Ein Produkt der  
Die grösste Wochenzeitung im Fricktal
fricktal info
Verlag: 
Mobus AG, 4332 Stein
  Inserate: 
Texte:
inserat@fricktal.info
redaktion@fricktal.info
Fricktalwetter
Bedeckt
21.7 °C Luftfeuchtigkeit: 46%

Sonntag
6.2 °C | 12 °C

Montag
5.9 °C | 15.3 °C

Aargau: Modernes, transparentes und einheitliches Gebührenrecht

(pd) Der Regierungsrat verabschiedet die Botschaft für die zweite Beratung des neuen Gebührengesetzes und Gebührendekrets.

Mit der Revision des aargauischen Gebührenrechts sollen die Steuerbarkeit der Gebühren durch den Grossen Rat, die Auffindbarkeit der Gebührentatbestände für Öffentlichkeit und Verwaltung sowie die Rechtssicherheit erhöht werden. Die Analyse der Gebührentatbestände ergab einen Kostendeckungsgrad von lediglich 43 Prozent. Eine Ausnahme bildet das Strassenverkehrsamt: In diesem Bereich soll durch gezielte Gebührensenkungen von insgesamt 11,8 Millionen Franken die bestehende Überdeckung beseitigt werden. Gebührenerhöhungen sind keine vorgesehen.
Das Gebührenrecht ist die Grundlage für die Bemessung der kantonalen Gebühren. Mit der vorliegenden Revision soll ein modernes, transparentes und einheitliches Gebührenrecht geschaffen werden. Zudem soll die politische Steuerbarkeit der Gebührentatbestände verbessert werden.

Trotz tiefem Kostendeckungsgrad von 43 Prozent werden keine Erhöhungen angestrebt
Mit der Revision des Gebührenrechts wird trotz des tiefen Kostendeckungsgrads von lediglich 43 Prozent keine Erhöhung der Gebühren angestrebt. Hingegen soll beim Strassenverkehrsamt die bestehende Überdeckung durch gezielte Gebührensenkungen von insgesamt 11,8 Millionen Franken beseitigt werden.

Gebührentatbestände: einfach und transparent in Rechtsgrundlagen auffindbar
Die Festlegung und Berechnung der einzelnen Gebühren erfolgt in Zukunft einheitlich, schafft Rechtsgleichheit und einen einheitlichen Aufbau. Die Gebührentatbestände werden in den Rechtsgrundlagen auch einfach auffindbar sein.

Parlament stimmt in der ersten Beratung dem Gebührenrecht zu
Die vorgeschlagene Revision des Gebührenrechts wurde in der ersten Beratung positiv aufgenommen. Der Grosse Rat hat dem Gesetzesentwurf am 13. September 2022 mit 127 zu 0 Stimmen zugestimmt und dem Regierungsrat Prüfungsaufträge überwiesen. Insbesondere soll geprüft werden, wie eine regelmässige Überprüfung der Gebühren vorgenommen werden kann. Der Regierungsrat schlägt dem Grossen Rat in seiner zweiten Botschaft neu vor, die Gebührentatbestände regelmässig alle acht Jahre zu überprüfen.
Mit der zweiten Botschaft werden dem Grossen Rat Entwürfe für ein Allgemeines Gebührengesetz (E-GebührG) in zweiter Beratung und für ein Gebührendekret (E-GebührD) zum Beschluss unterbreitet. Um für die Beratung die nötige Transparenz zu schaffen, enthält die Vorlage informationshalber bereits einen vorläufigen Entwurf für eine Gebührenverordnung (E-GebührV).

Weiteres Vorgehen
Die Botschaft zur zweiten Beratung des Allgemeinen Gebührengesetzes und des neuen Gebührendekrets wurde am 30. März dem Grossen Rat zugestellt. Die zweite Beratung im Grossen Rat ist für das 3. Quartal vorgesehen. Die Inkraftsetzung inklusive der entsprechenden Gebührenverordnung ist auf den 1. Juli 2024 geplant.