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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 47-2025

Einladung zur Einwohner- und Ortsbürgergemeinde vom 04. Dezember 2025

Die nächste Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung findet am Donnerstag, 4. Dezember 2025, ab 19.30 Uhr, in der Turnhalle Mitteldorf statt. Der Gemeinderat freut sich, viele Stimmbürgerinnen und Stimmbürger an dieser Versammlung begrüssen zu dürfen. Die Unterlagen zur Gemeindeversammlung finden Sie auf unserer Homepage www.zeiningen.ch.

Gemeinde Zeiningen, Weidenweg, Sackgasse mit Ausnahmen ­(Durchlässigkeit für den Fuss- und Veloverkehr)

Gestützt auf das Strassenverkehrsgesetz vom 19. Dezember 1958 und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 verfügt der Gemeinderat Zeiningen folgende Verkehrsbeschränkung: Weidenweg, Einlenker Heugässli: Sackgasse mit Ausnahmen (Durchlässigkeit für den Fuss- und Veloverkehr) (Signal 4.09.1 SSV). Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkung sind innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung vom 19. November bis 18. Dezember 2025 schriftlich beim Gemeinderat Zeiningen einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.

Öffentliche Auflage Beitragsplan Winkelgässli

Gestützt auf § 35 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) sowie der kommunalen Reglemente liegt der Beitragsplan vom Mittwoch, 19. November bis Donnerstag, 18. Dezember 2025 in der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürozeiten öffentlich auf. Gegen den Beitragsplan können die beitragspflichtigen Grundeigentümer/innen innerhalb der Auflagefrist Einsprache erheben. Einsprachen sind schriftlich mit Antrag und Begründung beim Gemeinderat, 4314 Zeiningen, einzureichen.

Ablesung Strom- und Wasserzähler

Ab dem 25. November 2025 werden in Zeiningen die Strom- und Wasserzähler abgelesen. Wir bitten Sie, unserem Ableser Toni Brogli den Zugang zu den Zählern zu gewähren. Toni Brogli kann sich auf Wunsch durch einen Personalausweis legitimieren.

Pflanzenrückschnitt

Gemäss § 109 Abs. 2 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG; SAR 713.100) sind Grundstückeigentümer dafür verantwortlich, dass die sich auf ihrem Grundstück befindenden Einfriedigungen, Bäume und Sträucher die öffentliche Strasse, den Verkehr und Strassenverkehrssicherheit nicht beeinträchtigen. Die Bäume und Sträucher müssen deshalb bis auf die Parzellengrenze zur Strasse (Fahrbahnrand) und auf ein Lichtraumprofil von mindestens 4,50 Meter über der Fahrbahn beziehungsweise 2,50 Meter über dem Trottoir zurückgeschnitten werden. Insbesondere im Bereich der öffentlichen Beleuchtung und bei Strassensignalen ist auf eine ausreichende Freistellung zu achten. Die Gemeinde ersucht die Grundstückeigentümer beim Rückschnitt darauf zu achten, dass Rückschnitte und Rodungen nur ausserhalb der Brutzeit zwischen September und März vorgenommen werden.

Hinweis zur Nutzung des Schulareals

Die Schule und der Gemeinderat weisen darauf hin, dass das Schulgelände während der Unterrichtszeiten ausschliesslich den Schülerinnen und Schülern sowie den Mitarbeitenden der Schule vorbehalten ist. Diese Regelung dient der Sicherheit der Kinder und gewährleistet einen ruhigen, gut strukturierten Schulalltag. Am Mittwoch- und Freitagnachmittag, an den Wochenenden sowie jeweils nach Schulschluss (Montag, Dienstag und Donnerstag) um 16.00 Uhr sind der Spielplatz und der Pausenplatz für die Bevölkerung frei zugänglich. Der Spielplatz im Mitteldorf beim ehemaligen Kindergarten sowie der dazugehörige Pausenplatz stehen der Öffentlichkeit jederzeit zur Verfügung. Die Schule und der Gemeinderat danken der Bevölkerung herzlich für ihr Verständnis und ihre Unterstützung.

Adventsfenster 2025

* mit Bewirtung, bitte eigene Tasse mitbringen; ** ohne Bewirtung; Mo 1.12. Familie Schäfer, Steinackerweg 2, Eröffnung 17.30 Uhr *; Di 2.12. Familie Heskamp, Grendelweg 3, Eröffnung 17.30 Uhr *; Mi 3.12. Kindergarten, Friedhofweg 12, Eröffnung 18 Uhr *; Do 4.12. Bibliothek, Mitteldorf 17, Fenster von innen 16 – 19 Uhr, ansonsten während den Öffnungszeiten *; Fr 5.12. Samichlaus in der Kirche, 17.00 Uhr, Kinderbasteln 16.30 Uhr (Kirche) **; Sa 6.12. Familie Rüfenacht, Oberer Katzenstirnenweg 10a, Eröffnung 17.30 Uhr *; So 7.12. Familie Lang, Friedhofweg 36, Eröffnung 17 Uhr *; Mo 8.12. 2. Klasse, Schulhaus Brugglismatt 2, ohne Eröffnung **; Di 9.12. Sternenlichtpraxis Yvonne Rotzler, Brugglismattweg 4, Eröffnung 18 Uhr **; Mi 10.12. Ideenreich, Friedhofweg 40, Eröffnung 17 Uhr **; Do 11.12. Frauenriege, Turnhalle Brugglismatt, Eröffnung 18.30 Uhr *; Fr 12.12. Familie Odenthal, Bachtalenweg 1, Eröffnung 17.30 Uhr *; Sa 13.12. Familie D. und D. Jeck, Steinackerweg 15, Eröffnung 17 Uhr **; (mit Weindegustation und Raclettebeizli); So 14.12. Familie R. und G. Freiermuth, Oberdorf 31a, Eröffnung 18.30 Uhr *; Mo 15.12. Familie Kuoni, Steinackerweg 4, Eröffnung 17.30 Uhr *; Di 16.12. Familie Crapisi, Maispracherweg 3, Eröffnung 18.30 Uhr *; Mi 17.12. Renate und Konrad Freiermuth, Haldengasse 17, Eröffnung 18.30 Uhr *; Do 18.12. Weihnachtssingen der Schule Zeiningen, Kirche 18 Uhr *; Fr 19.12. Familie Marchetti-Thiévent, Trottenweg 1, Eröffnung 18.30 Uhr *; Sa 20.12. Zeiniger Wiehnacht, um die Kirche, Verpflegung an div. Essensständen; So 21.12. Familie Hofmann-Scheerle, Oberdorf 34, Eröfffnung 18 Uhr *; Mo 22.12. Familie Wenger, Lindenweg 2, Eröffnung 18 Uhr *; Di 23.12. Familie R. und M. Jeck, Nussbaumweg 12, Eröffnung 17.30 Uhr *; Mi 24.12. Familiengottesdienst in der Kirche, 17 Uhr **; Der Situationsplan und weitere Details werden in den nächsten Tagen in die Haushaltungen verteilt und sind unter www.zeiningen.ch aufgeschaltet.

Abholung Häckselmaterial

Montag, 24. November. Anmeldung bis spätestens 3 Tage vor dem Abholtermin an Kämpfer Forst GmbH, Talhof Magden. Anmeldung auf www.kaempferforst.ch oder telefonisch unter 078 260 99 09. Häckselgut geordnet am Abholtag bis 7 Uhr am Strassenrand oder auf dem Vorplatz bereitstellen. Wurzelstöcke, Erdballen, Steine, Metallteile oder Plastik sind zu entfernen. Bitte beachten Sie, dass das Häckselgut direkt abgeführt wird und nicht mehr vor Ort gehäckselt werden kann. Weitere Angaben entnehmen Sie bitte dem aktuellen Entsorgungs- und Recyclingkalender. GAF

Kunststoffsammlung

Donnerstag, 27. November. Die Sammelsack-Verkaufsstelle ist der Volg Zeiningen. GAF

Geschichtenstunde in der
Bibliothek Zeiningen

Am Montag, 24. November, um 16 Uhr findet die beliebte Geschichtenstunde für Kinder von 3 bis 6 Jahren statt. Mit Dorothea Schneiter erleben die Kinder und ihre Begleitpersonen die Welt der Sprache und der Bücher und erfahren, wie spannend die Geschichtenwelten sein können. Der Eintritt ist kostenlos. Eine Anmeldung ist nicht notwendig.

Der Samichlaus in Zeiningen

Schon bald kommt der Samichlaus auch bei den Kindern in Zeiningen vorbei. Wer am 5. oder 6. Dezember einen Hausbesuch wünscht, kann im Volg ein entsprechendes Formular abholen und sich bis am 28. November anmelden. Am 5. Dezember, um 17 Uhr findet zudem eine offene, ökumenische Samichlausfeier in der Kirche statt. Zur Vorbereitung auf den hohen Besuch aus dem Schwarzwald treffen sich die Kinder (die jüngeren in Begleitung eines Erwachsenen) bereits um 16.30 Uhr in der Kirche. Das Sternsinger-Team und der Kulturförderverein Zeiningen freuen sich auf viele kleine und grosse Besucher und Besucherinnen.