(pd) Statistische Daten sind wichtige Entscheidungsgrundlagen für Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Forschung, Wissenschaft und Bevölkerung. Die rechtlichen Grundlagen der kantonalen Statistik sind derzeit nur lückenhaft und unzureichend vorhanden. Mit einem kantonalen Statistikgesetz sollen die Tätigkeiten der öffentlichen Statistik geregelt und moderne Methoden der Erhebung, Verarbeitung und Zurverfügungstellung von Daten ermöglicht werden. Ein besonderes Augenmerk gilt dem Datenschutz. Das neue Gesetz schafft einen Mehrwert für die Öffentlichkeit.
Die öffentliche Statistik bildet den Zustand und die Entwicklung vieler wichtiger Lebensbereiche der Gesellschaft ab. Regierungsrat Dr. Markus Dieth: "Statistische Informationen unterstützten die demokratische Meinungsbildung im Kanton, sind aber auch wichtige Grundlagen für Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Forschung, Wissenschaft und Bevölkerung." Während die Datenerhebung und Datenlieferung an den Bund durch das Bundesrecht geregelt sind, ist die rechtliche Grundlage für die Kantonsstatistiken nur lückenhaft oder unzureichend in einzelnen Erlassen definiert. "Mit der Schaffung eines kantonalen Statistikgesetzes sollen die statistischen Tätigkeiten auf die erforderliche gesetzliche Grundlage gestellt werden. Gleichzeitig wird die Nutzung von neuen technologischen und methodischen Möglichkeiten geregelt und gefördert", so Dieth. Die öffentliche Anhörung zum neuen kantonalen Statistikgesetz dauert vom 24. Mai bis am 26. August.
Digitalisierung bietet neue Möglichkeiten für Statistik
Dr. Andrea Plüss, Leiterin Statistik Aargau: "Mit der rasch fortschreitenden Digitalisierung stehen der Statistik neue Da-tenquellen zur Verfügung, welche herkömmliche Datenquel-len ergänzen, erweitern oder ersetzen." Die öffentliche Sta-tistik hat zudem die Möglichkeit neue statistische Methoden und Analyseverfahren anzuwenden. Gleichzeitig steigt in der Informationsgesellschaft der Bedarf an vertrauenswürdigen öffentlichen Statistiken. Das kantonale Statistikgesetz legt die rechtliche Grundlage, dass das kantonale statistische Amt für die Öffentlichkeit einen Mehrwert schaffen kann.
Bestehende Verwaltungs- und Registerdaten nutzen
Für die effiziente Datennutzung und zur Reduktion des Auf-wands bei den Gemeinden und weiteren Datenlieferanten soll die kantonale Statistik wenn immer möglich auf bestehende Verwaltungs- und Registerdaten zurückgreifen. Daten aus unterschiedlichen Bereichen oder Zeitpunkten sollen dazu mehrfach genutzt, verknüpft und damit effizienter beschafft und ausgewertet werden können. Erhoben werden sollen Daten nur noch dann, wenn ein Rückgriff auf bestehende Daten nicht möglich ist.
Datenschutz wird gestärkt
Die grundlegenden Prinzipien des vorliegenden Statistikge-setzes sind das Statistikgeheiminis und die Zweckbindung: zwei Prinzipien, die umfassender sind als die bestehenden Bestimmungen zum Datenschutz und der Datensicherheit. Daten, die zu statistischen Zwecken erhoben wurden, dürfen ausschliesslich für Bundes- und Kantonsstatistiken verwendet werden. Andrea Plüss: "Die neuen Rechtsgrundlagen für kantonale Statistikaktivitäten sind so ausgestaltet, dass Rückschlüsse auf Einzelpersonen nicht möglich sind." Vor der Verknüpfung einzelner Datensätze müssen Personenangaben gelöscht und durch einen Identifikator ersetzt werden. Eine Weitergabe von Daten ist nur in anonymisierter Form und zu nicht-kommerziellen Zwecken erlaubt und nur, wenn keine Rückschlüsse auf Einzelpersonen möglich sind.
"Digitalisierung nutzen und klare Leitplanken schaffen"
Finanzdirektor Markus Dieth zum Handlungsbedarf und der Notwendigkeit eines kantonalen Statistikgesetzes: "Im Kanton Aargau wird die öffentliche Statistik seit dem 19. Jahrhundert betrieben. Eine rechtliche Grundlage, welche alle Tätigkeiten der Statistik umfasst, fehlt aber. Mit dem kantonalen Statistikgesetz wollen wir das grosse Potential der Digitalisierung der Daten ausschöpfen können. Gleichzeitig schaffen wir klare Leitplanken für einen starken Datenschutz. Mit dem neuen kantonalen Statistikgesetz schaffen wir für den Kanton Aargau eine moderne, effiziente und bedarfsgerechte Statistik und schaffen mit statistischen Daten transparent, unentgeltlich und digital einen Mehrwert für die Öffentlichkeit."
Die Anhörungsunterlagen sind im Internet abrufbar unter: www.ag.ch/anhörungen > Laufende Anhörungen > Gesetz über die öffentliche Statistik (Statistikgesetz, StatG)