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Aargau: Rückgang der Beanstandungen im Bereich Tierschutz bei Nutztieren

(pd) Der Veterinärdienst führte im Jahr 2022 insgesamt 828 Tierschutzkontrollen im Nutztierbereich durch. 77 Prozent der Kontrollen fanden dabei unangemeldet statt. Im Jahr 2022 ist im Vergleich zu den Jahren zuvor ein Rückgang der Beanstandungen zu verzeichnen, wie das Departement Gesundheit und Soziales mitteilt.

Rund zwei Drittel der letztjährigen 828 Tierschutzkontrollen erfolgten im Bereich der tierischen Primärproduktion (547 Kontrollen). Darunter fällt die Haltung von Tieren zur Verwendung als Lebensmittel. Deren Kontrolle umfasst neben dem Tierschutz unter anderem die Bereiche Tiergesundheit und die Hygiene bei der Milchproduktion. Während der Veterinärdienst im Jahr 2021 noch bei 32 Prozent der kontrollierten Betriebe Mängel im Bereich des Tierschutzes oder der Tiergesundheit festgestellt hatte, waren es im Jahr 2022 nur noch 18 Prozent der Betriebe mit Mängeln. Der Veterinärdienst hatte im Jahr 2020 das Kontrollkonzept angepasst. In der Folge hat er die Anzahl unangekündigter Kontrollen von 35 Prozent (2019) auf 77 Prozent (2022) gesteigert sowie die Behebung der Mängel mit Nachkontrollen konsequent durchgesetzt.

In 18 gravierenden Fällen reichte der Veterinärdienst im Jahr 2022 bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen die Tierhalterin oder den Tierhalter ein (Vorjahr: 15). Der Veterinärdienst erliess wegen wiederholt gravierender Tierschutzmängel für vier Nutzierhalterinnen und -halter ein Tierhalteverbot. Keiner dieser Entscheide wurde angefochten.

Schwerpunktprogramm Hühnerhaltungen
Der Veterinärdienst beteiligte sich am Schwerpunktprogramm des Bundes zur gezielten Überprüfung von Hühnerhaltungen. Bei Kontrollen in 38 grösseren Hühnerhaltungen stellte der Veterinärdienst in zwei der kontrollierten Betriebe wesentliche Mängel fest. Aufgrund der bisher im Rahmen der Schwerpunktkampagne kontrollierten Betriebe zeigt sich, dass die grösseren Hühnerhaltungen im Kanton Aargau die Vorgaben betreffend Tierschutz und Tiergesundheit grundsätzlich einhalten. Das Schwerpunktprogramm des Bundes zur gezielten Überprüfung der Hühnerhaltungen wird bis Ende 2023 fortgesetzt.