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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 38-2025

Meldepflicht Solaranlagen und Photovoltaikanlage

Zur Erfüllung der Meldepflicht sowie als Beilage für die Baubewilligung einer Solaranlage muss das kantonale Formular auf dem elektronischen Weg über die EVEN-Plattform (www.energievollzug.ch) ausgefüllt und eingereicht werden. Ob die geplante Anlage melde- oder baubewilligungspflichtig ist, finden Sie auf dem «Merkblatt Richtlinien Solarnalgen und Photovoltaikanlagen» unter www.zuzgen.ch. Bei Fragen steht Ihnen die Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung. Gemeinderat

Verfall provisorische Steuern 2024

Wir weisen alle steuerpflichtigen Personen darauf hin, dass die ordentlichen Steuern 2025 bis spätestens 31. Oktober 2025 zu begleichen sind. Ab dem 1. November wird auf dem ausstehenden Betrag ein Verzugszins von 5,0 % erhoben. Sollte eine fristgerechte Zahlung nicht möglich sein, bitten wir Sie, rechtzeitig mit uns Kontakt aufzunehmen. Für offene Forderungen ohne Ratenzahlungsvereinbarung oder bewilligte Stundung fallen ab November zusätzlich Mahngebühren an. Bitte beachten Sie, dass eine allenfalls für ein Vorjahr bewilligte Stundung nicht automatisch auf das Steuerjahr 2025 übertragen wird. Wir danken für die termingerechte Zahlung und stehen bei Fragen gerne zur Verfügung. Abteilung Finanzen

Einstellung Gratis-Entsorgung von Neophyten

Am Montag 22. September und 29. September 2025 finden zwischen 17:00 Uhr und 17:30 Uhr die letzten beide Sammeltage der Neophyten bei der alten Sagi statt. Anschliessend wird die Annahme für das Jahr 2025 eingestellt. Gemeinderat

Mieterwechsel

Wir möchten alle Wohnungs- und Hausvermieter darauf aufmerksam machen, dass sie gemäss § 10 des Register- und Meldegesetzes (RMG) des Kantons Aargau verpflichtet sind, ein- und wegziehende Personen der Einwohnerkontrolle zu melden. Die Meldung kann elektronisch via www.drittmeldung.ch erfolgen. Vielen Dank im Voraus für Ihre Kenntnisnahme und Mithilfe. Einwohnerdienste