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Gesunder Dohlenkrebs. Foto: © Kanton Aargau/BVU
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Aufhebung Sperrgebiet «Sissle» – Erfolgreiche Bekämpfung der Krebspest im Fricktal

(pd) Der Veterinärdienst hebt in Absprache mit der Fischereifachstelle des Kantons Aargau das Krebspest-Sperrgebiet in der Sissle auf. Dies als Folge der erfolgreich verlaufenen Bekämpfung der für einheimische Krebse tödlichen Pilzerkrankung. Dennoch gilt es, wachsam zu bleiben.

Ende April 2021 hatte der kantonale Veterinärdienst aufgrund eines Krebspestausbruchs ein Sperrgebiet in der Sissle erlassen. Bis heute sind keine weiteren Krebspestfälle im Sperrgebiet aufgetreten, zudem deuten die Kontrollen der Dohlenkrebsbestände im Sperrgebiet wie auch im Einzugsgebiet der Sissle auf keine weitere Ausbreitung der Krebspest hin. Deshalb hebt der Veterinärdienst in Absprache mit der Fischereifachstelle des Kantons das Sperrgebiet in der Sissle per heute Donnerstag, 17. November, auf.

Tote Dohlenkebse
Nachdem lokale Fischer den Fund von toten einheimischen Dohlenkrebsen in der Sissle zwischen Eiken und Frick gemeldet hatten, wurde im April 2021 durch das Zentrum für Fisch- und Wildtiermedizin FIWI in Bern bei insgesamt 31 Krebsen von zwei Standorten aus der Sissle die Krebspest diagnostiziert. Bei der Pilzerkrankung, die für die einheimischen Krebse tödlich ist, handelt es sich um eine zu bekämpfende Tierseuche gemäss Eidg. Tierseuchenverordnung. Um eine Verbreitung dieser Krankheit zu verhindern, hat der Veterinärdienst des Departements Gesundheit und Soziales und in Absprache mit der Abteilung Wald, Sektion Jagd und Fischerei des Departements Bau, Verkehr und Umwelt ein Sperrgebiet zwischen der Gemeinde Böztal bis an die Mündung der Sissle in den Rhein erlassen.

Krebskartierung mit Freiwilligen.   Foto: © Kanton Aargau/BVUDas Gewässer durfte in diesem Abschnitt nicht betreten werden, lebende Flusskrebse durften weder in das Gebiet gebracht noch entfernt werden und Material, welches in Kontakt mit dem Bachwasser war, musste vor dem nächsten Einsatz korrekt desinfiziert oder ausreichend lange trocken gelagert werden. Die Wirksamkeit der Massnahmen konnte mit zwei nächtlichen Begehungen der betroffenen Gewässer im Juni und August 2021 bestätigt werden: Die Krebspest schien sich nicht in die wertvollen und ebenfalls von Dohlenkrebsen bewohnten Seitengewässer ausgebreitet zu haben.
Im Frühling 2022 wurde aufgrund der wiederbeginnenden Aktivität der Flusskrebse die Überwachung des Sperrgebiets fortgesetzt. Alle dabei tot aufgefundenen Krebse wurden negativ auf den Krebspesterreger untersucht. Mitte Juli gab es eine zweite Erfolgsmeldung: Es wurden wieder lebende Dohlenkrebse ohne Anzeichen für Krebspest im Sperrgebiet beobachtet.

Keine Hinweise auf ein aktuelles Seuchengeschehen
Anfang September 2022 hat die Sektion Jagd und Fischerei gemeinsam mit Fischerinnen und Fischern die Flusskrebsbestände im Einzugsgebiet der Sissle ausserhalb des Sperrgebiets überprüft. Es wurden in den Bächen zahlreiche lebende Dohlenkrebse gesichtet, was auf eine gesunde Population ohne Krebspest hinweist. Da zusätzlich keine weiteren Krebspestfälle im Sperrgebiet aufgetreten sind, hebt der Veterinärdienst in Absprache mit der Abteilung Wald, Sektion Jagd und Fischerei das Krebspest-Sperrgebiet der Sissle und die darin geltenden Massnahmen per heute Donnerstag, 17. November, auf.

Junger Dohlenkrebs.  Foto: © Kanton Aargau/BVUWachsam bleiben
Das Einzugsgebiet der Sissle ist ein einmaliges Refugium für die aus zahlreichen anderen Gewässern bereits verschwundenen einheimischen Dohlenkrebse. Es gilt, auch in Zukunft achtsam zu sein: Es ist nicht auszuschliessen, dass die Krebspest über nicht-einheimische Exoten wie Kamberkrebse oder Signalkrebse aus dem Rhein wieder in die Sissle gelangt. Um heimische Krebsvorkommen wie jenes in der Sissle zu schützen, ist es deshalb wichtig, dass Flusskrebse niemals von einem Gewässer in ein anderes umgesetzt oder in fremden Gewässern freigelassen werden. Denn viele unserer Bäche und Weiher sind von Flusskrebsen bewohnt und werden durch solche Aktionen gefährdet – auch wenn man die heimlichen und nachtaktiven Wasserbewohner nur selten zu Gesicht bekommt. Da die Krebspest über das Wasser verbreitet wird, müssen auch Fischereimaterial, Tauchausrüstung oder Wassersportgeräte bei jedem Gewässerwechsel sorgfältig auf Rückstände von Pflanzen und Tieren kontrolliert und gut gereinigt und getrocknet werden. Das wirkt auch gegen die ungewollte Verbreitung von anderen für die Umwelt problematischen Organismen.

Bilder
Erstes Bild: Gesunder Dohlenkrebs. Foto: © Kanton Aargau/BVU
Zweites Bild: Krebskartierung mit Freiwilligen. Foto: © Kanton Aargau/BVU
Drittes Bild: Junger Dohlenkrebs. Foto: © Kanton Aargau/BVU