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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 37-2025

Baugesuch 2025-36

Bauherrschaft: Kaspereit Michael und Lea, Schaufelackerweg 12, 4314 Zeiningen; Grundeigentümer/-in: Kaspereit Michael und Lea, Schaufelackerweg 12, 4314 Zeiningen; Projektverfasser/-in: Forster Gartenbau AG, Kirchmattweg 20, 4425 Titterten; Bauvorhaben: Gartenstützmauer aus Natursteinen; Lage: Schaufelackerweg 12, Parzelle 2078; Die Baugesuchsunterlagen liegen vom 11. September bis am 10. Oktober 2025 während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten auf der Bauverwaltung Zeiningen zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich, mit Begründung und Antrag beim Gemeinderat Zeiningen einzureichen.

Entwicklungsrichtplan (ERP) ­Mitteldorf – Einladung zur ­Informationsveranstaltung

Die Gemeinde Zeiningen ist in Besitz mehrerer Parzellen im Mitteldorf und steht vor wichtigen Entscheidungen. Wie soll es weitergehen mit der bestehenden Mehrzweckhalle oder dem sanierungsbedürftigen «Schwesternhaus»? Der ERP zeigt mögliche Perspektiven für die künftige Entwicklung des Mitteldorfs im Gesamtkontext auf. Gerne möchten wir Sie gemeinsam mit den verantwortlichen Planern von Koch + Partner zur Informationsveranstaltung einladen, am Dienstag, 16. September 2025, 18.30 Uhr, in der Mehrzweckhalle Mitteldorf. Wir hoffen, dass Sie sich den Termin für diesen Anlass reservieren können und danken Ihnen für das Interesse.

Elektrizitätsversorgung Zeiningen

Erneut tiefere Strompreise ab 1. Januar 2026. Per 1. Januar 2026 kann die Elektra Zeiningen die Strompreise erneut senken. Für Haushalte beträgt die Reduktion je nach Verbrauchsprofil zwischen 6 und 14 Prozent (Vorjahr: Senkung um 13 bis 17 Prozent), für Gewerbekunden zwischen 9 und 11 Prozent (Vorjahr: Senkung um 16 bis 17 Prozent). Hauptgrund für die tieferen Strompreise sind die niedrigeren Einkaufspreise an den internationalen Energiemärkten; unsere strukturierte, langfristig ausgerichtete Energiebeschaffung trägt somit weiterhin Früchte. Die Kosten für die Systemdienstleistungen des nationalen Netzbetreibers Swissgrid zur Gewährung der Netzstabilität sinken per 1. Januar 2026 um rund 50 Prozent, dafür wird die 2024 eingeführte Abgabe für die Stromreserve des Bundes («Winterreserve») erhöht. Neu werden zudem die Kosten, die aufgrund von Netzverstärkungen des Übertragungsnetzes sowie der Überbrückungshilfen für die Stahlindustrie entstehen, auf alle Stromkunden übertragen. Die ab 1. Januar 2026 gültigen Strom-Tarifblätter sind auf der Website der Gemeinde Zeiningen in der Rubrik «Publikationen» unter https://www.zeiningen.ch/publikationen/575548 zu finden.

Information von Seiten Gemeinderat

Mit Erstaunen nehmen wir die (medialen) Reaktionen zu der gemeinsamen Aufhebung des Arbeitsvertrages mit dem Abwart zur Kenntnis. Darin wird von einer «sofortigen Entlassung» des langjährigen Abwarts aus «banalen Gründen» gesprochen. Wer Aussagen von dieser Tragweite tätigt, sollte mindestens über alle notwendigen und korrekten Informationen verfügen. Wir möchten hier Folgendes klarstellen: Dem Abwart wurde nicht gekündigt. Vielmehr kam es im Rahmen von arbeitsrechtlichen Differenzen – nach Gesprächen und juristischer Begleitung – zu einer einvernehmlichen, gemeinsamen Aufhebung des Arbeitsverhältnisses, das Ende 2025 ausläuft. Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes und der Fürsorgepflicht können wir nicht weiter darauf eingehen. Eine Freistellung ist immer zugunsten des Arbeitnehmenden, der damit mehr Zeit für eine Neuorientierung gewinnt. Eine erste Kommunikation von unserer Seite lautete leider fälschlicherweise, dass der Vertrag per sofort aufgelöst wird. Das hat nie der Tatsache entsprochen und dafür entschuldigen wir uns. Wir verstehen, dass es für Aussenstehende nicht nachvollziehbar sein kann, da sie nicht über alle Informationen verfügen. Wir müssen genau deshalb bitten, den Entscheid und die rechtlichen Rahmenbedingungen zu respektieren. Die im Leserbrief und im Artikel erhobenen Vorwürfe sind unhaltbar. Aussagen über angebliche Willkür oder Missachtung des Rechts entbehren jeder Grundlage. Wer ohne fundiertes Wissen über die Hintergründe Mutmassungen in die Öffentlichkeit trägt, trägt damit leider auch zur Verunsicherung in der Bevölkerung bei und gefährdet das Vertrauen in einen sorgfältig geführten Prozess. Der Gemeinderat nimmt seine Verantwortung ernst. Wir sind uns bewusst, dass die Verunsicherung gross ist, und kommunizieren so transparent wie möglich und im Rahmen dessen, was rechtlich möglich ist. Diese sind aus oben genannten Gründen eng. Wir bitten ausdrücklich darum keine unzutreffenden Behauptungen weiterzugeben. Der Nachfolgeprozess ist angelaufen. Wir sind sicher, für unser Dorf eine gute Lösung zu finden, die eine Chance verdient. Sollten noch Fragen offen sein, laden wir alle Zeiningerinnen und Zeininger ein, diese direkt an den Gemeinderat zu richten. Auch dem im Artikel erwähnten anonymen Bürgerkomitee stehen unsere Türen jederzeit offen. Wir hätten es allerdings begrüsst, wenn dieses den direkten Austausch mit uns gesucht hätte, anstatt den ungewöhnlichen Weg über die Medien zu wählen. Die Lehrpersonen wurden bereits letzte Woche zu einem Gespräch eingeladen. Gisela Taufer, Alexander Kohler, Melanie Sailer, Sandra Pfaffen, Ralf Wunderlin

Kunststoffsammlung

Donnerstag, 18. September. Bitte verwenden Sie den gelben Sammelsack vom GAF. Die Sammelsack - Verkaufsstelle ist der Volg Zeiningen. Bitte den Kunststoffsammelsack bis 7 Uhr am Abfuhrtag bereitstellen und nur die dafür vorgesehenen Kunststoffabfälle in den Sammelsack werfen. GAF

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