(ag) Im Jahr 2023 erhalten 131 Gemeinden Finanzausgleichsbeiträge in der Höhe von netto rund 95 Millionen Franken. Davon finanziert der Kanton gut 27 Millionen Franken, während der grössere Teil durch jene 66 Gemeinden finanziert wird, die Abgaben von netto knapp 68 Millionen Franken leisten.
Der Finanzausgleich setzt sich aus dem Ressourcen- und dem Lastenausgleich zusammen. Gemeinden mit unterdurchschnittlicher Finanzkraft erhalten aus dem Steuerkraftausgleich (erste Stufe des Ressourcenausgleichs) Beiträge, Gemeinden mit überdurchschnittlicher Finanzkraft leisten Abgaben. Gemeinden, die trotz dieser Ausgleichszahlungen eine minimale Ressourcenstärke (84 % des kantonalen Mittelwerts) nicht erreichen, erhalten zusätzlich Mindestausstattungsbeiträge (zweite Stufe des Ressourcenausgleichs).
Aus dem Lastenausgleich erhalten jene Gemeinden Beiträge, die in den Bereichen Bildung und Soziales sowie aufgrund räumlich-struktureller Gegebenheiten überdurchschnittliche Lasten zu tragen haben. Unterdurchschnittlich belastete Gemeinden leisten Abgaben.
Ausgleichszahlungen für das Jahr 2023
Viele Gemeinden erhalten aus einem Ausgleichsgefäss Beiträge, in ein anderes hingegen müssen sie Abgaben leisten. Weil sich so Ein- und Auszahlungen teilweise gegenseitig aufheben, ist der ausgewiesene Gesamtbetrag kleiner als die Summe der in den einzelnen Gefässen ausbezahlten Beträge.
Das weitaus wichtigste Ausgleichsinstrument ist der Ressourcenausgleich mit einem Volumen von 73 Millionen Franken (davon 11,5 Millionen Mindestausstattungsbeiträge), gefolgt vom Soziallastenausgleich (23 Millionen), dem räumlichstrukturellen Lastenausgleich (16 Millionen) und dem Bildungslastenausgleich (9 Millionen).
Rechtsgrundlagen im Jahr 2018 ist das Gesamtvolumen der ausbezahlten Beiträge gegenüber dem Vorjahr leicht (um gut 1 Million Franken) zurückgegangen. Während das Volumen des Steuerkraftausgleichs angestiegen und jenes beim Bildungslastenausgleich und beim räumlichstrukturellen Lastenausgleich unverändert geblieben ist, wurden etwas weniger Mindestausstattungsbeiträge und Beiträge aus dem Soziallastenausgleich ausbezahlt. Das bedeutet, dass die Anzahl sehr finanzschwacher Gemeinden leicht zurückgegangen ist und dass die Unterschiede bei den Belastungen im Sozialbereich leicht abgenommen haben. Die Abweichungen gegenüber dem Vorjahr sind allerdings insgesamt klein und liegen im Rahmen einer nicht ungewöhnlichen Schwankungsbreite. Dreizehn Gemeinden erhalten Beitragszahlungen von mehr als 500 Franken pro Einwohnerin und Einwohner, zehn Gemeinden müssen mehr als 500 Franken pro Kopf an Abgaben leisten.
Bei genau der Hälfte der Gemeinden (99) verändert sich die Zahlung gegenüber dem Vorjahr um weniger als 20 Franken pro Kopf, bei 73 Gemeinden um zwischen 20 und 50 Franken. Bei 26 Gemeinden übersteigt die Veränderung 50 Franken pro Kopf, davon bei 6 Gemeinden 100 Franken. Grössere Differenzen zwischen den Jahren sind in den meisten Fällen auf überdurchschnittliche Veränderungen beim Steuerertrag zurückzuführen, die den Index der Finanzstärke der betroffenen Gemeinde um mehrere Punkte erhöhen oder senken. Das führt zu tieferen beziehungsweise höheren Zahlungen im Ressourcenausgleich. Besonders stark reagieren die Mindestausstattungsbeiträge auf solche Veränderungen.
Wirkungsbericht Finanzausgleich im Jahr 2023
In der ersten Hälfte des kommenden Jahres wird der erste Wirkungsbericht zum 2018 eingeführten Finanzausgleich veröffentlicht. Er wird aufzeigen, wie der Finanzausgleich in den vergangenen Jahren gewirkt hat und ob Anpassungen am System angezeigt sind oder nicht.