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Coronavirus (Covid-19) – Spitäler erhalten von Kanton rund 83 Millionen Franken

(pd) Am 24. August 2021 hat der Grosse Rat einen Verpflichtungskredit für die Entschädigung der Spitäler für Covid-19-bedingte Vorhalteleistungen (Ertragsausfälle und Zusatzkosten) für die Jahre 2020 und 2021 in der Höhe von 125 Millionen Franken beschlossen. Der Regierungsrat hat die Entschädigung in der neuen Verordnung zur Entschädigung der Spitäler für Vorhalteleistungen (VoleV), die am 1. Januar 2022 in Kraft trat, geregelt. Am 22. März ist die Auszahlung der Vorhalteleistungen des Jahres 2020 in der Höhe von rund 83 Millionen Franken erfolgt.

Der Kanton Aargau ersetzt den Spitälern bei Vorliegen der in der VoleV aufgeführten Anspruchsvoraussetzungen die aus der Covid-19-Pandemie resultierenden Ertragsausfälle und die aufgrund von Covid-19 entstandenen Zusatzkosten. Die Auszahlung der Vorhalteleistungen des Jahres 2020 ist am 22. März erfolgt und beträgt rund 83 Millionen Franken: Rund 68 Millionen Franken gehen an die Akutspitäler, 11 Millionen Franken an die Rehabilitationskliniken und 4 Millionen Franken an die Psychiatrien. Auch das Gesundheitszentrum Fricktal AG (6'119'800 Franken), die Klinik Schützen Rheinfelden AG (1'053'800 Franken) sowie die Reha Rheinfelden (944'900 Franken) profitieren von den Zahlungen.