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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 15-2025

Digitaler Energievollzug - ­Energetische Nachweise

Am 1. April 2025 sind die Änderungen der Energieverordnung in Kraft getreten. Mit der Inkraftsetzung des revidierten Energiegesetzes wurde parallel der «Elektronische Vollzug energetischer Nachweise» (EVEN) eingeführt. Dadurch wird ein durchgehend digitaler Prozess zur Einreichung und Beurteilung der energetischen Nachweise möglich. Die Plattform EVEN ist unter www.energievollzug.ch/ag aufrufbar. Energienachweise für Baugesuche, meldepflichtige Solaranlagen sowie Heizungsaustausche mit Wärmepumpen sind ab sofort über EVEN zu erfassen. Bauverwaltung

Öffnungszeiten Ostern

Die Gemeindeverwaltung bleibt über die Feiertage am Freitag, 18. April 2025 und Montag, 21. April 2025 geschlossen. Gemeindeverwaltung

Bauen ohne Bewilligungspflicht

Leider kommt es immer wieder vor, dass Bauten ohne Baubewilligung erstellt werden. Auf unserer Webseite www.zuzgen.ch unter Verwaltung, Merkblätter steht ein Merkblatt zur Verfügung, welches das Bauvorhaben ohne Bewilligungspflicht umschreibt. Bei Unsicherheiten oder ergänzenden Fragen steht Ihnen die Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung. Gemeinderat

Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern

Bäume und Sträucher dürfen die Sicht auf öffentliche Strassen und die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen. Die Grundeigentümer werden gebeten, ihre an den Strassen stehenden Bäume und Sträucher auf das zulässige Mass zurückzuschneiden. In das Strassengebiet hineinreichende Bäume sind auf eine Höhe von 4.5 m, ab Fahrbahn gemessen, aufzuasten. Über Trottoirs und Fusswegen muss der Strassenraum bis auf 2.5 m frei gehalten werden, besser wäre auf die Grenze zurückzuschneiden. Hecken und Sträucher sind gegenüber den Gemeindestrassen auf 60 cm und gegenüber der Kantonsstrasse auf 1 m Abstand zurückzuschneiden (BauG § 111). Gartenpflanzen dürfen nicht auf die Strassen ragen. In Sichtzonen ist ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 60 cm und 3 m zu schaffen, damit die Verkehrssicherheit gewährleistet ist (§ 42 BauV). Aus Verkehrssicherheitsgründen sind die notwendigen Arbeiten umgehend auszuführen. Für Unfälle, die als Folge eines unterlassenen Rückschnitts entstehen, können die Grundeigentümer zur Haftung herangezogen werden. Gemeinderat

Kunststoffsammlung

Donnerstag, 17. April. Bitte verwenden Sie den gelben Sammelsack vom GAF. Sammelsack - Verkaufsstellen sind: Gemeindeverwaltung und Frischmarkt Brogli. Bitte den Kunststoffsammelsack bis 7 Uhr am Abfuhrtag bereitstellen und nur die dafür vorgesehenen Kunststoffabfälle in den Sammelsack werfen. GAF

Ersatz Kehrichtsammlung für ­Karfreitag, 18.4.

Die Ersatzsammlung findet am Samstag, 19. April, statt. GAF