(agv) Das Präsidium des Aargauer Gewerbeverbandes (AGV) hat sich mit den verschiedenen Änderungen des Verwaltungsrechtspflegegesetzes auseinandergesetzt. Der Gewerbeverband anerkennt den Willen der Regierung, verfahrensrechtliche Verbesserungen zu schaffen und effizienter zu werden. Das Präsidium sieht aber bei den meisten Themen kein legislativer dringender Handlungsbedarf. Entsprechend äussert sich das Präsidium des AGV eher kritisch zur Vorlage.
Kritisch ist der Gewerbeverband auch in Bezug auf die Kostenüberbindung bei sogenannten trölerischen Verfahren. Hier sieht das Präsidium sogar einen zusätzlichen Regelungsbedarf. Es ist klar zu regeln, wann ein Verfahren trölerisch ist. Ein geschäftsunterfahrener Jungunternehmer, welcher administrativ nicht stark ist, aber gute Ideen hat, darf nicht abgestraft werden. Umgekehrt ist das trölerisches Verhalten eines Bauherrn für ein Einfamilienhaus sicher abzustrafen – immerhin geht es um hohe Vermögenswerte.
Klar äussert sich der Gewerbeverband auch gegen die bereits bisher bestehende Vorschrift, wonach bei Bau-Beschwerden im Beschwerdeverfahren keine neuen Anträge mehr gestellt werden können. Dies ist – gerade im Baubereich – sehr problematisch. KMU rennen in der Regel nicht gleich zum Anwalt, sondern wehren sich im «einfach gestalteten» Einwendungsverfahren selber. Wenn im Beschwerdeverfahren dann keine neuen Anträge mehr möglich sind, so kommt dies faktisch einer Blockade in der Rechtsdurchsetzung gleich. Entsprechend votiert das Präsidium gegen die Verankerung dieses «Antragsverbots» im Gesetz, sondern verlangt umgekehrt die komplette Löschung.
Hinblick auf vollautomatisierte Entscheide gibt das Präsidium zu bedenken, dass dies bereits unter geltendem Recht weitestgehend möglich ist. Dort wo bereits heute die Entscheide aufgrund von klaren Ja/Nein-Kriterien getroffen werden müssen, ist auch ein Einsatz von Software für diese Ja/Nein-Entscheide möglich. Dafür braucht es nicht eigens eine gesetzliche Grundlage. Wenn es aber um Ermessensentscheide gehen sollte, so lehnt der AGV automatisierte Entscheide vehement ab. Allenfalls ist bei Ermessensentscheiden an eine automatisierte Entscheidvorbereitung zu denken, welche aber wiederum keine neuen gesetzlichen Grundlagen braucht.
Insgesamt hat sich das Präsidium des AGV daher eher kritisch zur neuen VRPG Vorlage geäussert.