(pd) Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) hat einen Entwurf der revidierten Maturitäts-Anerkennungsverordnung (MAV) in Vernehmlassung gegeben. Die Vorschläge betreffen auch das analoge Reglement über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätsausweisen (MAR) der Schweizerischen Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK). Der Aargauer Regierungsrat unterstützt die verfolgten Ziele, fordert aber Zurückhaltung bei der Schaffung von zusätzlichen Fächern.
Das Projekt «Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität (WEGM)» hat zum Ziel, die Qualität der gymnasialen Maturität sicherzustellen und weiterhin einen prüfungsfreien Zugang zu den universitären Hochschulen zu gewährleisten. Dies soll im Rahmen einer Totalrevision von MAR und MAV erfolgen. Vorgängig zum Entscheid des Aargauer Regierungsrates fand im Kanton Aargau ein fachlicher Austausch mit den im Aargau mit dem Gymnasium befassten Instanzen, namentlich der Rektorin und den Rektoren der Aargauer Mittelschulen, dem Erziehungsrat sowie den Vertretungen des AMV Lehrpersonen Mittelschulen Aargau statt.
Zurückhaltung bei zusätzlichen Fächern und Maturitätsnoten
Der vorliegende Entwurf des revidierten MAR und MAV vermag den Aargauer Regierungsrat insbesondere in Hinblick auf die Sicherung der Studierfähigkeit und seine Zukunftsfähigkeit nicht vollumfänglich zu überzeugen: Die Aargauer Gymnasien bereiten ihre Absolventinnen und Absolventen heute sehr erfolgreich auf ein universitäres Studium vor. Ein wesentlicher Erfolgsfaktor dabei ist die kantonsspezifische Möglichkeit zur Vertiefung und Individualisierung gegen Ende der Ausbildung, wobei die Vorbereitung auf das wissenschaftliche Arbeiten auf Hochschulstufe im Zentrum steht. Deshalb steht der Kanton Aargau einer Erweiterung der Grundlagenfächer und insbesondere der dadurch verursachten Erhöhung der Maturitätsnoten sowie der Einführung von zusätzlichen Schwerpunktfächern und somit einer vorwiegend additiv ausgerichteten Reform kritisch gegenüber. Ein solcher Ausbau würde zu einer Überfrachtung der Stundentafeln führen und die Bedeutung der einzelnen Maturitätsnoten verwässern. Eine Verschärfung der Bestehensnorm der Maturprüfung, wie sie zum Ausgleich vorgesehen ist, lehnt der Aargauer Regierungsrat ab. Des Weiteren hat der Aargauer Regierungsrat in seiner Vernehmlassungsantwort diverse konkrete Anpassungsverschläge gemacht: beispielsweise Anträge zur Reduktion der Regelungsdichte, zur Beibehaltung der zweisprachigen Matur und zur Formulierung diverser Artikel. Der Aargauer Regierungsrat begrüsst es explizit, dass der vorliegend Entwurf des revidierten MAR und MAV das bewährte, zweistufige gymnasiale Modell des Kantons Aargau weiterhin ermöglicht.