(pd) Im Rahmen der Restrukturierung des Contact Tracing Centers (CTC) etablierten die Sozialpartner Personal kommission (PEKO) und Departement Gesundheit und Soziales (DGS) einen Sozialplan für Mitarbeitende, deren Anstellung änderte oder denen gekündigt werden musste.
Nachdem das DGS an der geplanten Massenentlassung festgehalten hat, sind DGS und PEKO in Verhandlungen über einen Sozialplan für die CTC-Mitarbeitenden getreten.
Nach mehreren Verhandlungsrunden konnte ein Sozialplan mit unter anderem den folgenden Regelungen unterzeichnet werden:
• Ausrichtung eines Mindestdurchschnittslohns auf der Ba sis der durchschnittlich gearbeiteten Stunden vor dem 1. Juli 2021, auch wenn in den Sommermonaten auf grund tieferer Fallzahlen teilweise weniger Stunden gear beitet werden konnten.
• Unterstützung der von (Änderungs-)Kündigungen be troffenen CTC-Mitarbeitenden bei der Stellensuche.
• Bezahlte Freizeit im Zusammenhang mit der Stellensu che.
• Möglichkeit der Verkürzung der Kündigungsfrist bei Antritt einer neuen Stelle.
• Erstreckung der Kündigungsfrist auf zwei Monate für CTC-Mitarbeitende mit mehr als einem Dienstjahr.
• Härtefallentschädigung für CTC-Mitarbeitende, die durch die (Änderungs-)Kündigung in eine existenzielle Notlage geraten.
• Absichtserklärung des DGS betreffend Übernahme von Parteikosten unter im Sozialplan definierten Umständen.
Die PEKO hat überdies für alle Mitarbeitenden des CTC Ent schädigungszahlungen sowie höhere Härtefallentschädigun gen gefordert. Diese Forderungen hat das DGS abgelehnt.Die Verhandlungen zwischen PEKO und DGS sind mit Ab schluss des Sozialplans beendet. Die Mitarbeitenden des Contact Tracing Centers wurden über den Sozialplan und dessen Inhalt informiert. Das Ergebnis stellt einen Kompro miss zwischen Anliegen der Arbeitnehmer- und der Arbeit geberseite dar. Das DGS dankt den Mitgliedern der PEKO für die konstruktive und lösungsorientierte Diskussion. Die PEKO dankt dem DGS für die konstruktiv geführten Gesprä che. Gleichzeitig appelliert die PEKO gestützt auf die Erfah rungen aus der vorliegenden Angelegenheit an den Kanton Aargau als Arbeitgeber, in Zukunft aus allfälligen Defiziten im Massenentlassungsprozess zu lernen, inskünftig in ver gleichbaren Situationen vorausschauender, sozialer und
ökonomischer vorzugehen und eine verwaltungsinterne Aus tauschplattform zu schaffen, um Kündigungen vermeiden zu können.
Im Rahmen der Reorganisation wurden 17 Kündigungen ausgesprochen – teilweise läuft die Kündigungsfrist bis Ende September. 56 Personen haben eine Änderungskündigung erhalten, wovon 53 Personen sich für den Vertrag auf Abruf entschieden und dem Contact Tracing weiter zur Verfügung stehen.