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Aargau: Regierungsrat will nationalen Rettungsschirm für alle Energieversorgungsunternehmen

(pd) Der Kanton Aargau setzt sich für eine freiwillige Teilnahme im Sinne einer Versicherung ein und will Verantwortung als bedeutender Aktionär der AXPO Holding AG wahrnehmen.

Energieversorgungsunternehmen (EVU) haben durch die starken Preisschwankungen auf den Energiemärkten seit Ende 2021 einen erhöhten Liquiditätsbedarf. Der Bund prüft die Schaffung eines nationalen Rettungsschirms, damit die EVU die im Stromhandel erforderlichen Sicherheitsleistungen auch bei Eskalationsszenarien im Zusammenhang mit dem Ukrainekrieg erbringen können. Der Regierungsrat spricht sich in seiner Vernehmlassungsantwort für einen Rettungsschirm für alle EVU aus; die Beschränkung auf systemrelevante und privatrechtliche Versorger würde zu Abgrenzungsproblemen führen. Der Kanton Aargau ist ein bedeutender Aktionär der AXPO Holding AG und wird bei Bedarf zusammen mit den anderen Aktionären die Verantwortung als Eigentümer im Rahmen seiner Möglichkeiten wahrnehmen; dies unter Berücksichtigung der Beschlüsse des Bundes.
Seit Ende 2021 führen Preisentwicklungen auf den Energiemärkten vor allem bei grossen, systemrelevanten Energieversorgungsunternehmen (EVU) zu einem erhöhten Liquiditätsbedarf; dabei besteht zwischen Gas- und Strompreisen eine starke Wechselwirkung. Die EVU müssen beim Grosshandel an den Strombörsen genügend Sicherheiten hinterlegen, um Geschäfte abwickeln zu können. Bei einer plötzlichen weiteren Eskalation im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg – zum Beispiel Gas-Embargo des Westens, Lieferstopp durch Russland oder Lieferunterbrüche durch kriegerische Handlungen – könnten für EVU gravierende Liquiditätsengpässe entstehen; mit unabsehbaren Folgen für die Energieversorgungssicherheit.

Keine Beschränkung auf systemrelevante und privatrechtliche Unternehmen
Der Regierungsrat begrüsst grundsätzlich die Pläne des Bundesrates, auf nationaler Ebene einen sogenannten Rettungsschirm für die Elektrizitätswirtschaft einzurichten. Im Prinzip wirtschaften die Produzenten bei hohen Marktpreisen (Lieferung und Verrechnung des verkauften Stroms) sehr profitabel. Der Rettungsschirm soll die Funktion eines Sicherheitsnetzes erfüllen, wenn die Produzenten bei steigenden Preisen ausserordentlich viel Liquidität hinterlegen müssen. Dementsprechend soll der Rettungsschirm nicht auf systemrelevante und privatrechtlich organisierte Energieversorgungsunternehmen (EVU) beschränkt sein, sondern allen Strom- und Gasversorgern offenstehen. Dabei soll ihr Beitrag zur Versorgungssicherheit ein wichtiges Kriterium sein.
Auch nicht systemrelevante EVU könnten durch Entwicklungen aus dem Ukrainekrieg in Probleme geraten, mit Risiken für die regionale Versorgungssicherheit. Eine Ungleichbehandlung der verschiedenen Unternehmen könnte zudem zu Abgrenzungsproblemen und Wettbewerbsverzerrung führen. Die Teilnahme am Rettungsschirm soll freiwillig sein, im Sinne einer Versicherung. EVU, die sich nicht vorsorglich unterstellen wollen, sollen im Bedarfsfall gleichwohl Bundeshilfe erhalten, jedoch zu schlechteren Konditionen.
Der Regierungsrat ist einverstanden damit, dass die Bedingungen für den Rettungsschirm derart ausgestaltet werden, dass er von den EVU wirklich nur im äussersten Notfall beansprucht wird. Die Zinskonditionen und anderweitige Bedingungen dürfen aber nicht dazu führen, dass die Liquiditätssituation der EVU durch die Inanspruchnahme des Rettungsschirms zusätzlich belastet statt verbessert wird. Der Regierungsrat spricht sich zudem dagegen aus, dass die freiwillige Unterstellung unter den Rettungsschirm zu einer umfassenden Offenlegungs- und Informationspflicht führt; ein zweckmässiges Reporting genügt.

Der Kanton Aargau nimmt seine Verantwortung als AXPO-Aktionär wahr
Der Bundesrat sieht die Sicherstellung der Stromversorgung in erster Linie als Sache der Energiewirtschaft. Der nationale Rettungsschirm soll erst dann ergänzend zum Tragen kommen, wenn die EVU und ihre Eigentümer ihre Vorkehrungen getroffen haben, um einen stark erhöhten Liquiditätsbedarf abzudecken. Der Regierungsrat spricht sich dafür aus, dass EVU und Eigentümer solche Massnahmen, soweit ihnen möglich und zumutbar, ergreifen sollen. Er weist aber darauf hin, dass im Krisenfall der Bund sofort handeln müsse beziehungsweise keine Zeit für eine eingehende Prüfung bleibe, ob zuvor alles Notwendige getan worden sei.
Der Kanton Aargau ist gesamthaft mit 28 Prozent (14 % direkt; 14 % via AEW Energie AG) an der AXPO Holding AG beteiligt. Die AXPO gehört mit rund 5'338 Mitarbeitenden und als Versorger von rund 3,2 Millionen der rund 5 Millionen Schweizer Stromkunden zu den grossen, systemrelevanten EVU. Auch die AXPO ist stark im Stromhandel engagiert und hat dementsprechend einen hohen Liquiditätsbedarf zur Absicherung der Schweizer Produktion mittels Termingeschäften.
In erster Linie ist es Sache des Verwaltungsrates und der Unternehmensführung der AXPO, Vorkehrungen für die Sicherstellung der Geschäftstätigkeit zu treffen. Die AXPO war bisher und ist aktuell selber in der Lage, die für ihre Geschäftstätigkeit notwendige Liquidität sicherzustellen. Sie hat auch kein Gesuch um Unterstützung an die Aktionäre gestellt. Dies trifft auch auf alle anderen EVU zu, die im Kanton Aargau Strom und/oder Gas liefern: es waren und sind bis anhin keine akuten Liquiditätsprobleme bekannt. Der Regierungsrat will seine Verantwortung als AXPO-Miteigentümer im Zusammenhang mit dem vom Bundesrat aufgezeigten möglichen Krisenszenarien wahrnehmen und wird allfällige Massnahmen auf die Beschlüsse des Bundes abstimmen.