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Aargau: Veterinärdienst steigert 2021 seine Kontrolltätigkeit im Nutztierbereich

(pd) Der Veterinärdienst führte im Jahr 2021 999 Tierschutzkontrollen im Nutztierbereich durch. 60 Prozent der Kontrollen fanden unangemeldet statt. Der Mehrheit der Tierhalter durfte der Veterinärdienst, unabhängig davon, ob die Kontrolle unangemeldet war oder nicht, ein gutes Zeugnis ausstellen. Der Veterinärdienst erliess wegen wiederholt gravierender Tierschutzmängel für drei Nutztierhalter ein Tierhalteverbot.

Im Vergleich zum Vorjahr, in dem 770 Kontrollen durchgeführt wurden, steigerte der Veterinärdienst 2021 seine Kontrolltätigkeit. Rund zwei Drittel der letztjährigen Kontrollen erfolgten im Bereich der tierischen Primärproduktion. Darunter versteht man die Aufzucht von Tieren zur Verwendung als Lebensmittel. Deren Kontrolle umfasst, neben dem Tierschutz, unter anderem die Bereiche Tiergesundheit und die Hygiene bei der Milchproduktion.

15 besonders gravierende Fälle
Der Veterinärdienst stellte 2021 in 32 Prozent der in der Primärproduktion kontrollierten Betriebe Mängel im Bereich des Tierschutzes oder der Tiergesundheit fest. Der Wert präsentiert sich unverändert zum Vorjahr. In 15 besonders gravierenden Fällen reichte der Veterinärdienst 2021 bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige ein (Vorjahr: 16). Der Veterinärdienst erliess wegen wiederholt gravierender Tierschutzmängel für drei Nutztierhalter ein Tierhalteverbot. Keiner dieser Entscheide wurde seitens Tierhalter angefochten.

Schwerpunktprogramm Hühnerhaltungen
Der Veterinärdienst beteiligte sich am Schwerpunktprogramm des Bundes zur gezielten Überprüfung von Hühnerhaltungen. Bei Kontrollen in 30 grösseren Hühnerhaltungen stellte der Veterinärdienst in fünf der kontrollierten Betriebe wesentliche Mängel wie eine zu hohe Ammoniakkonzentration in der Stallluft oder ungenügende Qualität der Einstreu fest.
Aufgrund der bisher kontrollierten Betriebe zeigt sich, dass die grösseren Hühnerhaltungen im Kanton Aargau die Vorgaben betreffend Tierschutz und Tiergesundheit im Wesentlichen einhalten.
Auch die durch den Veterinärdienst unangemeldet durchgeführte Kontrolle des durch die mediale Berichterstattung über die Ostertage bekanntgewordenen Legehennenbetriebs im Kanton ergab keine gravierenden Mängel im Bereich des Tierwohls. Die in den Medien gezeigten Tiere litten an den Spätfolgen einer häufigen parasitären Darmerkrankung der Hühner. Diese ist nicht auf den Menschen übertragbar und für Menschen ungefährlich. Trotz rechtzeitig eingeleiteter tierärztlicher Behandlung präsentierten sich die Hühner auch Monate nach dem Krankheitsausbruch noch in einem beeinträchtigten Federkleid, und es kam zu vermehrten Todesfällen. Das Schwerpunktprogramm des Bundes zur gezielten Überprüfung der Hühnerhaltungen wird bis 2023 fortgesetzt.