven Abrechnung mit Zins zurückbezahlt oder an eine andere Steuerforderung angerechnet. Der Zins für Überzahlungen beträgt 0,75 Prozent. Für die Bezahlung der Steuern 2025 sind ausschliesslich die dafür abgegebenen Einzahlungsscheine zu verwenden. Der Gemeinderat dankt für die fristgerechten Steuerzahlungen.
Bibliothek
Die Bibliothek bleibt während den Herbstferien geschlossen. Am 27. September haben wir noch geöffnet. Die erste Ausleihe nach den Ferien findet am 14. Oktober statt. Wir wünschen allen schöne, erholsame Herbstferien!