(pd) Eine vom Grossen Rat 2021 überwiesene Motion sowie Erfahrungen aus der Praxis erfordern Anpassungen des Gesetzes über die Berufs- und Weiterbildung. Die Anhörung zur Gesetzesrevision dauert bis am 8. September.
Die Obergrenze des Rücklagenfonds der Berufsfachschulen soll von 10 auf 30 Prozent der jährlichen Schulbetriebskosten erhöht werden, dies verlangt eine im November 2021 überwiesene Motion des Grossen Rats. Mit der zur Anhörung unterbreiteten Änderung des Gesetzes über die Berufs- und Weiterbildung (GBW) wird diesem Anliegen Rechnung getragen.
Weitere Anpassungen
Das Gesetz über die Berufs- und Weiterbildung hat sich in seinen Grundzügen bewährt. Aus dem Vollzug hat sich jedoch im Lauf der Jahre Anpassungsbedarf ergeben. Die Änderung des GBW soll deshalb neben der Anpassung der Obergrenze des Rücklagenfonds auch zu gewissen Aktualisierungen genutzt werden. Die wesentlichen materiellen Änderungen betreffen folgende Bereiche: • Grundlage zur Schaffung eines Angebots zur Vorbereitung auf eine berufliche Grundbildung für spät zugewanderte Erwachsene (beispielweise Verstetigung der Integrationsvorlehre (INVOL). • Angebote für Lernende mit besonderen Begabungen (Begabtenförderung). • Zuständigkeit Grosser Rat betreffend Ausgabenbeschlüsse für Bauvorhaben kantonaler Schulen. • Flexibilisierung der Regelung zur Berechnung des Pauschalbeitrags an Berufsfachschulen. • Datenschutz: Konkretisierung der Rechtsgrundlagen.