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Aargau: Verpflichtungskredit für Projektierung des Neubaus des kantonalen Integrationszentrums

(ag) Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat für die Projektierung des Neubaus des kantonalen Integrationszentrums an der Rohrerstrasse in Aarau einen Verpflichtungskredit in der Höhe von 4,95 Millionen Franken.

Der Kantonale Sozialdienst plant, im Integrationszentrum rund 250 Personen unterzubringen und zu betreuen. Im Integrationszentrum werden Familien und Einzelpersonen untergebracht, die durch das Staatssekretariat für Migration (SEM) dem Kanton Aargau zugewiesen wurden und am Anfang des Integrationsprozesses stehen (siehe auch Medienmitteilung vom 17. Mai 2019). Für die Stadt Aarau ist das Integrationszentrum ein erstes Projekt zur Entwicklung des Zeughausareals. Städtische Fachpersonen und politische Vertretungen wirken in verschiedenen Fachbereichen mit, womit eine optimale Vernetzung gewährleistet ist.

Die Aufenthaltsdauer im Zentrum beträgt sechs Wochen bis maximal ein Jahr. In dieser Zeit sollen die Personen in ihrer neuen Umgebung ankommen und von ersten Integrationsmassnahmen profitieren, ehe sie später entweder als vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer in kommunale Unterkünfte wechseln oder als Flüchtlinge selbstständig Wohnsitz in einer Gemeinde nehmen. Um eine möglichst wirkungsvolle Eingliederung ins Alltagsund Arbeitsleben zu erreichen, werden die Kinder den Schulunterricht und Erwachsene Sprachkurse sowie bedürfnisspezifische Aus- und Weiterbildungsangebote besuchen.
Das Integrationszentrum ermöglicht somit eine optimal koordinierte Startphase der Integrationsmassnahmen. Die Erfahrungen zeigen, dass die Integrationsziele mit einer zentralen Vorbereitungsphase in einer grösseren Betreuungseinrichtung besser und effizienter erreicht werden. Eine schnelle und erfolgreiche Integration wirkt sich auch positiv auf die Sozialhilfekosten des Kantons und der Gemeinden aus.

Mit der Realisierung des Integrationszentrums kommt der Regierungsrat dem Auftrag des Grossen Rats nach, grössere Unterkünfte für Personen des Asyl- und Flüchtlingsbereichs bereitzustellen. Grössere Unterkünfte sind betrieblich sinnvoll, da sie eine flexible Belegung ermöglichen und damit Veränderungen bei den Zuweisungen durch den Bund besser auffangen können. Bei vielen bestehenden Asylunterkünften handelt es sich zudem um Bestandesbauten, die nicht für die Nutzung im Asylwesen konzipiert sind. Hinzu kommt, dass bestehende Mietverhältnisse auslaufen oder die Bauten einen hohen Sanierungsbedarf ausweisen. Die Suche nach geeigneten Objekten sowie die Sanierungen der Gebäude sind kostenintensiv. Die Realisierung des Integrationszentrums dient damit nicht nur der Optimierung des gesamten Asylbetriebs, indem es effiziente Betriebsabläufe ermöglicht, sondern festigt langfristig das Liegenschaftsportfolio des Kantons im Asylbereich.

Der beantragte Projektierungskredit für das Integrationszentrum beinhaltet Vorlaufkosten, Planungsleistungen, Dienstleistungen Dritter, Nebenkosten sowie die Projektstelle. Die öffentliche Anhörung zum Bauvorhaben ist Ende 2024 geplant. Die Gesamtkosten (inklusive Reserven und Kostenermittlungstoleranz von +/-20 Prozent) werden rund 37,9 Millionen Franken betragen. Der Kantonale Sozialdienst hat die Kosten für den Bau mit ähnlichen Projekten verglichen. Der Vergleich ergab, dass die voraussichtlichen Kosten pro Platz und Quadratmeter des Integrationszentrums vergleichsweise tief sind. Das Integrationszentrum soll zweckmässig gebaut und gleichzeitig dem Bedürfnis der Geflüchteten nach Rückzug und Privatsphäre gerecht werden.