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Aargau: Ausgleichszahlungen zwischen Kanton und Gemeinden überprüft

(pd) Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat eine Anpassung des Aufgabenverschiebungsdekrets, um die Saldoneutralität von Lastenverschiebungen zwischen Kanton und Gemeinden sicherzustellen. Im Jahr 2018 kam es im Rahmen der Optimierung der Aufgabenteilung zu mehreren grösseren Lastenverschiebungen zwischen Kanton und Gemeinden. Damit diese Verschiebungen gemäss dem Grundsatz der Saldoneutralität unter dem Strich weder für den Kanton noch für die Gemeinden insgesamt zu einer finanziellen Mehrbelastung führten, erfolgte eine Kompensation über einen Steuerfussabtausch. Ebenso wurde eine Feinjustierung der Bilanz über neu eingeführte, jährliche Ausgleichszahlungen des Kantons an die Gemeinden vorgenommen.

Überprüfung der Saldoneutralität
Das Gesetz sieht vor, dass nach drei Jahren aufgrund der effektiven Ist-Zahlen überprüft werden muss, ob die Lastenverschiebungen tatsächlich saldoneutral erfolgt sind oder ob es zu einem Ungleichgewicht gekommen ist. Der Regierungsrat hat diese Überprüfung vorgenommen und festgestellt, dass trotz Abweichungen in einzelnen Positionen die Bilanz insgesamt fast ausgeglichen ist: Im Durchschnitt der Jahre 2018, 2019 und 2020 zeigt sich eine Mehrbelastung der Gemeinden von gut einer Million Franken.

Ausgleich späterer Lastenverschiebungen
Auch nach 2018 ist es in einigen Bereichen zu weiteren Lastenverschiebungen gekommen, bei denen der Regierungsrat in Aussicht gestellt hat, dass eine Kompensation im Rahmen der Überprüfung der Aufgabenverschiebungsbilanz erfolgen soll. Gesamthaft resultiert aus diesen neuen Positionen ein Ausgleichsbedarf zu Gunsten der Gemeinden von zusätzlich 1,5 Millionen Franken. Bei weiteren Vorhaben haben Regierung und der Grosse Rat explizit auf eine Anrechnung in der Verschiebungsbilanz verzichtet: namentlich bei der Senkung der Gemeindebeiträge an Kantonsstrassen innerorts, die mit einer Mehrbelastung des Kantons von gegen 14 Millionen Franken verbunden ist.

Anpassung Aufgabenverschiebungsdekret
Zum Ausgleich der ursprünglichen Verschiebungsbilanz sowie der seitherigen Lastenverschiebungen sollen die jährlichen direkten Ausgleichszahlungen des Kantons an die Gemeinden von 16,0 auf 18,5 Millionen Franken erhöht werden. Verteilt wird der Betrag unter den Gemeinden in Relation zur Einwohnerzahl. Der Regierungsrat hat die Botschaft verabschiedet, mit der er dem Grossen Rat eine entsprechende Anpassung des Aufgabenverschiebungsdekrets beantragt. Das Lastenverschiebungspaket aus dem Jahr 2018 ist damit definitiv umgesetzt. Weitere Überprüfungen sieht das Gesetz nicht vor. Hingegen ist es auch in Zukunft möglich, die Höhe der Ausgleichzahlungen zu verändern, wenn es zu neuen Lastenverschiebungen kommt, die kompensiert werden sollen.