(pd) Dieses Jahr sind die bewilligungsfreien Sonntagsverkäufe in den meisten Gemeinden am zweiten und dritten Advent (10. und 17. Dezember) vorgesehen.
Der Regierungsrat erklärt für dieses Jahr den zweiten und dritten Adventssonntag (10. und 17. Dezember) für bewilligungsfrei. Dabei stützt er sich auf den im Jahr 2012 gefällten und 2018 angepassten Grundsatzbeschluss für bewilligungsfreie Sonntagsverkäufe im Aargau.
Zwei Gemeinden mit Ausnahmeregelung
Folgende zwei Gemeinden haben aufgrund von traditionellen Verkaufsanlässen abweichende Daten: Für Sins und Wettingen gelten der erste und dritte Adventssonntag (3. und 17. Dezember 2023) als bewilligungsfrei.
Die Daten der Sonntagsverkäufe im Advent sind bindend. Gesuche für Sonntagsverkäufe an anderen Daten werden nicht bewilligt.