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Aargau erhält 43 Mio. aus Agglomerationsprogramm 4. Generation

(pd) Kanton Aargau ist erfreut über die Beteiligung des Bundes an den Agglomerationsprogrammen Aargau-Ost, AareLand, Limmattal und Basel. Alle vier Agglomerationsprogramme an denen der Kanton Aargau beteiligt ist, erhalten Bundesgelder für die Umsetzung der Massnahmen der 4. Generation. Der Bund anerkennt damit die Wirkung und die Wichtigkeit der Aargauer Massnahmen in den Agglomera­tionsprogrammen. Er unterstützt die eingegebenen Massnahmen im Kanton Aargau mit insgesamt 43 Millionen Franken.

Der Bund hat die eingegebenen Massnahmen in den Agglomera­tionsprogrammen der 4. Generation geprüft und schickt das Ergebnis nun in die Vernehmlassung: Der Kanton Aargau erhält insgesamt 43 Millionen Franken für die eingereichten Massnahmen. Der Kanton Aargau ist erfreut darüber, dass der Bund sowohl die Wirkung als auch die Wichtigkeit der eingereichten Massnahmen und Programme anerkennt. Der Baubeginn für die Massnahmen der 4. Generation muss in den Jahren 2024 bis 2028 erfolgen.
Besonders erfreulich: Für die Massnahmen im eigenen Agglomerationsprogramm Aarau-Ost spricht der Bund einen Beitragssatz von 45 Prozent, den höchsten je vergebenen Prozentsatz. Auch für die drei Agglomerationsprogramme AareLand (zusammen mit den Kantonen Solothurn und Luzern), Limmattal (zusammen mit dem Kanton Zürich) und Basel (zusammen mit den Kantonen Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Solothurn sowie Gebietskörperschaften aus Frankreich und Deutschland) hat der Bund die vorgeschlagenen Massnahmen weitgehend übernommen. Er unterstützt Massnahmen in den Agglomerationsprogrammen AareLand und Limmattal mit 35 Prozent, im Agglomerationsprogramm Basel mit 40 Prozent. Der Kanton Aargau begrüsst, dass die meisten eingereichten Massnahmen unterstützt werden. Die Verkehrsinfrastruktur-Entwicklung Raum Suhr (VERAS) wurde vom Bund in die Umsetzungsperiode 2028 bis 2032 verschoben. Die VERAS entlastet Suhr von den zu Spitzenzeiten herrschenden Staus und bindet gleichzeitig das Wynental besser an das übergeordnete Strassennetz an.

Prüfung und Vernehmlassungsantwort bis September
In den nächsten Wochen wird der Kanton Aargau den Bericht des Bundes im Detail analysieren und sich mit seinen Partnerkantonen abstimmen. In der Vernehmlassungsantwort wird er inhaltlich Stellung nehmen und sich für die Anliegen des Kantons Aargau einsetzen. Die Frist für die Vernehmlassung endet am 9. September.