(pd) Am frühen Morgen des 29. Juni 2024 ereignete sich auf dem Gelände der Schulanlage Neumatt in Aesch BL ein Tötungsdelikt, bei dem ein damals 15-Jähriger verstarb. Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft hat gegen einen zum Tatzeitpunkt 18 Jahre alten Mann Anklage wegen vorsätzlicher Tötung und weiterer Delikte erhoben.
Sie wirft dem Beschuldigten vor, das spätere Opfer mit einem Messerstich derart schwer verletzt zu haben, dass dieses nur kurze Zeit später im Spital seinen Verletzungen erlag. Für den Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung. Wann die Hauptverhandlung am Strafgericht Basel-Landschaft stattfinden wird, steht derzeit noch nicht fest.
In der Nacht vom Freitag, 28. Juni 2024, auf Samstag, 29. Juni 2024, kam es kurz nach 2 Uhr auf dem Gelände der Schulanlage Neumatt in Aesch BL zu einem Tötungsdelikt (siehe auch die Medienmitteilung der Polizei Basel-Landschaft vom 29. Juni 2024). Die Staatsanwaltschaft BaselLandschaft hat ihre diesbezügliche Strafuntersuchung abgeschlossen und gestützt auf die Untersuchungsergebnisse gegen einen zum Tatzeitpunkt 18 Jahre alten Schweizer am Strafgericht BaselLandschaft Anklage wegen vorsätzlicher Tötung sowie weiteren Delikten erhoben.
Tathergang und Motiv
Aufgrund der Ergebnisse der Strafuntersuchung geht die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft davon aus, dass sich in der Tatnacht eine Gruppe von drei minderjährigen Personen und der Beschuldigte beim Schulhaus Neumatt in Aesch BL trafen, um dort einen bereits vorbestandenen Konflikt nicht näher bekannten Ursprungs auszutragen. Im Zuge dieses Aufeinandertreffens setzte der Beschuldigte mutmasslich das von ihm mitgebrachte Klappmesser gegen einen Beteiligten ein und verletzte den minderjährigen Jugendlichen durch einen Stich in den Brustkorb so schwer, dass der 15-Jährige nur kurze Zeit später im Spital verstarb.
Der mutmassliche Täter flüchtete nach der Tat und begab sich zu sich nach Hause, wo er später von der Polizei Basel-Landschaft festgenommen werden konnte. Seither befindet sich der Beschuldigte in Haft. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.
Wann die Hauptverhandlung am Strafgericht Basel-Landschaft stattfinden wird, steht derzeit noch nicht fest.