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Aargau: Regierungsrat stellt freie Kapazitäten in Asyl- und Flüchtlingsunterkünften für Ukraine-Flüchtlinge zur Verfügung

(ag) Der Regierungsrat hat die Situation rund um die Ukraine besprochen und zeigt sich betroffen vom Schicksal der ukrainischen Bevölkerung. Der Regierungsrat spendet der Glückskette 200'000 Franken aus dem Swisslos- Fonds für Nothilfe zugunsten der leidenden Bevölke rung. Der Kanton Aargau ist bereit, die verfügbaren Ka pazitäten in den Asyl- und Flüchtlingsstrukturen für die Aufnahme von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine zur  Verfügung zu stellen.

Aktuell können rund 400 Plätze in kantonalen Unterkünften belegt oder durch Verdichtung der aktuellen Belegung geschaffen werden. Der Kanto nale Sozialdienst (KSD) bereitet sich vor, allfällige Auf träge des Staatssekretariats für Migration SEM betref fend die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen umzusetzen. Dies wird auch unter Einbezug der Ge meinden via der kantonalen Paritätischen Kommission Asyl- und Flüchtlingswesen (PAKAF) und dem kantona len Koordinationsorgan im Asyl- und Flüchtlingswesen
mit dessen bestehenden Fachausschüssen mit Gemein devertretern erfolgen.

Gemäss Mitteilung des UNHCR vom 1. März 2022 sind rund 660'000 Personen aus der Ukraine auf der Flucht. Diese be finden sich aktuell zum grössten Teil in den Nachbarländern. Wie sich die Fluchtbewegungen aus der Ukraine auf den Kanton Aargau auswirken, lässt sich heute noch nicht konk ret abschätzen. Der KSD steht mit dem verantwortlichen SEM in Kontakt und wird in Absprache mit dem SEM nötige Massnahmen ergreifen. So beabsichtigt der Kanton Aargau die Bereitstellung der verfügbaren kantonalen Kapazitäten
für die Aufnahme von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine. Diese beträgt rund 400 Plätze. Der KSD wird weitere Unter bringungsoptionen prüfen.

Zusammenarbeit Kanton und Gemeinden
Der Kanton Aargau wird die im Rahmen der letzten Flücht lingskrise geschaffenen und nach wie vor bestehenden kan tonalen Gremien nutzen, um die gemeinsame Aufgabe der Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen mit den Ge meinden anzugehen. Dazu gehören die Paritätische Kom mission Asyl- und Flüchtlingswesen (PAKAF) und das Koor dinationsorgan Kanton–Gemeinden im Asyl- und Flüchtlings wesen (KOAF) mit den Fachausschüssen. Erste Sitzungen sind organisiert. Bei Bedarf werden weitere Arbeitsgruppen geprüft. Bereits sind auch erste konkrete Hilfsangebote von Verbänden und Privatpersonen in Prüfung.

Zuweisung erfolgt durch SEM
Der Kanton Aargau erhält vom SEM neben Asylsuchenden und vorläufig aufgenommenen Ausländern auch Flüchtlinge zugewiesen. Kanton und Gemeinden sind (je nach Status) für die Unterbringung und Betreuung zuständig. Der Bund prüft derzeit verschiedene Optionen, um den Aufenthaltssta tus ukrainischer Staatsangehöriger bei einem länger andau ernden Aufenthalt in der Schweiz zu regeln.
Ukrainische Staatsangehörige können sich bis zu 90 Tage visumsfrei im Schengen-Raum aufhalten. Das SEM hat die Kantone eingeladen, bei Bedarf pragmatische Lösungen zu finden, um den Aufenthalt von Ukrainerinnen und Ukrainern, die sich vorübergehend bewilligungsfrei in der Schweiz auf halten oder deren bestehende Aufenthaltsbewilligung ab läuft, möglichst unbürokratisch zu verlängern. Sie können in der Schweiz auch ein Asylgesuch zu stellen.

Private Hilfe für die Ukraine
Die Solidarität der Aargauerinnen und Aargauer mit der uk rainischen Bevölkerung ist spürbar. Bereits sind erste Anfra gen und Angebote eingegangen. Die Rahmenbedingungen für private Angebote werden zurzeit geprüft. Betreffend pri vate Unterbringung hält das SEM fest, dass von Bundes recht wegen eine Privatperson ukrainische Staatsangehö rige freiwillig und ohne Vergütung bei sich zu Hause aufnehmen kann, sofern die Unterbringung kostenlos ist.
Wenn die Person gegen Bezahlung beherbergt wird, muss die Ankunft bei der örtlichen Polizei gemeldet werden. Die Kontaktstelle Asyl- und Flüchtlingswesen (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) ist dabei, Fragen in Zusammenhang mit pri vater Hilfe zu sammeln und beantwortet Anfragen dazu.
Weitere Informationen folgen in den nächsten Tagen auch unter www.ag.ch/fluechtlingswesen