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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 40-2025

Baubewilligung 2025-31

Bauherrschaft: Karlin Maximilian und Lydia, Friedhofweg 26, 4314 Zeiningen; Grundeigentümer/-in: Karlin Lydia, Friedhofweg 26, 4314 Zeiningen; Projektverfasser/-in: Karlin Maximilian, Friedhofweg 26, 4314 Zeiningen; Bauvorhaben: Klimaanlage; Lage: Friedhofweg 26, Parzelle 2140; Baubewilligung erteilt, vereinfachtes Verfahren

Prämienverbilligung 2026

Bis 30. September 2025 hat die SVA Aargau allen anspruchsberichtigten Personen den Code für den Antrag auf Prämienverbilligung 2026 zugestellt. Die Anmeldung ist ausschliesslich online möglich. Die SVA Aargau schickt potenziell anspruchsberechtigten Personen automatisch einen Anmeldecode für den Onlineantrag. Die Prämienverbilligung muss jährlich neu angemeldet werden. Die Anmeldemöglichkeit für die Prämienverbilligung 2026 startet im September 2025 und dauert bis zum 31. Dezember 2025.

Bienenhaltung

An die Bienenhalter/innen wird auch im Jahr 2025 ein Betrag von CHF 30.00 pro Bienenvolk ausgerichtet. Die Berechtigten teilen bitte der Abteilung Finanzen (061 855 90 17 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) die Anzahl der 2025 gehaltenen Völker bis zum 31. Oktober 2025 mit.

Verfall der Steuern 2025

Die provisorischen Steuern 2025 sind bis am 31. Oktober 2025 zu begleichen. Für Ausstände wird ab 1. November 2025 ein Verzugszins von 5 % berechnet. Seit dem 01. Januar 2019 hat der Kanton Aargau Mahngebühren eingeführt. Für eine Mahnung von ausstehenden Forderungen werden CHF 35.00 Mahngebühren erhoben. Für das Einleiten der Betreibung werden nebst den Betreibungskosten zusätzliche CHF 100.00 Betreibungsgebühren erhoben. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, den provisorischen Steuerausstand fristgerecht zu bezahlen, wenden Sie sich bitte umgehend an die Abteilung Finanzen (061 855 90 17 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.). Besten Dank.

Gemeinderatswahlen Ergebnis

Das amtliche Ergebnis des 1. Wahlgangs vom 28. September 2025 lautet: Anzahl Stimmberechtigte: 1’662; ungültige briefliche Stimmabgaben: 18; gültig eingereichte Stimmrechtsausweise: 988. Eingelangte Wahlzettel: 800 (49.8 % Stimmbeteiligung); leer: 26; ungültig: 2; in Betracht fallende Wahlzettel: 800; Total der gültigen Stimmen: 4’000; absolutes Mehr: 341. Gewählt sind: Sandra Pfaffen, bisher: 615; Sailer Melanie, bisher: 561; Alex Kohler, bisher: 527; Ralf Wunderlin, bisher: 509. Weiter haben Stimmen erhalten: Gisela Taufer, bisher: 339; Börlin Thomas, neu: 314; Geiss Andreas, neu: 314. Vereinzelt gültige Stimmen: 225. Vereinzelt leere Stimmen: 585. Vereinzelt ungültige Stimmen: 11. Für den übrigen Sitz findet am 30. November ein 2. Wahlgang statt. Wegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung oder Durchführung einer Wahl oder bei der Ermittlung eines Wahlergebnisses kann jede/r Stimmberechtigte innert 3 Tagen seit Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tage nach dieser Veröffentlichung, Beschwerde erheben. Die Beschwerde ist beim Departement Volkswirtschaft u. Inneres, 5000 Aarau, einzureichen. Wahlbüro/Gemeindekanzlei

Anmeldungen 2. Wahlgang

Wahlvorschläge sind gemäss § 32 b des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21 b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Zeiningen zu unterzeichnen und bei der Gemeindeverwaltung, Kirchweg 26, 4314 Zeiningen, bis spätestens am Mittwoch, 08. Oktober 2025, 12 Uhr einzureichen. Die erforderlichen Formulare können bei der Gemeindeverwaltung Zeiningen bezogen oder unter www.zeiningen.ch heruntergeladen werden. Ein Rückzug der Anmeldung ist nicht zulässig. Die Namen der angemeldeten Kandidierenden sind unmittelbar nach Ablauf der Anmeldefrist in den amtlichen Publikationsorganen zu veröffentlichen und den Stimmberechtigten mit dem Stimmzettel schriftlich zur Kenntnis zu bringen. Werden in die Gremien/Kommissionen bis am Mittwoch, 08. Oktober 2025, 12 Uhr, weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR).

Pro Senectute Mittagstisch

Zu unserem gemeinsamen Senioren Mittagessen treffen wir uns morgen Donnerstag, 2. Okt., um 12.15 Uhr im Rest. zur Taube. An und Abmeldung an Fam. Schaffner Tel. 061 851 10 70. Neue Gäste sind herzlich willkommen. Die Leiterin Martha Schmid.

Veloclub

Am Dienstag, 7. Oktober ist das Clubhüsli ab 18.30 Uhr für den gemütlichen Monatshock geöffnet.