(pd) Gemäss Art. 65 Abs. 1 Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) verbilligen die Kantone für Versicherte in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen die Krankenkassenprämien. Bund und Kanton finanzieren die Prämienverbilligung gemeinsam. Für das Jahr 2024 berechnet der Regierungsrat einen erwarteten Gesamtbedarf von 391,2 Millionen Franken.
Abzüglich des mutmasslichen Bundesbeitrags von 251,9 Millionen Franken ergibt sich ein Kantonsbeitrag von 139,3 Millionen Franken für das Jahr 2024. Gemäss dem Gesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVGG) vom 15. Dezember 2015 legt der Grosse Rat die Höhe des Kantonsbeitrags jährlich per Dekret fest.