(pd) Aus den Medien hat der Aargauer Heimatschutz erfahren, dass er den Text einer Petition erhalten soll mit den Unterschriften, die das KSB in den vergangenen Wochen gesammelt hat, wie der Heimatschutz in einer Medienmitteilung schreibt. Dem Vernehmen nach seien die Angestellten zur Unterzeichnung angehalten worden und am KSB‐Empfangsdesk seien die Unterschriftenbogen den Patientinnen und Patienten proaktiv zugetragen worden.
Die Personen, die die Petition unterzeichnet haben, stützten sich auf die einseitigen Informationen des KSB. Mit diesem Vorgehen versuche das KSB, die selbst verschuldete Verzögerung beim Abbruchvorhaben dem Aargauer Heimatschutz in die Schuhe zu schieben. Diese Strategie wolle vom Planungsversagen des KSB ablenken. Die Baubewilligung für die Neubauten seien ihm im April 2018 erteilt worden, ein Abbruchgesuch für den KSB-Hauptbau sei nie gestellt worden. Daher sei es dem Aargauer Heimatschutz damals gar nicht möglich gewesen, rechtlich gegen einen Abbruch vorzugehen, denn ein solcher sei gar nicht beantragt gewesen. «Es ist aber eine elementare baurechtliche Tatsache, dass auch ein Abbruch eines Gebäudes eine Bewilligung benötigt. Weshalb das KSB das Abbruchgesuch erst im Jahr 2024 (!) eingereicht hat, ist unverständlich. Es ist ebenfalls eine Binsenwahrheit, dass eine Bau‐ beziehungsweise Abbruchbewilligung rechtskräftig werden muss, bevor davon Gebrauch gemacht werden darf. Mit dieser von ihm gewählten Vorgehensweise hat sich das KSB selbst – aus welchen Gründen auch immer – unter Zeitdruck gesetzt. Um sich aus dieser Patsche zu befreien, sollen ihm die Unterschreibenden offenbar nun ihre Dienste leisten», heisst es in der Medienmitteilung des Aargauer Heimatschutzes weiter.
Fachliche Einordnung ist zwingend – KSB und Stadtrat spielen auf Zeit
Ob die Ursache dafür bei der strategischen Führung liege oder bei den beauftragten Planungsverantwortlichen, sei für die Anliegen des Aargauer Heimatschutzes nicht von Relevanz. Für ihn sei wichtig, wie der Altbau aus fachlicher Sicht einzuordnen ist. Auf dieser Basis könne fundiert über dessen Bedeutung entschieden werden. «Auch hier: Weshalb eine solche fachliche Beurteilung vom KSB nicht schon längst aus eigener Initiative und insbesondere aus eigenem Interesse in Auftrag gegeben wurde, wirft ebenfalls Fragen zur Qualität des Planungsprozesses auf. Solche Abklärungen und deren Dokumentation gehören bei derartigen Objekten zu den grundlegenden und standardmässigen Planungsschritten. Nun ist es so, dass das zuständige Departement im Rahmen des Unterschutzstellungsverfahrens bereits im Sommer 2025 den Parteien einen qualifizierten Fachgutachter für diese Abklärungen vorgeschlagen hatte. Dieser wurde von Seiten des KSB abgelehnt. Damit ergaben sich weitere Verzögerungen. Der Aargauer Heimatschutz bedauert zudem, dass es auch der Stadtrat von Baden unterlassen hat, im Abbruchbewilligungsverfahren eine solche Fachbeurteilung einzuholen. Dies obwohl der Aargauer Heimatschutz bereits im Einwendungsverfahren, das im Frühjahr 2024 begann, einen solchen Antrag gestellt hat. Erstaunlicherweise hat die Stadt Baden es auch in der laufenden Gesamtrevision der Nutzungsplanung unterlassen, Schutzabklärungen zu beauftragen. Bis der Stadtrat das Abbruchgesuch entschieden hatte, dauerte es über ein Jahr – und leider wurde diese Zeit nicht genutzt, um eine baukulturelle und denkmalpflegerische Einschätzung mittels Fachgutachten einzuholen.»
Untätigkeit des KSB – mit Absicht?
Seit der Einwendung des Aargauer Heimatschutzes seien nun über eineinhalb Jahre vergangen. Dass das Verfahren nicht innert Wochen zu Ende gehen werde, sei bereits im Frühjahr 2024 absehbar gewesen. «Weshalb es in dieser Zeit nicht möglich gewesen sein soll, adäquate provisorische Lösungen zu finden und zu realisieren, um die Zugänglichkeit für die Patientinnen und Patienten zu verbessern, ist dem Aargauer Heimatschutz nicht bekannt, erstaunt ihn aber. Es liegt in der Hand des KSB und ausserhalb der Möglichkeiten des Aargauer Heimatschutzes, solche Massnahmen zu planen und umzusetzen. Dieses Vorgehen ist fragwürdig und hinterlässt einen fahlen Nachgeschmack.»
KSB in Erklärungsnot
Der Aargauer Heimatschutz kann nicht nachvollziehen, welche Beweggründe das KSB zu einem solchen Vorgehen veranlasst haben: «Wie kommt es, dass bei einem so wichtigen Vorhaben ein Abbruchgesuch erst so spät gestellt wird, wo doch nach Angaben des KSB von Anfang an klar gewesen sei, dass dieser Abbruch umgesetzt werden soll? Wie kommt es, dass während dieser langen Zeit für den Entscheid über den Abbruch des Altbaus kein Fachgutachten über dessen Einordnung in denkmalpflegerischer Hinsicht beauftragt worden ist? Wie lässt sich das Klagen des KSB über Zeitverzögerungen damit vereinbaren, dass das KSB durch die Ablehnung des vom BKS vorgeschlagenen Experten selbst dazu beiträgt? Unabhängig von der denkmalpflegerischen Thematik stellt sich auch die Frage, ob es sich unsere Gesellschaft – und gerade auch ein de facto Staatsbetrieb ‐ leisten kann und soll, eine weiterhin gebrauchstaugliche und aus einem Architekturwettbewerb hervorgegangene, ausgezeichnete Bausubstanz einfach auf die Müllhalde zu werfen. Dies wirkt wie aus der Zeit gefallen.»
Gesprächsbedarf
Die dem Aargauer Heimatschutz über die Medien bekannt gewordene Petition enthalte zahlreiche Falschinformationen, zu denen der Aargauer Heimatschutz das Gespräch mit dem KSB suchen werde. «Es ist auch dem Aargauer Heimatschutz ein wichtiges Anliegen, dass den berechtigten Interessen der Patientinnen und Patienten auch in dieser Zeit des Unterschutzstellungsverfahrens Rechnung getragen werden kann. Dies ist aber klarerweise die Aufgabe des KSB. Bei einem solchen konstruktiven Gespräch kann auch geklärt werden, welche (rück‐)baulichen Eingriffe trotz des Unterschutzstellungsverfahrens verantwortbar sind und wo die Grenzen für zu weitgehende Eingriffe liegen. Zudem kann an einem solchen Gespräch zwischen den Beteiligten auch das weitere Vorgehen vereinbart werden, sowohl für den Fall, dass das Gutachten zu einer die Schutzwürdigkeit befürwortenden als auch für den Fall einer im Ergebnis ablehnenden Einschätzung kommen würde. Mit einer solchen Absprache bietet der Aargauer Heimatschutz Hand dazu, die entsprechende Planungssicherheit für die Zeit nach dem streitgegenständlichen Unterschutzstellungsverfahren zu schaffen.»