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AG: Änderung des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege

(pd) Verschiedene überwiesene parlamentarische Vorstösse, Erkenntnisse in der Anwendung des geltenden Verfahrensrechts sowie die fortschreitende Digitalisierung der Verwaltung erfordern, dass mehrere kantonale Gesetze angepasst werden müssen. In erster Linie stehen Änderungen des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege an.

Das geltende Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRPG), das seit 1. Januar 2009 in Kraft ist, muss in gewissen Punkten präzisiert werden. Zudem werden für das Verwaltungsverfahren notwendige Regelungen ergänzt. Dazu zählen insbesondere Fragen im Zusammenhang mit Rechten und Pflichten der Verfahrensparteien sowie mit der Verfahrensführung. Ebenfalls sollen Regulierungen zur Professionalisierung des Dolmetscherwesens eingeführt werden.

Parlamentarische Vorstösse verlangen Anpassungen
Zudem liegen verschiedene parlamentarische Vorstösse vor, die Änderungen anderer Gesetze verlangen. Diese betreffen folgende Themen: • Anpassung des Rechtsschutzes bei Bauprojekten • Einführung eines Schlichtungsverfahrens für öffentlichrechtlich Angestellte der Gemeinden bei personalrechtlichen Streitigkeiten • Verlängerung der Beschwerdefrist für Stimmrechts-, Wahl- und Abstimmungsbeschwerden.

Digitale Transformation der Verwaltung
Mit der vorliegenden Änderung des VRPG werden die Voraussetzungen
für den elektronischen Verkehr zwischen Bürgerinnen und Bürgern und der Verwaltung sowie zwischen
Verwaltungsstellen definiert. Im Gesetz wird eine allgemeine und umfassend geltende Regelung zum elektronischen Rechtsverkehr getroffen. Diese ist technologieneutral formuliert und hält die wichtigsten Grundzüge fest. Zudem hat der Regierungsrat die Kompetenz, durch den Erlass von Verordnungen flexibel auf technische und organisatorische Entwicklungen zu reagieren.

Entlastung dank vollautomatisierter Entscheide
Im Weiteren wird die Möglichkeit geschaffen, durch den Einsatz von Systemen mit Künstlicher Intelligenz (KI) vollautomatisierte Entscheide im erstinstanzlichen Verfahren zu fällen. Dies betrifft ausschliesslich Entscheide, die auf eindeutigen Kriterien basieren und einfache «Wenn-Dann-Entscheidungen» bedingen. Die Verwaltung wird dadurch von den zahlenmässig häufigen Routinefällen entlastet und kann sich auf die komplexeren Dossiers fokussieren, die dadurch schneller erledigt werden können.
Bei der Digitalisierung des Rechtsverkehrs beschränkt sich die vorliegende Revision auf Regelungen, die unabhängig von den derzeit laufenden Anpassungen beim Bund sind. So kann vermieden werden, dass Bestimmungen erlassen werden, die in wenigen Jahren wieder geändert werden müssen. Das betrifft vor allem das Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E-ID Gesetz, BGEID) und das Bundesgesetz über die Plattform für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ), die beide in Erarbeitung sind und Auswirkungen auf die kantonalen Verfahren haben werden. Die von diesen Bundesgesetzen abhängigen Anpassungen im VRPG werden in einer späteren Anhörungsvorlage zur Vernehmlassung unterbreitet werden.