Am Tag der guten Tat: Biodiversität fördern – Neophyten bekämpfen (ehemals Bachputzete)
Zum Schutz unserer heimischen Flora und Fauna bekämpfen wir invasive Neophyten, das sind Pflanzen die einerseits nicht heimisch sind und andererseits invasiv wachsen und damit unsere Pflanzen verdrängen. Um grossflächig solche Neophyten bekämpfen zu können, ist die Gemeinde auf Eure Hilfe angewiesen, denn wo viele Hände helfen, kann viel bewirkt werden! Wir treffen uns am 24. Mai 2025 um 09:00 Uhr beim Werkhof. Aufgeteilt in kleinere Gruppen werden wir unter Anleitung von Mitarbeitern des Werkhofs und der Naturschutzkommission an verschiedenen Orten der Gemeinde Neophyten ausreissen und entsorgen. Im Anschluss daran (ca. 11:30 Uhr) kehren wir zum Werkhof zurück, wo wir uns mit einer Wurst vom Grill und einem Dessert stärken (von der Gemeinde offeriert). Anmeldungen bitte bis am 17. Mai 2025 an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. Wir freuen uns auf viele helfende Hände! Auch Kinder in Begleitung sind herzlich willkommen! Der Gemeinderat und die Naturschutzkommission Zeiningen
Sperrung Schaufelackerweg
Folgende Sperrungen müssen aufgrund einer privaten Baustelle am Schaufelackerweg vorgenommen werden: • Dienstag, 15. April 2025, halbseitige Sperrung. Anwohner der Quartiere können über das Oberdorf zufahren; • Mittwoch, 23. April 2025, Vollsperrung. Anwohner der Quartiere können über das Oberdorf zufahren; • Montag, 26. Mai 2025 Vollsperrung. Umleitung wird signalisiert.
Öffnungszeiten Ostern 2025
Die Gemeindeverwaltung ist am Gründonnerstag, 17. April 2025 bis um 12.00 Uhr telefonisch erreichbar. Am Karfreitag, 18. April und Ostermontag 21. April 2025 bleibt die Verwaltung geschlossen. Gerne stehen wir Ihnen am Dienstag, 22. April 2025 telefonisch zur Verfügung. Der Schalter ist ab Mittwoch, 23. April 2025 zu den ordentlichen Zeiten wieder geöffnet. Vielen Dank für Ihre Kenntnisnahme und wunderbare Ostertage.
Grillplätze
Im Gemeindegebiet Zeiningen warten schöne, gut betreute Grillstellen auf Besuche. Die Besucher/innen werden gebeten die Grillplätze sauber zu hinterlassen. Tragen Sie bitte Sorge zur Infrastruktur und den umliegenden Wäldern. Sofern Feuerholz vorhanden ist, nutzen Sie dieses. Auf das unnötige Beschädigen des Waldes ist zu verzichten. Der eigene Abfall oder Abfallsäcke sind mitzunehmen und selber zu entsorgen, da durch das Stehenlassen der Reste Tiere angelockt werden, welche die Säcke zerfetzen und dadurch eine Unordnung entsteht.
Gemeinde Zeiningen – Verkehrsanordnung Parkierungsverbot
Der Gemeinderat verfügt, gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Bundesgesetzes über den Strassenverkehr vom 19.12.1958, Art. 104 und 105 der Verordnung über die Strassensignalisation vom 05.09. 1979 sowie § 1 des Gesetzes über den Vollzug des Strassenverkehrsrechtes vom 06.03.1984 und § 7 der Strassenverkehrsverordnung vom 12.11.1984 folgende Verkehrsanordnungen:
Parkplätze Brugglismatt
Parkplätze 4-15 nur für Mitarbeitende der Schule. Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt
Friedhofparkplatz
Parkplätze 1-3 nur für Mitarbeitende der Schule. Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Verfügungen kann innert 30 Tagen seit Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau vom 16.05.2025 schriftlich Einsprache beim Gemeinderat Zeiningen, Kirchweg 26, 4314 Zeiningen erhoben werden; diese hätte einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Auf ein Rechtsmittel, das diesen Anforderungen nicht genügt, wird nicht eingetreten. Die Verkehrsanordnung wird erst nach der Signalisation gültig.